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Das nervt das Finanzamt
11.06.2014, 08:55
Beitrag: #101
RE: Das nervt das Finanzamt
Genau. Ich bin Pommer.
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13.03.2017, 11:06 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.03.2017 11:13 von Petz.)
Beitrag: #102
RE: Das nervt das Finanzamt
Ich greife einfach nochmal ein altes Thema auf, das ich wieder auffrischen möchte:

Grundsätzlich werden die Steuererklärungen durch ein Computerprogramm geprüft, bei Auffälligkeiten hat der Bearbeiter einzuschreiten.

Um ein möglichst reibungsloses Durchlaufen der Erklärungen zu garantieren, sollte man folgende Grundregeln beachten:

V+V
a) die Einheitswert-Aktenzeichen angeben, die im letzten Bescheid aufgeführt sind
b) AfA für Küche in die Zeile für bew. WG eintragenn, nicht bei § 7i etc
c) keine Zusammenfassung von Werten in einer Zeile

Gewinneinkünfte
a) Beteiligungseinkünfte in Zeile 8 der Anlage G eintragen, bei DATEV "als Mitunternehmer". Nicht in die Zeile "gesonderte Feststellung eintragen. Ein gesonderte Feststellung ist etwas ganz anderes als eine gesonderte und einheitliche Feststellung....
Das gleich gilt für Anlage S natürlich sinngemäß....
b) Beteiligungen bitte genau so bezeichnen, wie sie in der Anlage zum Bescheid benannt wurden. Gerade bei Stpfl. mit vielen Beteilligungen führt dieses sonst zu unliebsamen Verwechslungen oder auch Doppelerfassungen
c) Hat die Ehefrau einen eigenen Betrieb hat sie natürlich dafür eine eigene Steuernummer. Den Gewinn/Verlust hieraus bitte nicht bei gesonderter Feststellung eintragen, auch dieser Gewinn/Verlust gehört in die oberste Zeile der Anlage G bzw. S

Anlage KAP
a) Bitte keine Angabe in Zeile 6 "ich bin kirchensteuerpflichtig....", wenn der Mandant nicht kirchensteuerpflichtig ist

Anlage N
a) bitte keine 0 bei Kirchensteuer, wenn der Mandant nicht kirchensteuerpflichtig ist

Anlage EÜR
a) bitte auf der Einnahmeseite keine Minusbeträge eintragen. Das DATEV-Programm lässt das zu, unser leider nicht. Negative Einnahmen sind an dieser Stelle steuerrechtlich nicht vorgesehen.....

Gesonderte und einheitliche Feststellungen
a) bitte allen Beteiligten die ursprünglich zugewiesene Beteiligungsnummer beibehalten.
Auch bei Ausscheiden eines Gesellschafters rücken die anderen nicht auf oder ähnliches.
Nachrückende Gesellschafter bekommen eine neue bisher noch nicht vergebene Nummer.
Darauf besteht unser Programm, denn bei Änderungen alter Jahre würde es sonst zu nicht mehr überschaubaren Verwicklungen kommen.....

Das sind alles nur Tipps und Anregungen, würde aber vieles erleichtern, sogar auf beiden Seiten.....Shy
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[-] Die folgenden 4 Benutzer sagen Danke zu Petz für diesen Beitrag:
Eisvogel (13-03-2017), Opa (14-03-2017), phönix (14-03-2017), taxpert (14-03-2017)
14.03.2017, 10:28
Beitrag: #103
RE: Das nervt das Finanzamt
(13.03.2017 11:06)Petz schrieb:  V+V
a) die Einheitswert-Aktenzeichen angeben, die im letzten Bescheid aufgeführt sind
Ich würde ja gerne, aber in ettlichen ESt-Bescheiden steht sie nicht drin.
Viele Mandanten wissen gar nicht, was ein EW-Bescheid ist, geschweige denn, wo sie ihn abgelegt haben.
Das AZ steht auch nicht im Kaufvertrag und auch nicht auf jedem Grundsteuerbescheid.
Mir wären sie auch sehr recht, gerade bei Mandanten mit mehreren ETW´s lässt sich´s leichter auseinanderhalten.
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14.03.2017, 22:14
Beitrag: #104
Das nervt das Finanzamt
Das ist ja auch alles schön und gut, aber warum bestimmen denn wieder die Programmierer, welche Daten die Stpfl zusammensuchen sollen. Natürlich machen einheitlich verwendete "Codierungen" die Sache klar, aber in allen Fällen, die nicht ETW sind, dürfte doch eigentlich Straße und Hausnummer zur eindeutigen Identifizierung genügen.
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15.03.2017, 13:31 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.03.2017 13:34 von Petz.)
Beitrag: #105
RE: Das nervt das Finanzamt
Das Problem mit den fehlenden EW-Az haben wir ja alle.
Man kann es ein klein wenig umgehen, indem man bei Objekten mit nicht bekanntem EW-Az die Nummerierung 001 usw vergibt.
Nicht 1 und nicht 01, nur bei dreistelligen Reihenfolgen werden diese im Bescheid differenziert, das reicht ja auch aus.

