Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Bescheidzustellung ins Ausland
15.05.2015, 11:02
Beitrag: #1
Bescheidzustellung ins Ausland
Ein Einkommensteuerbescheid für einen im Ausland wohnenden Mandanten wird aufgrund erteilter Zustellungsvollmacht an unsere Kanzlei zugestellt. Aus der Fälligkeit der Steuernachzahlung ist ersichtlich, dass die Bekanntgabefiktion (1 Monat) des § 122 Abs. 2 Nr. AO zur Anwendung gekommen ist. In der RB-Belehrung steht zur Bekanntgabe nur die übliche 3-Tage Fiktion.

Nach dem Wortlaut des § 122 ist doch die hier für die Fälligkeit der Zahlung unterstellte Bekanntgabe von 1 Monat m. E. falsch.
Ich gehe eigentlich davon aus, dass für die Fristberechnung die Fälligkeit der Zahlung in diesem Fall nicht zugrunde legen darf.
Andere Lösung kann doch nict sein - oder?
Grüße aus dem verregneten Tail Bayerns
frankts

frankts

____________________________________________
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
15.05.2015, 21:58 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.05.2015 21:59 von Stadtkatze.)
Beitrag: #2
RE: Bescheidzustellung ins Ausland
Die Bekanntgabe erfolgte im Inland, und daher ist die 3 - Tage-Fiktion richtig.
Wo sich der Inhaltsadressat aufhält, ist egal.

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
[-] Die folgenden 1 Benutzer sagten Danke zu Stadtkatze für diesen Beitrag:
showbee (16-05-2015)
16.05.2015, 10:18
Beitrag: #3
Bescheidzustellung ins Ausland
ps wenn das Leistungsgebot aber die Monatsfrist zugrunde legt, dann ist es zwar rechtswidrig, aber bindet das FA, bis er - unter den Voraussetzungen des § 130 Abs 2 AO - zurückgenommen wird. Also wird der Mdt sich einfach an die Fälligkeitsbestimmung halten können.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation