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nachträgl. Zusammveranl.
12.07.2015, 17:56
Beitrag: #11
RE: nachträgl. Zusammveranl.
(12.07.2015 09:31)Opa schrieb:  Das ist ja die Frage gewesen, denn die Antragsfrist ist ja eigentlich abgelaufen.
Nochmals Nein. EM war nach 25 EStG verpflichtet abzugeben, also beträgt die Verjährung 7 Jahre, 170 Abs.2 Nr.1 AO
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