Zitat:Natürlich machen einheitlich verwendete "Codierungen" die Sache klar, aber in allen Fällen, die nicht ETW sind, dürfte doch eigentlich Straße und Hausnummer zur eindeutigen Identifizierung genügen.
Wer sich die Sache mit den EW-Az ausgedacht hat weiß ich aber auch nicht Sad
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15.03.2017, 15:32 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.03.2017 15:34 von taxpert.)
Beitrag: #106
RE: Das nervt das Finanzamt
(14.03.2017 22:14)showbee schrieb:  Das ist ja auch alles schön und gut, aber warum bestimmen denn wieder die Programmierer, welche Daten die Stpfl zusammensuchen sollen.
Ich gehe eher davon aus, dass hier "Praktiker" auf Ministerialebene am Werk waren!Wink

Zitat:Natürlich machen einheitlich verwendete "Codierungen" die Sache klar, aber in allen Fällen, die nicht ETW sind, dürfte doch eigentlich Straße und Hausnummer zur eindeutigen Identifizierung genügen.
Aber warum soll man ein System anwenden, bei dem man nur einen Teil eindeutig zuordnen kann, wenn man ein System hat, bei dem man nahezu alles eindeutig zuordnen kann?
Mit der gleichen Begründung kannst Du fragen, warum man eine IDNr., eine Steuernummer oder eine Nummer im BPA braucht! Schließlich lassen sich ja bestimmt mit Name, Vorname und Geburtsdatum deutlich mehr als 90% aller Bundesbürger eindeutig identifizieren! (Duck und wech!)

taxpert

Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!!

"Yeah, I'm the taxman
And you're working for no one but me"
(The Beatles, Taxman, Revolver)
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15.03.2017, 16:45
Beitrag: #107
RE: Das nervt das Finanzamt
Ja, klar. Die Idee ist schon sinnvoll. Aber man muss mal den Grund überdenken: Es gibt seit ein paar Jahren die Idee, dass der Stpfl für jedes Objekt eine Anlage V abgibt. Dabei ergibt sich dieses Erfordernis weder aus dem EStG noch aus der EStDV. Der Stpfl erzielt Einkünfte aus VuV und das ist eine Zahl, egal ob ein oder zwanzig Objekte. Er muss auch nicht zwanzig Überschussrechnungen machen. Natürlich macht es Sinn, wenn man die Einzelwerte "direkt im FA Rechner" hat, weil man dann eben leichter AfA prüfen kann oder auch vernünftige Aufteilung von Schuldzinsen und sonstigen WK, aber dies durch die kalte Kücher (amtliches Formular) zu machen ist sportlich.
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15.03.2017, 17:49 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.03.2017 17:50 von Petz.)
Beitrag: #108
RE: Das nervt das Finanzamt
Naja, alle Objekte in einen Topf zu werfen macht auch keinen Sinn.

Die Probleme beginnen spätestens, wenn eines dieser Objekte veräußert wird. Da stellt sich das Problem jetzt schon, wenn für mehrere Eigentumswohnungen in einer Anlage nur eine Anlage V abgegeben wird und davon wird eine veräußert.
Das kann Probleme bei § 23 EStG und auch bei Ermittlung der AfA der verbleibenden Objekte geben.
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15.03.2017, 19:10
Beitrag: #109
RE: Das nervt das Finanzamt
Jaja, mir ist schon klar, warum dies sinnvoll ist. Man macht ja auch eine Gewinnermittlung für jeden Betrieb und nicht eine Gewinnermittlung für alle Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Das ergibt sich (wenigstens mittelbar) aus dem Gesetz. Bei der VuV suche ich vergebens nach diesem gesetzlichen Anker.
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