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Tankgutscheine
26.02.2015, 21:29
Beitrag: #1
Tankgutscheine
Moin,

ich habe ein kleines kanzleiinternes Problem und hätte gerne dazu eine paar Meinungen dazu.

Folgender Sachverhalt: Die Mitarbeiter bekommen von der Kanzlei ein paar Monate im Jahr einen Tankgutschein. Dabei bekommen wir eine Gutschein einer bestimmten Tankstelle, über ein bestimmte Literanzahl. Das Sekretariat muss also am Anfang des Monats für jede Spritsorte schauen wieviel man tanken darf damit es den gewünschten Betrag nicht übersteigt. Bei der Tankstelle liegt eine Kundenkarte mit der dann gezahlt wird. Dabei darf aber nur soviel getankt werden wie auf dem Gutschein steht damit es abgerechnet werden kann.

Klingt erstmal relativ kompliziert und ist es auch weil wir zwei Standorte haben und die Mitarbeiter des zweiten Standortes müssen erst in die andere Stadt fahren..

Lt. meiner Kollegin wird das aus folgenden Gründen so gemacht und nicht einfach mit einem Gutschein einer bundesweit agierenden Tankstellenkette.

- Wenn die Kanzleiinhaber beschließen dass es keine Tankgutscheine mehr gibt könnte man als Angestellter sich auf Betriebspraxis berufen wenn man bisher einen "Geldgutschein" bekommen hat. Ein Litergutschein ist dagegen eine freiwillige Leistung die jederzeit widerrufen werden kann.

- Ihrgendwelche lohnsteuerlichen Bedenken, Pauschalierung ist nur so möglich.

Habt ihr davon schon mal gehört? Gibt es da was ich nicht weiß?
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27.02.2015, 00:40
Beitrag: #2
RE: Tankgutscheine
das hat eher etwas damit zu tun, dass die sachbezugs-freigrenze bei 44 € liegt ...

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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27.02.2015, 00:45
Beitrag: #3
RE: Tankgutscheine
jo, klar bei den Gutscheinen geht es immer um rund 32 €, die 44 werden da nicht angekratzt.

Und ob des jetzt als geldgutschein, Litergutschein oder sogar mit der Zusage geh tanken und bring den Beleg mit ich geb's dir zurück ist doch für die Sachbezugsgrenze egal oder?
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27.02.2015, 06:13
Beitrag: #4
RE: Tankgutscheine
Ich habe es auf die schnelle jetzt nicht im grünen Buch gefunden aber meiner Meinung nach stellt ein Geldgutschein keinen Sachbezug mehr da (vgl. § 8 Abs.1 EStG "Geld oder Geldeswert").

Edit: Gefunden!. H 8.1 (1-4) LstH Stichwort Warengutscheine. Wenn ein Geldbetrag draufsteht ist es steuerpflichtig.
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27.02.2015, 08:49
Beitrag: #5
RE: Tankgutscheine
eben, deswegen die Literzahl.

Warum werden denn den MitArb nicht auf einfachen Reisekostennachweis hin die Pauschalen erstattet? Könnte durchaus sinnvoller sein.
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27.02.2015, 10:01
Beitrag: #6
RE: Tankgutscheine
(27.02.2015 06:13)Kenny schrieb:  Ich habe es auf die schnelle jetzt nicht im grünen Buch gefunden aber meiner Meinung nach stellt ein Geldgutschein keinen Sachbezug mehr da (vgl. § 8 Abs.1 EStG "Geld oder Geldeswert").

Edit: Gefunden!. H 8.1 (1-4) LstH Stichwort Warengutscheine. Wenn ein Geldbetrag draufsteht ist es steuerpflichtig.

In dem von dir zitierten Beispiel wird doch auch explizit ein Geldbetrag genannt und gesagt des es sich um ein Sachbezug handelt.

Ich würde gerne auf H 8.1 (1-4) LStH Stichwort Geldleistung oder Sachbezug 2. Spiegelstrich, 3. Punkt verweisen. Da steht meiner Meinung gerade drin dass ein Gutschein über einen ausgewiesenen Eurobetrag Sachbezug ist. Im Punkt 1 steht meiner Meinung sogar die Möglichkeit dass mein Chef mir 44€ in die Hand drücken könnte und dazu sagt dass ich das Geld nur zum Tanken verwenden darf, bzw mich unterschreiben lässt das ich das Geld nur zum Tanken verwende es ansonsten zurückzahlen muss.
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27.02.2015, 11:08 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.02.2015 11:08 von fliederus2.)
Beitrag: #7
RE: Tankgutscheine
(27.02.2015 06:13)Kenny schrieb:  Ich habe es auf die schnelle jetzt nicht im grünen Buch gefunden aber meiner Meinung nach stellt ein Geldgutschein keinen Sachbezug mehr da (vgl. § 8 Abs.1 EStG "Geld oder Geldeswert").

Edit: Gefunden!. H 8.1 (1-4) LstH Stichwort Warengutscheine. Wenn ein Geldbetrag draufsteht ist es steuerpflichtig.


Die Richlienien sind m.W.n. überholt durch

BFH, Urteil vom 11.11.2010, Az. VI R 21/09 und
BFH, Urteil vom 11.11.2010, Az. VI R 40/10 und
BFH, Urteil vom 11.11.2010, Az. VI R 27/09

http://www.deloitte-tax-news.de/steuern/...-sein.html
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Kenny (27-02-2015)
27.02.2015, 11:13 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.02.2015 11:14 von Eisvogel.)
Beitrag: #8
RE: Tankgutscheine
also in meinen 2014er LStH steht Folgendes:
"Sachbezug ist u.a.
- eine Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, die mit der Auflage verbunden ist, den empfangenen Geldbetrag nur in bestimmter Weise zu verwenden,
- ein dem Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber eingeräumtes Recht, bei einer Tankstelle zu tanken,
- ein Gutschein über einen in Euro lautenden Höchstbetrag für Warenbezug."


Tankgutscheine in Litern machen wir schon lange nicht mehr
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Kenny (27-02-2015), ManuelM (27-02-2015)
27.02.2015, 14:31
Beitrag: #9
RE: Tankgutscheine
(27.02.2015 11:08)fliederus2 schrieb:  Die Richlienien sind m.W.n. überholt durch

BFH, Urteil vom 11.11.2010, Az. VI R 21/09 und
BFH, Urteil vom 11.11.2010, Az. VI R 40/10 und
BFH, Urteil vom 11.11.2010, Az. VI R 27/09

http://www.deloitte-tax-news.de/steuern/...-sein.html

Das ist durchaus möglich (mein Lohnsteuerhandbuch stammt leider aus 2008:rolleyesSmile. Ein aktuelleres muss sich auf der Arbeit rumtreiben.
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27.02.2015, 19:14 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.02.2015 19:15 von limo.)
Beitrag: #10
Tankgutscheine
Was heißt Pauschalierung ist nur so möglich???

Seit ein paar Jahren darf der Geldbetrag auf Gutschein stehen, mit Hinweis das Geldauszahlung ausgeschlossen ist.
Dein Buch scheint nicht aktuell zu sein
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