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StB Kosten / Wk
19.03.2014, 21:39 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.03.2014 23:46 von Effenhausen.)
Beitrag: #1
StB Kosten / Wk
Hallo,

ich habe eine Erbengem. welche vom Verstorbenen ein Mietwohngrundstück übernommen hat.

Dazu habe ich 3 Feststellungserklärungen eingereicht. Als WK wurde u.a.dazu beantragt die StB Kosten für die 3 Erklärungen zu berücksichtigen. Weiterhin sind neben den Erklärungen an sich Kosten für steuerliche Beratung der Gemeinschaft angefallen, welche auf Std-Basis abgerechnet wurden.

Nun schreibt das FA, dass es nur die Kosten aus den Erklärungen als WK anzuerkennen sind. (hier hat man sogar nur den Nettobetrag (obwohl Vermietung an Privatpersonen) akzeptiert und weiterhin die 20 Euro §16 Pauschale gestrichen.

Wie seht Ihr das?
Ist normale steuerliche Beratung einer V+V Erbengem. keine WK? Ich kann diesbezüglich nichts finden.

Danke
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19.03.2014, 23:41
Beitrag: #2
RE: StB Kosten / Wk
§ 9 EStG gilt auch für Erbengemeinschaften, aber natürlich beschränkt auf das für diese steuerlich erforderliche. Und wenn da die Rechnung nicht genau genug gestellt ist, ...
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19.03.2014, 23:43
Beitrag: #3
RE: StB Kosten / Wk
(19.03.2014 23:41)tosch schrieb:  § 9 EStG gilt auch für Erbengemeinschaften, aber natürlich beschränkt auf das für diese steuerlich erforderliche. Und wenn da die Rechnung nicht genau genug gestellt ist, ...

Da steht:

Steuerliche Beratung der Erbengemeinschaft
In den Jahren 2010, 2011 sowie 2012
Leistungsaufstellung im Anhang
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19.03.2014, 23:56
Beitrag: #4
RE: StB Kosten / Wk
Wenn das auf einer Rechnung an Herrn XY steht, sind die Kosten nicht abziehbar, warum sollten sie es dann bei einer Erbengemeinschaft sein? Nur, soweit sich aus der Leistungsaufstellung was genaues herausziehen lässt, was eindeutig die Steuersituation der ErbGem betrifft.
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19.03.2014, 23:57 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.03.2014 00:19 von Effenhausen.)
Beitrag: #5
RE: StB Kosten / Wk
Die Rechnung ist an die Erbengemeinschaft adressiert.


BMF IV B 2 - S-2144 / 07 / 0002 Schreiben (koordinierter Ländererlass) vom 21.12.2007; Rz 3

Steuerberatungskosten sind als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzuziehen, wenn und soweit sie bei der Ermittlung der Einkünfte anfallen. Die Ermittlung der Einkünfte umfasst (...) die Beantwortung der sich dabei ergebenden Steuerfragen, soweit es sich nicht um Nebenleistungen nach § 12 Nr. 3 EStG handelt und die Kosten der Beratung.
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20.03.2014, 10:11
Beitrag: #6
RE: StB Kosten / Wk
(19.03.2014 23:57)Effenhausen schrieb:  ... und die Kosten der Beratung.
Und hier ist die ErbGem in der Pflicht, nachzuweisen, dass diese Beratung ausschließlich in Zusammenhang mit der Immobilie stand und nicht privat veranlasst waren.
Werbungskosten: Erwerb, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen

Das BMF-Schreiben

Schreiben bzgl. Zuordnung der Steuerberatungskosten zu den Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Kosten der Lebensführung

wäre sinnlos, wenn alle StB-Kosten, die an die ErbGem fakturiert werden, pauschal als Werbungskosten zu berücksichtigen wären.

Seit dem Ausschluss der Steuerberatungskosten aus den Sonderausgaben ist es ein absolutes MUSS, die StB-Rechnungen inhaltlich so zu spezifizieren, dass sie diesen Anforderungen genügen.
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20.03.2014, 12:53
Beitrag: #7
RE: StB Kosten / Wk
Zitat:wäre sinnlos, wenn alle StB-Kosten, die an die ErbGem fakturiert werden, pauschal als Werbungskosten zu berücksichtigen wären.
Warum? Rg. an die ErbGem. können eigentlich nie eine priv. Mitveranlassung haben, die nicht mehr als SA absetzbar ist. Der StB ist nur in der Pflicht die Beratungskosten ErbGem. - Privat zu trennen.
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20.03.2014, 13:04
Beitrag: #8
StB Kosten / Wk
Es könnte bspw auch auf Eink aus § 20 entfallen, wo kein WK Abzug in Betracht kommt, oder? Ggf hat die ErbGem auch nicht einkünftegenerierendes Vermögen, welches steuerlich interessant ist (Erbauseinandersetzung der Porsche-Sammlung). Es gibt viel.
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20.03.2014, 13:20 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.03.2014 13:25 von fliederus2.)
Beitrag: #9
RE: StB Kosten / Wk
Die Kosten für die eigentliche Feststellungserklärung (nicht die Überschussermittlung) sind doch ohnehin keine WK/BA.

Dok.-Nr.: 0129696
Bundesfinanzhof, VIII-R-10/94
Urteil vom 06.04.1995

Kosten, die eine Personengesellschaft für die Erstellung der Erklärungen zur einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb aufwendet, können nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden.



(20.03.2014 10:11)tosch schrieb:  Seit dem Ausschluss der Steuerberatungskosten aus den Sonderausgaben ist es ein absolutes MUSS, die StB-Rechnungen inhaltlich so zu spezifizieren, dass sie diesen Anforderungen genügen.

Über diese Maßnahme der "Steuervereinfachung" hab ich mich oft amüsiert. Seitdem werden z.B. die Anlagen N mit 12/20 abgerechnet.
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20.03.2014, 20:59
Beitrag: #10
RE: StB Kosten / Wk
(20.03.2014 13:20)fliederus2 schrieb:  Die Kosten für die eigentliche Feststellungserklärung (nicht die Überschussermittlung) sind doch ohnehin keine WK/BA.

Dok.-Nr.: 0129696
Bundesfinanzhof, VIII-R-10/94
Urteil vom 06.04.1995

Kosten, die eine Personengesellschaft für die Erstellung der Erklärungen zur einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb aufwendet, können nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden.



(20.03.2014 10:11)tosch schrieb:  Seit dem Ausschluss der Steuerberatungskosten aus den Sonderausgaben ist es ein absolutes MUSS, die StB-Rechnungen inhaltlich so zu spezifizieren, dass sie diesen Anforderungen genügen.

Über diese Maßnahme der "Steuervereinfachung" hab ich mich oft amüsiert. Seitdem werden z.B. die Anlagen N mit 12/20 abgerechnet.

Anlagen N mit 12/20 abzurechnen wurde mir von einem Dozenten mal als Beihilfe zur Steuerverkürzung vorgehalten...

Gruß Lemgun
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"Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken."
[Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen]
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