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Zahnarzt & Vorsteuerabzug
09.04.2015, 22:26 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.04.2015 22:28 von Fisherman72.)
Beitrag: #1
Zahnarzt & Vorsteuerabzug
Hallo, Forum.

Ist eine Weile her, nun muss ich aber eine Frage stellen, wenn Ihr erlaubt. Über Hinweise freue ich mich.

Fall:
Zahnarzt mit eigenem Labor. Zahnarzt unterliegt mit den Laborleistungen dem ermäßigten Steuersatz. Solche steuerpflichtige Ausgangsleistungen erlauben einen Vorsteuerabzug.
Eingangsleistungen sind generell auf den Zusammenhang mit späteren Ausgangsleistungen zu überprüfen.

In einem früheren Thread ist hier das Thema des quotalen Vorsteuerabzuges erörtert worden, d.h. eine Aufteilung der Vorsteuern (quotal nach Verhältnis der steuerpflichtigen zu steuerfreien Ausgangsleistungen) aus solchen Eingangsleistungen, die beiden in Betracht kommenden Ausgangsleistungen dienen, zum Beispiel: Energiekosten, Wartezimmerlektüre, PC und Software etc.

Aktuell für mich von Bedeutung ist die Behandlung der teuren Praxisausstattung: Die Behandlungseinheiten bzw. die Behandlungsstühle.

Bei Stückpreisen von 50K+ ist hier die Musik drin.

Drei von vier Kollegen machen kein Federlesen und teilen auch diese Behandlungseinheiten quotal auf und ziehen z.B. zu 15% die Vorsteuern.

Bloss:
Der BFH hatte zu einem Sachverhalt aus den 90er Jahren (05. 03 .2008 - V B 69/06) entschieden:
[i]"Hinsichtlich der Betriebs- und Geschäftsausstattung und des sonstigen Praxisbedarfs eines Zahnarztes ist der Vorsteuerabzug ausgeschlossen, wenn die Eingangsleistungen unmittelbar und direkt den umsatzsteuerfreien Ausgangsumsätzen zuzurechnen sind."

Das macht nur dann Sinn, wenn man die Auffassung vertritt, dass die Lieferung einer Krone nur solche Eingangsleistungen erfasst, die der technischen Herstellung im eigenen Labor dienen, nicht jedoch solche, die mit den einhergehenden Voruntersuchungen und dem späteren Einsatz einer Krone im Zusammenhang stehen, da solche Leistungen wiederum kurative Leistungen darstellen, die der Steuerbefreiung unterfallen.

Wie ist Eure heutige Meinung bzw. wie sind die Erfahrungen hierzu bei Euch?

"Ich kann, weil ich will, was ich muss."
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10.04.2015, 06:22
Beitrag: #2
RE: Zahnarzt & Vorsteuerabzug
Es wird sich wohl die USSP anmelden, und ich bin mir fast sicher, dass der VSt-Abzug für die BGA nicht gewährt wird.

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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10.04.2015, 09:22
Beitrag: #3
RE: Zahnarzt & Vorsteuerabzug
Das ist geregelt in UStAE 15.17 Abs. 1 S. 2
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11.04.2015, 10:19
Beitrag: #4
RE: Zahnarzt & Vorsteuerabzug
Schon mal: Vielen Dank.

UStAE haben auch wir hier in der Kanzlei und daheim natürlich auch. ;-) Sie lösen m.E. das Problem mit der Behandlungseinheit jedoch nicht. Die umsatzsteuerliche Behandlung der BE wurde von der Rechtsprechung festgelegt und die Finanzgerichte kümmern sich nicht um die Verwaltungsanweisung.

Nochmal zur Verdeutlichung:
Hinsichtlich der BE existiert - aus Sicht des Mandanten - schlechte Rechtsprechung (kein Vorsteuerabzug).
Hinsichtlich eines CEREC existiert - aus Sicht des Mandanten - gute Rechtsprechung (quotaler Vorsteuerabzug).

Frage:
Wo ist umsatzsteuerlich der Unterschied?

"Ich kann, weil ich will, was ich muss."
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11.04.2015, 10:47
Beitrag: #5
RE: Zahnarzt & Vorsteuerabzug
Was ist ein CEREC ?
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11.04.2015, 11:05
Beitrag: #6
Zahnarzt & Vorsteuerabzug
http://www.heukelbach.info/Hightech-CEREC3D.pdf
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[-] Die folgenden 2 Benutzer sagen Danke zu showbee für diesen Beitrag:
Fisherman72 (11-04-2015), phönix (11-04-2015)
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