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AdV
04.03.2015, 13:27 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.03.2015 13:28 von Opa.)
Beitrag: #1
AdV
Hab vor ca. 3 Wochen 3 Einsprüche mit Bitte um AdV geschrieben.
Bis heute keine Antwort. Nun ist aber der Zahlungszeitpunkt fast ran. Was macht Ihr in solchen Fällen? Ich hab jetzt sinngemäß geschrieben: "Da ich, noch unsere Mandanten, bisher eine Antwort erhielten gehe ich von einer stillschweigenden Zustimmung aus".
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04.03.2015, 15:35
Beitrag: #2
RE: AdV
Warum rufst Du nicht einfach an und fragst nach? Rolleyes
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04.03.2015, 21:04
Beitrag: #3
RE: AdV
Ruhe bewahren, es passiert ja erstmal nichts.

Ich weiß nicht, wie das in anderen Bundesländern üblich ist, bei uns gehen Mahnungen immer in der letzten Woche des Monats raus.

Wenn das bei Euch auch so ist, hat man ja noch drei Wochen Zeit, bevor man echt was unternehmen muss.
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04.03.2015, 21:41
Beitrag: #4
RE: AdV
Ich würde zumindest nachfragen, ob der Einspruch eingegangen ist.

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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04.03.2015, 22:02
Beitrag: #5
AdV
Eine stillschweigende AdV gibt es nicht. Also Telefonhörer in die Hand und den Sachbearbeiter anrufen, fragen ob Entscheidung kommt oder ob vorerst nicht vollstreckt wird, weil über AdV noch nicht entschieden wurde.
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06.03.2015, 20:44 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.03.2015 20:44 von ecro.)
Beitrag: #6
RE: AdV
(04.03.2015 22:02)showbee schrieb:  Eine stillschweigende AdV gibt es nicht.

Und wenn man das Schreiben so abfasst, dass man den SB in die Ecke drängt?

"....wenn Sie einverstanden sind, müssen sie nicht antworten."

oder

"Sagen Sie was, wenn was dagegen spricht."

Hülfe sowas?

(04.03.2015 22:02)showbee schrieb:  Also Telefonhörer in die Hand und den Sachbearbeiter anrufen

Telefonate kann man immer so schlecht dokumentieren....

®
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06.03.2015, 22:01
Beitrag: #7
AdV
BFH Beschl v 16.6.2005, VII B 273/04, BFH/NV 2005, 1747.
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ecro (08-03-2015)
07.03.2015, 10:38 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.03.2015 10:38 von Opa.)
Beitrag: #8
RE: AdV
Das FA fand es nicht für nötig zu antworten, da sie "zeitnah" (nach einer Woche) einen geänderten Bescheid erlassen haben. Sie vergessen aber oft, daß dann nochmal 2 Wochen vergehen bis der Bescheid kommt. So sind dann eben 3 Wochen entstanden.

Zitat:Eine stillschweigende AdV gibt es nicht
Das ist mir rechtl. schon klar.

Wenn ich aber AdV erst eine Woche vor Zahlungszeitpunkt stelle, wird es mit der Methode des FA knapp.Tongue
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07.03.2015, 12:22
Beitrag: #9
RE: AdV
Grundsätzlich wird es nicht knapp. Das Ist im Steuerkonto ändert sich am Rechentag.
Über den AdV Antrag muss grundsätzlich dennoch entschieden werden. Ich habe es aber auch oft so gemacht. Im der Bescheiderläuterung stand dann: Den AdV Antrag betrachte ich hiermit als erledigt.
Den Antragsteller habe ich kurz telefonisch informiert, wenn der geänderte Bescheid nach Fälligkeit bekannt gegeben wurde.
Die Verfahrensweise ist nicht richtig, aber ökonomischer und schneller. Die Steuerberater haben nie gemault.

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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07.03.2015, 14:21
Beitrag: #10
RE: AdV
Zitat:Den Antragsteller habe ich kurz telefonisch informiert, wenn der geänderte Bescheid nach Fälligkeit bekannt gegeben wurde.
Das ist das, was mir fehlte. Big Grin
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