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35 a Aufteilung HK/Montage
05.06.2014, 14:25
Beitrag: #1
35 a Aufteilung HK/Montage
Hab jetzt mehre Ablehnungen v. Handwerkerleistungen n. 35a.

Rechnung:
"Wintergarten-Dachbeschattung = Preis
Plissee Beschattung (5 Stk.) = Preis

Im Auftragswert enthaltener Arbeitslohn ... . "

Darauf das FA: Der AL kann nicht berücksichtigt werden, da er offensichtlich AHK beinhaltet und die Arbeiten dazu nicht im Haushalt ausgeführt wurden."

2. Fall:
Rechnung:
"Hoftor... lt. Angaben anfertigen, verzinken, montieren

Im Rg.-Endbetrag sind ... für Arbeitsleistungen enthalten."

Die Ablehnung des FA ist die Gleiche wie oben.

Ist das nicht etwas kleinlich? Sollen jetzt die Handwerker den Arbeitslohn in Herstellung und Montage auch noch aufsplitten? Habt ihr schon ähnliche Fälle gehabt?
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05.06.2014, 15:17 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.06.2014 15:17 von Petz.)
Beitrag: #2
RE: 35 a Aufteilung HK/Montage
Ja, hatten wir.

Zum Beispiel Einbau einer neuen Treppe, Gesamtkosten ca 5.000 €, Arbeitslohn sollen 3.000 € gewesen sein lt. Rechnung.

Meiner Erfahrung nach dauert das Einbauen einer Treppe nicht länger als einen Tag, da wird gekürzt.

Wieviel, ist natürlich ein Problem.
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05.06.2014, 15:27
Beitrag: #3
RE: 35 a Aufteilung HK/Montage
Gibt es da Richtwerte? Könnte ich mich ja notfalls mit abfinden, aber bei mir wurde es ja gleich ganz gestrichen.
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05.06.2014, 15:54
Beitrag: #4
RE: 35 a Aufteilung HK/Montage
nee, Richtwerte sind mir auch nicht bekannt.

Eigentlich müsste man ja den Handwerker belangen wegen Ausstellung einer "falschen" Rechnung, zumindest können so ja ungerechtfertigte Steuervorteile erlangt werden. Aber soweit wollen wir bei uns nicht gehen.

Wir schätzen dann einfach mangels anderer Alternativen, hoffentlich einigermaßen sachgerecht, man hat ja oft auch private Erfahrungswerte.
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05.06.2014, 16:13
Beitrag: #5
RE: 35 a Aufteilung HK/Montage
Naja, also ich hab keine Ahnung, ob bei dem Hoftor v. ca. 1.200,- die Montage 40% o. 60% der bescheinigten ca. 700,- Arbeitsleistung betragen könnte. 20% Abweichung sind aber schon 140,-, macht 28,- aus.

Bei dem Wintergarten sind 20% Abweichung gleich mal 600,-, also 120,- effektive Auswirkung.
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05.06.2014, 16:26
Beitrag: #6
RE: 35 a Aufteilung HK/Montage
Immer noch peanuts, wenn man bedenkt, dass der Handwerker eine "falsche" Rechnung ausgestellt hat.

Hier ist doch nicht das FA der "Schuldige", sondern der Handwerker, den muss man darauf ansprechen.
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05.06.2014, 18:06 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.06.2014 18:43 von taxpert.)
Beitrag: #7
RE: 35 a Aufteilung HK/Montage
(05.06.2014 15:27)Opa schrieb:  Gibt es da Richtwerte? Könnte ich mich ja notfalls mit abfinden, aber bei mir wurde es ja gleich ganz gestrichen.

Richtwerte gibt es nicht, aber das FA hat grundsätzlich für viele Branchen Erfahrungswerte über Material- und Lohnaufschläge (brauchen wir ja im Rahmen der Nachkalkulation!).

Das Problem ist aber, das dem Unternehmer natürlich grundsätzlich freigestellt ist, wie er einen Auftrag kalkuliert! Er kann natürlich den Lohnaufschlag zu Lasten des Materialaufschlages erhöhen, bei gleichbleibenden Endpreis! Solange es einen kleinen Materialaufschlag gibt (oder zumindest nicht unter EK abgerechnet wird!), sehe ich ehrlich gesagt keine Möglichkeit dagegen vorzugehen! Noch herrscht Vertragsfreiheit!

taxpert

Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!!

"Yeah, I'm the taxman
And you're working for no one but me"
(The Beatles, Taxman, Revolver)
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06.06.2014, 08:49
Beitrag: #8
RE: 35 a Aufteilung HK/Montage
Wenn ich meinen Mandanten erzähle "120,- sind Peanuts", dann wollen sie die vielleicht von mir haben. Tongue

Bleibt nix, als daß sie die Handwerker um Aufteilung der Lohnkosten bitten. Sad
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06.06.2014, 09:02
Beitrag: #9
RE: 35 a Aufteilung HK/Montage
Wie ist das überhaupt mit Herstellungskosten? Ich selbst habe gebaut und soeben Außenanlagen Erstanlage beauftragt; bisher bin ich davon ausgegangen, dass die Arbeitsleistung nicht absetzbar ist. Oder doch? Sad
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06.06.2014, 09:12
Beitrag: #10
RE: 35 a Aufteilung HK/Montage
Kommt darauf an.
Wenn Du bei Leistungserbringung schon eingezogen bist, sind sie absetzbar, ansonsten nicht. Nach Einzug ists egal, ob HK oder Erhaltungsaufwand.
BMF 10.01.14 BStBl I S. 75 Tz. 20 "in einem vorhandenen Haushalt"
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