Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Entnahme Leasing-PKW
06.12.2007, 16:45
Beitrag: #21
RE: Entnahme Leasing-PKW
Clematis schrieb:Heute war Besprechung der Feststellungen.

Begründung des Prüfers:

1. Das machen wir immer so
..........

Dies Grundsatz der beamtlichen Handlungsweise haben wir zu meiner aktiven Zeit als Witz zitiert - bin erschüttert, wenn so etwas heute noch passiert.
Den Grundgedanken des Prüfers kann ich nur nachvollziehen, wenn eine hohe Sonderzahlung im Raum steht, die noch nicht abgedient ist oder wenn der Restwert zum Leasingende erheblich unter dem vorausichtlichen Zeitwert liegen sollte. Was aber, wenn Restwert über Zeitwert? Dann wird es uferlos - aber Entnahme eines PKW's, da sträubt sich alles.
Grüße
frankts
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
06.12.2007, 16:57
Beitrag: #22
RE: Entnahme Leasing-PKW
Hallo,

"Das machen wir immer so" - hat Adolf Hitler auch gesagt als er die Juden in die Kammer geschickt hat.

"Sonst würde ja einer, der einen gekauften PKW entnimmt, schlechter gestellt sein als jemand, der ihn least" - hätte ja was für sich.

A kauft PKW und finanziert ihn über Darlehen. Er aktiviert die AK und schreibt über 6 Jahre ab. Die Zinsen der Finanzierung macht er als BA geltend. Nach 3 Jahren nutzt er Kfz nicht mehr betrieblich sondern nur noch privat. Folge --> Entnahme zum Teilwert, Aufwandsbuchung des Restbuchwertes, Entnahme des restlichen Darlehensbetrages und keine weitere BA für die Zinsaufwendungen.

A macht also für 3 Jahre die Afa und die Zinsaufwendungen geltend. Eventuell ergibt sich ein kleiner Ertrag aus der Differenz Teilwert/Buchwert.


A kauft ein neues Auto und least es diesmal. Zurechnung beim Leasinggeber.
A macht die Leasingkosten geltend, die sich zusammensetzen aus:
- Kosten der Anschaffung Kfz
- Kosten des Leasinggebers
- Finanzierungskosten

A macht diese Kosten regelmäßig als BA geltend. Nach 3 Jahren nutzt er das Kfz nur noch privat, macht keine Aufwendungen mehr geltend.

A macht also für 3 Jahre die Leasingkosten geltend. Mangels zivilrechtlichem Eigentum keine Aktivierung möglich, somit keine Entnahme.

Unterschied zwischen beiden Modellen?:
Im ersten Fall könnte aufgrund der Entnahmebesteuerung ein kleiner Ertrag möglich sein, der aber letztlich nur überhöhte Abschreibungsbeträge ausgleicht.


Abwandlung zur zweiten Anschaffung:

Nach 3 Jahren kommt A auf die Idee den Wagen abzulösen und lediglich privat zu verwenden.

A zahlt Restwert des Kfz und aktiviert diesen Betrag. Da keine betriebliche Nutzung erfolgt zeitgleich Entnahme zum Teilwert, der hier dem erworbenen Restwert entsprechen sollte (alles andere macht für die Leasinggesellschaft keinen Sinn). Der Entnahme steht in gleicher Höhe der Buchwert entgegen.

A hat also die Leasingraten geltend gemacht. Entnahmeerlös ergibt sich nicht.


Die ganze Logik des Prüfers ist hier völlig irre (im wahrsten Sinne des Wortes).


"Rechtsgrundlage hat er keine" - Sehr interessante Einstellung. Er ist also nicht in der Lage seine Bewertungsmaßstäbe rechtlich zu begründen.
Im umgekehrten Fall würde der Steuerpflichtige mit dieser Methode keinen Blumentopf gewinnen.


Da die Schlussbesprechung wohl gelaufen ist, dürfte in diesem Punkt wohl keine Einigung erfolgt sein.
Jetzt muss er den Bericht schreiben und hier auf diesen Umstand hinweisen, oder aber seinen Sachgebietsleiter informieren und diesen Punkt mit diesem abstimmen.

Bleibt der Prüfer bei seiner Auffassung, dann würde ich ein entsprechendes Aufsichtsverfahren einleiten.
Falls der Prüfer fragen sollte: Warum? - Ist halt so!

----------
Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
06.12.2007, 17:42
Beitrag: #23
RE: Entnahme Leasing-PKW
Zitat:2. Sonst würde ja einer, der einen gekauften PKW entnimmt, schlechter gestellt sein als der, der least
Der gekaufte PKW wird aber abgeschrieben, der geleaste nicht.

"Das machen wir immer so." Das ist wirklich ein schlechter Scherz.

Aber der Teilwert sollen 27.000,- sein, bei einem Polo? Wie hat er die denn ermittelt?

Viele G[/size]rüße
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
06.12.2007, 18:16
Beitrag: #24
RE: Entnahme Leasing-PKW
Nein, wir haben uns nicht geeinigt, aber auch vereinbart, dass wir uns nochmal treffen.

Ich geb hier keinesfalls nach. Spätentens am FG krieg ich Recht.

Ich hätts ja noch eingesehen, hätte der Stpfl den PKW ab einem best. Zeitpunkt nur noch privat genutzt, und am nächsten Tag abgelöst und mit Gewinn verkauft. Ist aber nicht so.

Mir lässt das heut überhaupt keine Ruhe, ich tieger wie das Rumpelstilzchen durch die Kanzlei und mecker so vor mich hin....

-----------------
LG
Clematis
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
06.12.2007, 18:45
Beitrag: #25
RE: Entnahme Leasing-PKW
Geh na Heeme und mach ne Pulle Roden of.

(Dudemuc hat auch Ruhe gegeben, erstmal.) :-)
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation