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Buchungstechnik PKW Nutzung in GbR
12.10.2014, 01:10
Beitrag: #1
Buchungstechnik PKW Nutzung in GbR
GbR mit 18er Einkünften. Die GbR erwirbt einen PKW, der PKW wird von einem Gesellschafter zu privaten Zwecken etwa zu 70 % benutzt. Dies ist unstrittig.

Einkommensteuerlich stellt der PKW zwar notwendiges Betriebsvermögen dar, da ihn die GbR gekauft hat (Schmidt, Rz 174 zu § 4) - üblicherweise erfolgt dann die Buchung im Anlagevermögen der Gesellschaft - , andererseits soll der PKW kein notwendiges Betriebsvermögen darstellen, da er zu weniger als 50 % betrieblich genutzt wird (Schmidt Rz 144 zu § 4) - hier käme evtl. eine Nutzungseinlage in Frage.

Angenommen, das Fahrzeug wäre tatsächlich nicht nur zivilrechtliches Gesellschaftsvermögen, sondern auch einkommensteuerliches Betriebsvermögen und umsatzsteuerliches Unternehmensvermögen: Eine Bewertung der Entnahme ist dann jedenfalls nicht nach der 1 Prozent Regelung möglich, da Paragraph 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG das Erreichen der 50 % Grenze der betrieblichen Nutzung voraussetzt.

Wie würde in einem solchen Fall die buchungstechnische Abwicklung sinnvoll sein?
Ich könnte mir folgende Variante vorstellen:

Vertrag zwischen GbR und Gesellschafter, nach dem der Gesellschafter berechtigt wird, dass gesellschaftseigene Fahrzeug für private Zwecke bis zu 70 % zu nutzen. Als Entgelt werden 70 % der Kosten vereinbart. Damit wird das Fahrzeug zu 100 % betrieblich genutzt. Damit wäre parallele Buchung im zivilrechtlichen Gesellschaftsvermögen, im einkommensteuerlichen Betriebsvermögen und im umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen gegeben.

Mache ich mir das zu schwer und ist die Lösung viel einfacher?

schönen Tag noch

phönix
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12.10.2014, 11:13
Beitrag: #2
Buchungstechnik PKW Nutzung in GbR
Die Frage ist, soll der nutzende Gesellschafter wirklich 70% der Aufwendungen Cash an die GbR erstatten oder soll er nur seine 70% versteuern.

Im Ergebnis sollte auch genügen die 70% in der Gesamthand als Nutzung zu erfassen, dann als Schätzung mangels Fahrtenbuch und mangels anwendbarer Listenpreismethode. Im Bestfall soll der Gesellschafter mal über 3 representative Monate ein Fahrtenbuch light führen als Schätzungsgrundlage. Dazu dann eine abweichende Gewinnverteilungsabrede, dass dieser Ertrag isoliert dem nutzenden Gesellschafter zugewiesen wird.

Die Vermietung zu Privatzwecken ginge mE auch, bedingt aber auch einen Mittelzufluss in der Gesamthand.
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12.10.2014, 11:24
Beitrag: #3
Buchungstechnik PKW Nutzung in GbR
Im GHV gibt es kein gewillkürtes BV.
Aber Ghv ist bei PersG generell notwendiges BV der Gesamthand. Nur bei ausschließlicher privater Nutzung liegt Privatvermögen vor.
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12.10.2014, 22:30
Beitrag: #4
RE: Buchungstechnik PKW Nutzung in GbR
mein erster gedanke sagt:

Nutzungsentnahme anhand der tatsächlichen Kosten und dem anteil der privaten Nutzung gegen das Kapitalkonto des Gesellschafters buchen ... notfalls im Schätzungswege analog zur behandlung

was sagt den der Gesellschaftsvertrag ( vor allem auch der andere Gesellschafter) zu diesem Problem?

lg, jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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12.10.2014, 23:44
Beitrag: #5
RE: Buchungstechnik PKW Nutzung in GbR
Die beiden Gesellschafter gehen ganz fest und unerschüttert davon aus, dass der Kauf eines teuren Pkws durch die GbR ein ideales Steuersparmodell darstellt.... Im übrigen waren die beiden bisher beratungsresistent.

schönen Tag noch

phönix
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13.10.2014, 14:18
Beitrag: #6
RE: Buchungstechnik PKW Nutzung in GbR
Wir buchen es wie @jive geschrieben hat soweit der Vertrag es zulässt. Wir erhöhen den Gewinn um die Kosten, verteilen nach Vertrag und ziehen die Kosten als SBA beim jeweiligen Gesellschafter wieder ab. So bekommen wir den Unterschied zwischen Porsche und Polo gut hin.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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