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KFZ-Liste
02.06.2015, 13:20
Beitrag: #1
KFZ-Liste
Hallo,

ich habe hier vom Finanzamt folgendes Schreiben (es Handelt sich um einen Autohändler, der mit Luxusautos handelt):

"Sehr geehrter Herr XYZ,

ich bitte Sie für alle Geschäftsvorfälle die Fahrzeugeinkäufe und Verkäufe betreffen anhand einer KFZ-Liste aufzuzeichnen und zu dokumentieren.

Die Liste muss für den Einkauf:
Fahrzeugtyp, Fahrgestellnummer, Datum der Einkaufsrechnung, Datum der Lieferung, Einkaufspreis, Zahlungsvereinbarung, Kaufpreisabwicklung, Art der Lieferung nach den Bestimmungen des UStG,

für den Verkauf:
Datum der Ausgangsrechnung, Datum der Lieferung, Verkaufspreis, Zahlungsvereinbarung, Kaufpreisentwicklung, Art der Lieferung nach den Bestimmungen des UStG enthalten.

Weiterhin bitte ich alle Ein- und Verkaufsbelege sowie Gelangensbestätigungen bei Fahrzeuglieferungen innerhalb der EU in Kopie beizufügen.

Die einschlägigen Bestimmungen hierzu ergeben sich aus den Paragraphen 6a, 22 und 25a UStG.

Vorher kann der Erstattungsbetrag....blah, blah."

Meine Frage:

Ist das nicht ein bisschen viel verlangt?

Ich kenne das so, dass ich dem Finanzamt die Umsatzsteuerkonten und Erlöskonten (evtl. auch das Wareneinkaufskonto) zusammen mit den Belegen zukommen lasse. Aber eine Liste mit den obigen Angaben?

Hat jemand Erfahrungen damit?

Gruß Buchi
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03.06.2015, 19:07
Beitrag: #2
RE: KFZ-Liste
Also mir ist - zumindest bei meinen Autohändlern - bisher eine solche Aufforderung zum Nachweis des Vorsteuerabzugs nicht vorgekommen.

Wenn dann kommt ein Standard-Schreiben indem sinngemäß der geltend gemachte Vorsteuerabzug nachgewiesen werden soll.
Bisher hat es dann immer genügt die VSt-Konten auszudrucken und die PKW-Einkaufsrechnungen zu kopieren.

Bei größeren Mandanten mit regelmäßigen hohen Erstattungen (sind i.d.R. anschlussgeprüft) reichten- nach telefonischer Rücksprache - bisher immer die Einkaufsrechnungen mit ausgewiesener VSt von mehr als 5.000,- € (Pech für mich, dass das trotzdem immer fast alle Einkaufsrechnungen waren).
Zu den Erlösen musste ich bisher für den Vorsteuerabzug keine Nachweise erbringen. Dafür werde ich bzw. meine Mandanten mit vielen igL regelmäßig mit Auskunftsersuchen oder Umsatzsteuer-Nachschauen belästigt. Und ab und an kommt auch mal eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung...

Die angeforderten Listen erinnern mich im übrigen stark an Wareneingangs- bzw. Warenausgangsbücher (bzw. speziell das Neuwagen- bzw. Gebrauchtwagenbuch).

Evtl. hilft ja ein Telefonat um den Finanzbeamten zu überzeugen auf seine Listen zu verzichten und stattdessen die herkömmlichen Belege zu bekommen? Meist lassen die ja mit sich reden, wenn man die richtigen Argumente hat.

Btw: Bei der letzten BP (dieses Jahr) hat die Prüferin tatsächlich nach einem Wareneingangsbuch zu den PKW-Käufen gefragt.

LG
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03.06.2015, 19:21
Beitrag: #3
RE: KFZ-Liste
Hallo Steueroase,

ich hatte bereits angerufen. Doch der Sachbearbeiter war bereits in seinen (bestimmt verdienten) 2-wöchigen Urlaub geflüchtet Smile

Ich muss ehrlich gesagt zugeben, dass ich in diesem Falle sogar mit dem Gedanken spiele das einfach so hinzunehmen. So eine Liste würde mir beim Buchen erheblich die Arbeit erleichtern.

Ich wollte eigentlich erstmal wissen, ob das gängige Praxis ist.

Führt dein Mandant eigentlich Gebrauchtwagen- und Neuwagenbücher?

Viele Grüße
Buchi
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03.06.2015, 20:45
Beitrag: #4
RE: KFZ-Liste
Hallo Buchi,

Ich hab dir eine PN geschickt.

LG Steueroase
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04.06.2015, 07:25 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.06.2015 07:27 von showbee.)
Beitrag: #5
KFZ-Liste
Also Kfz Liste kenne ich noch aus meinen SteuFA Zeiten; ich hatte da einen Gebrauchtwagenhändler. Der hat eine solche Liste ohnehin geführt, weil er neben dem Einkaufspreis noch weiteres Geld in die Wagen gesteckt hat (Reinigung, TÜV, Kleinteile etc). Nur so konnte er für sich selbst überwachen, was der Mindestverkaufspreis sein muss, um mit Gewinn zu verkaufen. Für das Amt hat er dann noch die Vertragsparteien aufgenommen und fertig war die Liste. Hat für mich primär den Zweck der Überwachung der Differenzbesteuerung gehabt.
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17.06.2015, 19:13
Beitrag: #6
KFZ-Liste
Wir bzw unsere Mandanten mit Gebrauchtwagenhandel führen so eine Liste immer! Brauch ich ja sowieso für Differenzbesteuerung

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LG
Clematis
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18.06.2015, 16:09
Beitrag: #7
RE: KFZ-Liste
(17.06.2015 19:13)Clematis schrieb:  Wir bzw unsere Mandanten mit Gebrauchtwagenhandel führen so eine Liste immer! Brauch ich ja sowieso für Differenzbesteuerung

Auch für die Verkäufe ohne Differenzbesteuerung?

Gruß
Buchi
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28.06.2015, 07:19
Beitrag: #8
KFZ-Liste
Ja, auch für die-weil ich wissen will wo die PKWs hinkommen, spätestens der Prüfer fragt sowieso, dann will ich keine bösen Überraschungen!

-----------------
LG
Clematis
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