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Kein Geld. Arbeit einstellen ohne Mandatskündigung?
04.02.2015, 11:45
Beitrag: #1
Kein Geld. Arbeit einstellen ohne Mandatskündigung?
Liebes Forum.

Immer wenn ich nicht mehr weiter weiß lande ich bei Euch. Ihr seid einfach DIE SPEZIALISTEN! Shy

Ein langjähriger Mandant lässt seit Monaten die Rechnungen auflaufen. Inzwischen sind es über 26.000 Euro!!! Bei ihm sieht es grad nicht gut aus, aber er unternimmt auch nicht viel um es besser zu machen. Um nicht zu sagen, er ist ein wenig faul... Immer wieder sagt er: "Sie wissen doch, Sie bekommen ihr Geld." Alle anderen für ihn tätigen Firmen werden aber bezahlt. Der, der am wenigsten Stress macht, bekommt nichts. Das sind also wir...
Alles in allem ist der Sachverhalt schon noch etwas komplexer...

Wie auch immer, ich habe ihm jetzt einen bösen Brief geschrieben mit Androhung die Arbeit einzustellen, wenn er nicht eine Anzahlung von 5.000 Euro macht und einen Ratenzahlungsplan aufstellt.

Jetzt frag ich mich, ob ich das so einfach kann? Hatte ich nicht mal was gelesen irgendwo, dass ich nicht einfach die Arbeit einstellen darf, auch wenn ich nicht bezahlt werde?
Weiß einer von Euch da zufällig was darüber?

Aktuell gehts um Fibu und die St.erklärungen 2013, Offenlegungsberichte 2013 etc.

Muss ich das Mandat dann niederlegen und das auch ganz offiziell beim Finanzamt kundtun?

Danke schon aml im Voraus für Eure Rückmeldungen...

Liebe Grüße

Lieschen
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04.02.2015, 12:35
Beitrag: #2
RE: Kein Geld. Arbeit einstellen ohne Mandatskündigung?
Also, was die Niederlegung angeht, kann ich nichts sagen. Wenn du es aber tust, solltest du es dem FA anzeigen. Der Hintergrund ist die Bekanntgabe von VA. Die ist wirksam, wenn das FA nichts von der Niederlegung weiß.

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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04.02.2015, 13:18
Beitrag: #3
RE: Kein Geld. Arbeit einstellen ohne Mandatskündigung?
Grundzüge: http://www.iww.de/kp/archiv/grundsaetze-...ung-f29936

ansonsten klare Empfehlung: Anruf bei der Steuerberaterkammer, die haben erfahrungsgemäß Leute, die sich in den Feinheiten dazu auskennen!

schönen Tag noch

phönix
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16.03.2015, 11:37
Beitrag: #4
RE: Kein Geld. Arbeit einstellen ohne Mandatskündigung?
Hallo,

ich habe gute Erfahrungen damit gemacht, das Mandat nicht niederzulegen, sondern die Bearbeitung zurückzustellen und den Mandanten entsprechend zu informieren.
"... aufgrund der bestehenden Zahlungsrückstände erlaube ich mir, die weitere Bearbeitung ab sofort bis RATE/ZAHLUNG zurückzustellen. Bitte beachten Sie, dass Sie zwischenzeitlich fällige (Vor)anmeldungen selbst abgeben und Termine selbst wahrnehmen müssen."
Bislang half das auch bei hartgesottenen Fällen einschließlich eines Rechtsanwaltes.
Die Kammer??
Bringt ihr Mitgefühl zum Ausdruck und erklärt, weshalb im konkreten Fall keine sichere Aussage möglich ist.
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