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Gesellschaftergeschäftsführer und erste Tätigkeitsstätte
23.01.2015, 01:54
Beitrag: #1
Gesellschaftergeschäftsführer und erste Tätigkeitsstätte
Bei der GmbH ist der Gesellschafter-Geschäftsführer X angestellt. Die GmbH hat einen großen Raum in einem Gemeinschaftsbüro 15 km entfernt von der Mietwohnung angemietet. Der Raum wird im Wesentlichen für Besprechungen der Mitarbeiter und für Verhandlungen mit Geschäftspartnern genutzt. Dort befinden sich aber auch Bürotechnik und Unterlagen der Gesellschaft. Sämtliche Mitarbeiter der Gesellschaft sind häufig auswärts unterwegs, da sie Ingenieurleistungen auf Baustellen bundesweit erbringen. Die Büroräume sind bisher als Ort der Geschäftsleitung gegenüber dem Finanzamt dargestellt worden.

Zusätzlich hat die GmbH in der Mietwohnung des Gesellschafter-Geschäftsführers ein Zimmer angemietet, in dem sich neben Bürotechnik die wichtigen Geschäftsunterlagen der Gesellschaft befinden und der Geschäftsführer Entscheidungen vorbereitet, Büroarbeiten verrichtet et cetera. Das Büro in der Mietwohnung des Gesellschaftergeschäftsführers wurde bisher als unselbstständige Betriebsstätte der GmbH beim Gewerbeamt angemeldet.

Für den täglichen Weg zur Arbeit wurde bisher keine Nutzung des betrieblichen PKW des Gesellschaftergeschäftsführers erklärt und versteuert, da davon ausgegangen wurde, dass der Geschäftsführer keinen Weg zur Arbeit hat, da laut Arbeitsvertrag das angemietete Büro in seiner Wohnung die erste Tätigkeitsstätte für ihn darstellt.

Das Finanzamt bezweifelt, dass der angemietete Raum in der Wohnung erste Arbeitsstätte sein kann und verlegt diese in die Büroräume 15 km entfernt, womit eine entsprechende Ertragsbesteuerung der PKW-Nutzung für den Weg zur Arbeit ausgelöst wird.

Seht ihr das ebenso, dass das Büro in der Mietwohnung erste Tätigkeitsstätte sein kann?
Wenn nein, wie wäre der Fall zu entscheiden, wenn es sich um eine im Handelsregister eingetragene Niederlassung der GmbH handeln würde?

schönen Tag noch

phönix
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23.01.2015, 08:52
Beitrag: #2
RE: Gesellschaftergeschäftsführer und erste Tätigkeitsstätte
Dem ersten Anschein zu folgen, würde ich auch keine 1. BS in der Whg des GF annehmen; hierzu müssten weitere Voraussetzungen geklärt werden, insbesondere welche Verrichtungen der GF übernimmt. Ein Schreibtisch in der Wohnung ist isoliert schwer zu bewerten; steht einer in der anderen BS, entwertet es die Wichtigkeit genauso, wie wenn der GF alle wichtigen Kfm Arbeiten oder auch die Bfg auf seinen StB auslagert. Das müsste man alles gewichten, wenn man prüfen will, ob der GF "typischerweise arbeitstäglich im Wohnzi tätig werden soll" oder "2 Tage / Wo. o. 2/3 der ArbZeit" dort tätig wird. Auf die Eintragung einer Niederlassung kommt es mE nicht an.
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26.01.2015, 00:04
Beitrag: #3
RE: Gesellschaftergeschäftsführer und erste Tätigkeitsstätte
Danke!

schönen Tag noch

phönix
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