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USt bei Vermietung und USt bei Bauleistung
12.02.2015, 11:07
Beitrag: #1
USt bei Vermietung und USt bei Bauleistung
Liebe Community,
da das USt Recht doch etwas komplizierter ist, habe ich einige Frage dazu.

1.) Muss man die USt bei der gewerblichen Vermietung von Wohnungen innerhalb Deutschlands an ausländische Firmen (EU-Land) ausweisen?
2.) Ist der Ort der sonstigen Leistungen dann in Deutschland?

3.) Fiktive Fälle:
1. Ein deutscher Bauleister arbeitet auf einer Baustelle in Deutschland, für einen ausländischen Kunden (EU-Land).
2. Ein deutscher Bauleister arbeitet auf einer Baustelle im EU-Ausland für einen ausländischen Kunden (EU-Land).
Frage: Ist in beiden Fällen der Ort der sonstigen Leistung der Firmensitz des Auftraggebers des Bauleisters?

Ich danke Euch wirklich sehr für Eure Hilfe!
Ihr würdet uns sehr helfen.
10000 Danke!!!

Liebe Grüße
Kristina
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12.02.2015, 13:45 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.02.2015 13:46 von Taxman.)
Beitrag: #2
USt bei Vermietung und USt bei Bauleistung
Der Ort der sonstigen Leistung (Werkleistung) im Zusammenhang mit einem Grundstück bestimmt sich nach § 3a (3) Nr. 1 UStG. Demnach ist dieser dort, wo das Grundstück belegen ist. Hierbei ist unbeachtlich, ob es sich bei dem Leistungsempfänger um einen Unternehmer oder Verbraucher handelt, ebenso ob Inländer oder Ausländer.
Zu einem anderen Ergebnis kommt man m.E. auch nicht, wenn es sich um eine Werklieferung i.S.d. § 3 (4) UStG handelt. Der Ort der Lieferung bestimmt sich dann nach § 3 (7) 1 UStG und somit wieder am Belegenheitsort der Grundstücks.

Zur Unterscheidung zwischen Werklieferung und Werkleistung verweise ich auf BMF Schreiben vom 12.10.2009.

Ob und inwieweit § 13b UStG anzuwenden ist, lasse ich hier mal dahinstehen.

Viele Grüße
Tax

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
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12.02.2015, 14:48
Beitrag: #3
RE: USt bei Vermietung und USt bei Bauleistung
Noch ein Hinweis für Stb-mh:
Versuche bitte, bei Eurer Fragestellung schon Lösungsvorschläge mit darzustellen, die Ihr Euch bestimmt im Vorfeld schon erarbeitet habt. Bitte anhand der Gesetze/Richtlinien oder Urteile die eigene Meinung sauber begründen, dann ist es für die anderen User einfacher, darauf zu antworten.

schönen Tag noch

phönix
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12.02.2015, 15:20
Beitrag: #4
RE: USt bei Vermietung und USt bei Bauleistung
Danke für den Hinweis, Phönix.

Also, zu Punkt 1 haben wir uns das auch schon so gedacht. Das Problem war nur, dass der Vermieter die USt auf einigen Rechnungen ausgewiesen hat, und auf anderen nicht. Ein Kunde sagte ihm z.B., dass er die Rechnung mit "unserer" USt nicht akzeptiert, da er schließlich eine Umsatzsteueridentifikationsnummer hat.
(Meine Ex-Kollegin, die sonst für diesen Mandanten zuständig war, hat es einfach hingenommen und ihn vermutlich falsch beraten)

Zu den Fragen zu dem Bauleister haben wir tatsächlich keine Lösung. Die Kollegin, die diesen Mandanten bearbeitet hat, ist aus dem Unternehmen ausgeschieden und hat ein ziemliches Chaos hinterlassen.
Deswegen sind wir momentan so sehr verunsichert, wie es gerade in dem Fall des Bauleisters ist. Wir möchten es gerne ab jetzt richtig machen.
Bisher wurde die USt in den Rechnungen des Bauleisters für ausländische Firmen (EU) nicht ausgewiesen. Auch dies hat die Ex-Kollegin so durchgewunken.

Liebe Grüße
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13.02.2015, 11:15
Beitrag: #5
RE: USt bei Vermietung und USt bei Bauleistung
Nicht böse sein, ob der Antwort die jetzt kommt:

Aber müsste das nicht ein Steuerberater/Vorgesetzter wissen? Gerade wenn solche Problematiken - Hinterlassener Sauhaufen - vorhanden sind, würde ich dies durch den verantwortlichen Chef abklären lassen und mir entsprechende Arbeitsanweisungen abholen.

Ciao Dragon
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13.02.2015, 22:12 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.02.2015 22:13 von Lemgun.)
Beitrag: #6
RE: USt bei Vermietung und USt bei Bauleistung
Zu den fiktiven Fällen: Werklieferung oder Werkleistung? EU-Kunde ist Unternehmer? Dann beim Lösungsansatz zunächst mal die Ortsbestimmung nach dem Gesetz machen bitte. Danach können wir immer noch 13b prüfen. Wink

Gruß Lemgun
_______________________________________________________________________________
"Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken."
[Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen]
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16.02.2015, 16:23
Beitrag: #7
RE: USt bei Vermietung und USt bei Bauleistung
Ich denke wichtig wäre hier noch, was wird gemacht bzw. ob es überhaupt eine Werklieferung gem A 3.8(1)S1 UStAE ist ("Eine Werklieferung liegt vor, wenn der Werkhersteller für das Werk selbstbeschaffte Stoffe verwendet...") daraus würde sich ja erst mal die Art der Leistung ergeben und dann der Ort...

MfG
steuerfutzi
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