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Änderung d. LSt.-Bescheinigung
23.09.2015, 11:17
Beitrag: #1
Änderung d. LSt.-Bescheinigung
Seit Jahren weise ich eine Mandantin (normaler AN) darauf hin, daß der Ausweis der RV-Beiträge falsch sein müsse, da der Betrag in Zeile 23 (AN-Anteil) ca. 400,- höher sei als der in Zeile 22 (AG-Anteil). Da RV ja jeweils hälftig (AG-AN) gezahlt wird, sollten ja beide Beträge gleich sein. Buchhaltung des AG sagt es sei alles richtig. FA sagt sie sind an die Bescheinigung des AG gebunden. Nähere Nachforschungen wurden nicht vorgenommen. War ja auch zum Vorteil des AN.

Lange Rede, kurzer Sinn. Ich hatte Recht, der AG bzw. dessen Lohnbuchhaltung hat geschlampt. Mandantin bekommt jetzt ein Schreiben und von 2010-2014 geänderte LSt.-Bescheinigungen und sie solle beim FA eine Nachversteuerung vornehmen. Geänderte elektronische Meldungen an das FA sei nicht möglich. Sad

Nun frag ich mich, ob ich (bzw. Mandantin) das muss. Neue Tatsachen? Das FA, AG u. Mandantin wurde ja bereits darauf hingewiesen, das dies nicht sein könne. Dazu kommt, daß auch Zinsen festgesetzt werden, da es sich um ca. 100,- p.a. handelt. Müsste die nicht der AG o. die Lohnbuchhaltung tragen?

Bin jetzt etwas auf Brass und meine Mandantin erst recht. Sad
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01.10.2015, 12:24
Beitrag: #2
Änderung d. LSt.-Bescheinigung
Vielleicht hilft BFH vom 8.7.2015. VI R 51/14

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
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01.10.2015, 12:51
Beitrag: #3
RE: Änderung d. LSt.-Bescheinigung
Naja, nicht so ganz.

Aber ich sehe erst mal keine Frist, daß ich dem FA die geänderten LSt.-Bescheinigungen vorlegen müsste. Wenn der AG nicht in der Lage ist geänderte Bescheinigungen elektronisch an das FA zu melden.

2010 ist m.E. verjährt (Antragsveranlagung, Bescheid aus 2011).
2011 sitze ich bis zum Jahreswechsel aus, dann ebenfalls verjährt.
2012 u. 2013 macht die Änderung nicht mehr so viel aus (ca. 150,-)und vor allem werden keine Zinsen mehr fällig.
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01.10.2015, 12:57
Beitrag: #4
RE: Änderung d. LSt.-Bescheinigung
Ich hätte hier ohnehin bedenken, wenn das FA Änderungen vornimmt, wenn die Abweichungen erklärt wurden und das Amt nicht nachgeprüft hat. Die LStBescheinigung ist insoweit kein Grundlagenbescheid und auch eine neue Tatsache dürfte nicht vorliegen, oder?
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01.10.2015, 13:44
Beitrag: #5
RE: Änderung d. LSt.-Bescheinigung
Das ist eben das Problem. Ich hab zwar das Problem tel. dem FA mitgeteilt, aber nicht schriftlich. Klar ist die LSt.-Bescheinigung offensichtlich falsch gewesen, aber hätte das FA daher ermitteln müssen? Die nehmen die gemeldeten Daten als Fakt und fertig. Änderungen solle ich mit dem AG klären. Habe wir damals natürlich nicht gemacht, da es ja zugunsten unserer Mandantin war.

Sehe gerade, daß 2011 leider eine Pflichtveranlagung war (über 410,- Lohnersatzleistungen). Mist. Da rückt die Verjährung erstmal weit weg.

Lege ich die handschriftl. geänderten LSt:-Bescheinigung dem FA nun überhaupt vor?
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07.10.2015, 15:22
Beitrag: #6
RE: Änderung d. LSt.-Bescheinigung
Muss nochmal nachstoßen.

Was würdet Ihr machen? LSt.-Bescheinigungen dem FA vorlegen, oder aussitzen? Ist das Steuerhinterziehung? Neue Tatsachen sind es doch, wenn die Bescheinigungen geändert werden, oder? Kann dem FA leider nicht schriftl. nachweisen, daß sie schon früher von der offenbaren Unrichtigkeit wussten, oder hätten sie ermitteln müssen?
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20.10.2015, 07:51
Beitrag: #7
RE: Änderung d. LSt.-Bescheinigung
Nach wie vor eine blöde Sache.
1. Kenn ich Finanzämter, die würden die Änderung nicht annehmen, da die Daten "so elektronisch übermittelt wurden".... Alles schon vorgekommen. Die elektronische Übermittlung ist bei manchen leider Gesetz. Also musst du das denen erst mal klar machen.
2. wegen der Zinsen würde ich ganz klar auf den AG zugehen. Das sollen die begleichen. Das war deren Schuld
3. Ich denke, ich würde das eher schon melden, da die meisten AG ja irgendwann eine LSt-Prüfung bekommen. Da fällt so eine Änderung dann ja auf und könnte quergecheckt werden. Je länger ich warte, umso höher werden die Zinsen.

Aber evtl. kann man dem AG da ein wenig Dampf machen. Klassische Hinterziehung sehe ich in dem Fall nicht, allerdings könnte man dem AG ja mitteilen, dass er im schlimmsten Fall Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet hat und sicher auch daran interessiert ist, dass das aus der Welt geschaffen wird.

Ad hoc, ad loc and quid pro quo! So little time, so much to know!
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