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Steuerstrafverfahren eingeleitet
16.06.2014, 01:00
Beitrag: #1
Steuerstrafverfahren eingeleitet
Hallo,

gestern war ein Neu-Mandant hier, welcher die "Einleitung eines Steuerstrafverfahrens" in den Händen hielt.

Er gibt die Tat zu, ca 1000 bis 2000 EUR an Provisionen nicht angegeben zu haben.

Da ich hier noch keine Erfahrung haben, erlaube ich mir folgende Fragen:
- Mich verwundert, dass bei so einer "kleinen" Summe direkt ein Steuerstrafverfahren eingeleitet wird und nicht ggf. erstmal eine Frage ob die Erklärungen korrekt abgegeben wurden. Ist dies normal?
- Sind nun aktualisierte StErkl abzugeben oder genügt die Einräumung der nicht angegebenen Provisionen?
- Es ist ein Personalienbogen beigefügt. Ist dieser verpflichtend auszufüllen? Was ist der Hintergrund; die Daten liegen ja ingesamt dem FA vor.
- Ich werde nun Akteneinsicht beantragen um zu schauen, um was es genau geht.
Gibt es weiterhin etwas zu beachten?

Gibt es eine Erfahrung, was das Verfahren an Bußgeld kosten dürfte bei 1 - 2.000 EUR nicht angegebenen Einnahmen oder ob man es ohne Bußgeld hinbekommen könnte?
Mdt. (Angestellter) hatte bisher keine steuerlichen Probleme.

Danke!
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16.06.2014, 09:58
Beitrag: #2
RE: Steuerstrafverfahren eingeleitet
(16.06.2014 01:00)Effenhausen schrieb:  Er gibt die Tat zu, ...
Klingt ganz nach Kapitulation.

(16.06.2014 01:00)Effenhausen schrieb:  ..., ca 1000 bis 2000 EUR an Provisionen nicht angegeben zu haben.
Sind ja auch nur 100 % Unterschied.


Die wichtigste Frage für mich wäre jetzt: welche steuerlichen Auswirkungen ergeben sich aus diesen Provisionen überhaupt?

Wenn er - wie das häufiger vorkommt - nebenbei ein paar Versicherungen vermittelt und die Provisionen sich auf mehrere Jahre verteilen, könnte unterm Strich unter Berücksichtigung von zuzuordnenden Kosten ein Gewinn von jeweils unter € 410,00 rauskommen, der steuerfrei bliebe, wenn neben den N-Einkünften keine weiteren vorhanden sind.
Das ergäbe eine ganz andere Diskussionsbasis und könnte das Verfahren sehr schnell beenden.
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16.06.2014, 10:21 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.06.2014 10:50 von Effenhausen.)
Beitrag: #3
RE: Steuerstrafverfahren eingeleitet
Hallo Tosch,

edit sagt: Die genauen Summen habe ich gerade bekommen: .
In 2008 sind es 800 EUR. In 2012: 2800 EUR.

Genau, er hat Versicherungen vermittelt und nun hat seine Versicherung wohl die Zahlen gemeldet. Das Geld ist auf sein Konto (abzgl. Stornoreserve) geflossen. Siehst Du hier einen Ansatz, um die Kapitulation zu vermeiden?
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16.06.2014, 17:00
Beitrag: #4
RE: Steuerstrafverfahren eingeleitet
Durch die Einleitung des Strafverfahrens wird der Mandant vom reinen Steuerpflichtigen zum Beschuldigten mit der Konsequenz, dass er nicht mehr zur Mitwirkung verpflichtet ist. Die Verpflichtung zur Einleitung ergibt sich auch aus dem Legalitätsprinzip. Es ist einzuleiten, wenn ein anfangsverdacht besteht.

Eine Verpflichtung zur Abgabe aktualisierter Erklärungen besteht m.W. nicht. Es genügt, wenn der Vorwurf eingeräumt wird. eine Änderung erfolgt von Amts wegen.

Der Personalienbogen besteht i.d.R. aus zwei Teilen. Der erste Teil mit den persönlichen Angaben muss ausgefüllt werden, der zweite Teil nicht zwingend. Wobei bei einer Strafbefehl dann das Einkommen ggf. geschätzt würde.

Anhand der Verkürzungshöhe würde ich in Bayern von einer Einstellung nach § 153a StPO ausgehen.
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16.06.2014, 22:29
Beitrag: #5
RE: Steuerstrafverfahren eingeleitet
(16.06.2014 10:21)Effenhausen schrieb:  Siehst Du hier einen Ansatz, um die Kapitulation zu vermeiden?
Mit der Formulierung "er gibt die Tat zu" gibst du der Strafverfolgungsbehörde einen Freibrief. Damit braucht sie den Vorsatz nicht nachzuweisen, den hast Du schon gestanden. Was automatisch eine höhere Strafe nach sich zieht.

Wenn Du nichts machst, werden die Provisionen als Gewinn versteuert.

Also mach Schadensbegrenzung und stell Gewinnermittlungen auf, in denen die auf die Provisionen entfallenden Kosten abgezogen werden.

Das spart Deinem Mandaten Steuern + Zinsen und mindert die Bemessungsgrundlage für eine evtl. Strafe.

Dein Mandant wird nicht begeistert sein, wenn du ihm sagst: der Bescheid des FA stimmt so, die Provisionen wurden korrekt hinzugerechnet, kostet € XXX an Steuern und € YYY an Strafe.

Aber er wird ganz glücklich sein, wenn Du ihm vorrechnest, dass Du ihm € XXX an Steuern und € YYY an Strafe gespart hast. Der bezahlt Dich sofort in bar Wink
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17.06.2014, 19:31
Beitrag: #6
RE: Steuerstrafverfahren eingeleitet
Aufgrund der Höhe werde ich die Einstellung wegen Geringfügigkeit beantragen.

Bisher ist es nun geplant, die Gewinnermittlungen der Provisionen aufzustellen und diese an die BuStra zu senden.
Ist es sinnvoll im gleichem Zuge die Einstellung wegen Geringfügigkeit zu stellen oder erst später?

Danke!
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17.06.2014, 22:06
Beitrag: #7
RE: Steuerstrafverfahren eingeleitet
Was kommt denn als Gewinn raus und welche Steuern ergeben sich daraus?

Ich gehe davon aus, dass sich der Bearbeiter im Amt bereits Gedanken über § 398 AO gemacht hat, nachdem diese Vorschrift auch die Möglichkeit eröffnet, von der Einleitung eines Strafverfahrens abzusehen
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17.06.2014, 23:23
Beitrag: #8
Steuerstrafverfahren eingeleitet
Vielleicht kann er ja gleich 250€ für den guten Zweck oben drauf anbieten ...
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