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Abzug von KESt/Soli bei insolventer GmbH
11.06.2015, 09:13
Beitrag: #1
Abzug von KESt/Soli bei insolventer GmbH
Kurioser Fall...

Ein Einmalmandant hat uns beauftrag seinen Steuerbescheid zu prüfen. Unter anderem hat er als ehemaliger GGF einer inzwischen liquidierten GmbH im Jahr 2013 auf Grund eines Pfandrechtes die Auszahlung der Rückdeckungsversicherung hinsichtlich der Pensionszusage erhalten...

Dabei hat die Versicherung KESt/Soli einbehalten für die erwirtschafteten Erträge, der Rest wurde an den Insolvenzverwalter ausbezahlt, der hat noch 4% für die Insolvenzmasse einbehalten und den dann verbleibenden Betrag an den Mandant ausbezahlt.

Natürlich hat der Insolvenzverwalter keine Steuererklärung für die GmbH gemacht und dem Mandant geschrieben, er würde die KESt vom FA zurück erhalten. Die KESt-Bescheinigung lautet auf die GmbH...

ESt-Stelle sieht sich völlig außer Stande da was zu machen (verständlich).
KÖSt sagt: Ihr könnt die GmbH nochmal aufleben lassen (Nachtragsliquidation?) und dann eine Steuererklärung für 2013 für die GmbH abgeben (das ist ja nun mit viel Aufwand und Kosten verbunden, das lohnt sich nicht wg. 1T€ KESt).

Fällt jemand von Euch noch irgendwas ein, wie der Mandant ggf. noch an dieses Geld kommen könnte? Mir fällt nichts dazu ein...

Viele Grüße und viel Spaß beim grübeln ;-)
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11.06.2015, 09:35
Beitrag: #2
RE: Abzug von KESt/Soli bei insolventer GmbH
Naja, was ist da schon groß kompliziert? Man beantragt beim HR, dass der ehem. GF zum Nachtragsliquidator bestellt wird. Man sagt sogleich, dass es um einen beschränkten Aufgabenkreis (hier Einreichung KStE zur Erlangung 1000,--) geht, damit die Gebühr nach einem möglichst geringen Wert geht. Dann füllt der GF das KSt Formular aus und legt die Bescheinigung bei und bittet beim FA zugleich um Überweisung auf sein Konto, wenn der InsoV bereits alles verteilt hat und keine Ansprüche mehr hat (ggf kann der das auch bescheinigen). Natürlich müsste man wieder schauen, ob die Ausschüttung der 1.000,- dann wiederum für die GmbH KapESt Pflichtig wird oder ob es als Rückzahlung von Nennkapital durchgeht (ESt-Folgen beim Gesellschafter zu beachten).
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[-] Die folgenden 1 Benutzer sagten Danke zu showbee für diesen Beitrag:
lieschenmueller (11-06-2015)
11.06.2015, 09:51
Beitrag: #3
RE: Abzug von KESt/Soli bei insolventer GmbH
Danke Showbee.
Kompliziert ist daran nichts. Da hast du recht.
Aber aufwändig! Daher war ja die Frage ob jemand ne andere Idee hätte... z.B. Versicherung hätte KESt gar nicht mehr einbehalten dürfen oder so... klingt sehr unlogisch, aber manchmal ist man doch überrascht, was es alles gibt. Also ich. Ich bin immer mal wieder überrascht, was es alles gibt ;-)
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