Doppelberücksichtigung KV für Kind korrigierbar?
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05.01.2015, 13:51
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.01.2015 20:02 von meyer.)
Beitrag: #1
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Doppelberücksichtigung KV für Kind korrigierbar?
Hallo,
folgender Fall: Eltern leben getrennt, Kind lebt bei Mutter. Kind ist privat krankenversichert, Versicherungsnehmer und Zahler ist der Vater. Der Ansatz der KV-Beiträge erfolgt zutreffend in den Steuererklärungen des Vaters (betrifft zwei Jahre, für eins ist der Bescheid da, für das zweite noch nicht). Die getrennt lebende Ehefrau gibt jetzt die Steuererklärungen für die beiden Jahre ab. FA nimmt von sich aus die KV-Beiträge für das Kind hinzu, obwohl die in der Steuererklärung nicht aufgeführt waren. Frage: Hat das FA eine Chance, den Abzug nachträglich bei der Ehefrau zu streichen, wenn es die (nur durchs Amt verursachte) Doppelberücksichtigung bemerkt? Ich sehe ad hoc keine. |
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Doppelberücksichtigung KV für Kind korrigierbar? - meyer - 05.01.2015 13:51
Doppelberücksichtigung KV für Kind korrigierbar? - showbee - 05.01.2015, 19:20
RE: Doppelberücksichtigung KV für Kind korrigierbar? - meyer - 05.01.2015, 20:01
RE: Doppelberücksichtigung KV für Kind korrigierbar? - Lemgun - 05.01.2015, 21:36
Doppelberücksichtigung KV für Kind korrigierbar? - showbee - 05.01.2015, 22:10
RE: Doppelberücksichtigung KV für Kind korrigierbar? - meyer - 06.01.2015, 14:12
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