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Forderungen bei Rechnungslegung im Folgejahr
18.03.2014, 11:02
Beitrag: #1
Forderungen bei Rechnungslegung im Folgejahr
Hallo liebe Gemeinde,

ich beschäftige mich gerade mit folgendem Fall. Ein bilanzierendes Unternehmen erbringt Dienstleistungen. Diese werden monatlich folgendermaßen in Rechnung gestellt:

1 Anteil Grundgebühr für den laufenden Monat
1 Anteil Nutzungsgebühr für die tatsächliche Nutzung im Vormonat.

Die Umsatzsteuer für die Nutzungsgebühr entsteht klar im Vormonat, da dort die Leistung erbracht wird.

Nun verbuche ich die Rechnungen mit Rechnungsdatum z.B. 05.01.2014 so:

Buchungsdatum 05.01. (Vorlauf Januar 2014)
Anteil Grundgebühr Debitor/Umsatz 19%
Anteil Nutzungsgebühr Debitor/sonstige Vermggst.

Buchungsdatum 31.12. (Vorlauf Dezember 2013)
Anteil Nutzungsgebühr sonstige Vermggst./Umsatz 19%

Nun steht die Frage im Raum ob die Nutzungsgebühren nicht als sonstige Vermögensgegenstände sondern als Forderung zu verbuchen sind.

Ist ein Ausweis als sonstiger Vermggst. komplett falsch, dann muss ich gg Forderungen buchen, da ich ja den Debitor nicht direkt bebuchen kann, da ich ja keine Rechnung im Dezember mit Belegdatum 05.01.2014 einbuchen kann. Und Datev und direktbebuchen von 1200 geht meines Wissesn eh nicht.

Wie bucht Ihr solche Fälle?
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18.03.2014, 12:54
Beitrag: #2
RE: Forderungen bei Rechnungslegung im Folgejahr
Kapier ich nicht.

Das ist sicher die monatliche Telefonrechnung über 18,33 Euro für den Notruf im Aufzug.

Zum einen entsteht die Forderung auch, ohne dass die Rechnung gestellt wird. Von daher steht der Einbuchung einer Forderung nichts im Wege. Aber wenn du es in den SoVG sehen willst, wird dich keiner deswegen nach Sibirien expedieren. Handelsrechtlich ist es unwesentlich und steuerlich ist es auch egal.

Ich verstehe das hier nicht: "Anteil Nutzungsgebühr Debitor/sonstige Vermggst."

Wieso sind da die SoVG im Haben?

®
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18.03.2014, 13:13
Beitrag: #3
RE: Forderungen bei Rechnungslegung im Folgejahr
Hallo ecro,

Es geht hier um die Firma, die die Rechnungen stellt und wir sind im Telefondienstleistungsbereich.

Die Habenbuchung entsteht, da ich mit Rechnunggstellung die sonst. Vermggst. auflösen. In der Reihenfolge korrekt:

Buchungsdatum 31.12. (Vorlauf Dezember 2013)
Anteil Nutzungsgebühr sonstige Vermggst./Umsatz 19%

Buchungsdatum 05.01. (Vorlauf Januar 2014)
Anteil Grundgebühr Debitor/Umsatz 19%
Anteil Nutzungsgebühr Debitor/sonstige Vermggst.

Über den Abschluss geht halt ein WP, daher möchte ich das ordentlich machen. Die Beträge sind auch keine 1,50 EUR Beträge Smile

Vielen Dank und Grüße
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18.03.2014, 20:34
Beitrag: #4
RE: Forderungen bei Rechnungslegung im Folgejahr
Und warum nicht auch Debitor im alten Jahr?

®
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19.03.2014, 08:51 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.03.2014 08:52 von Oliver Thomas.)
Beitrag: #5
Forderungen bei Rechnungslegung im Folgejahr
Weil die altersstruktur, Fälligkeit USW passen müssen. Wir werden jetzt auf 1210 Forderungen aus noch nicht in Rechnung gestellten Leistungen buchen.
Dann im folgemonat die umbuchung und es passt
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20.03.2014, 20:38
Beitrag: #6
RE: Forderungen bei Rechnungslegung im Folgejahr
Wir buchen ähnlich gelagerte Fälle auch über Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Dem Sachverhalt liegt ja auch eine bereits erbrachte Leistung zu Grunde. Sonstiger Vermögensgegenstand kann da nicht richtig sein.

Also zusammenfassend würde ich so buchen:

Nutzung Vormonat altes Jahr: 1210 / 4400
Neues Jahr: 1210 / 9000 EB-Wert
Dann 10000 / 1210 , 1800 / 10000
Smile

Gruß Lemgun
_______________________________________________________________________________
"Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken."
[Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen]
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21.03.2014, 07:54
Beitrag: #7
RE: Forderungen bei Rechnungslegung im Folgejahr
Merci. Genau so haben wir das jetzt gemacht. Nun wirft sich allerdings ein anderes Problem auf. Unser Mandant will nun Auswerten wie viel im z.B. im Monat Februar in Rechnung gestellt wurde und wie viel von Kunden gezahlt wurde.

Durch die ganzen Abgrenzungen kann ich dies nicht einfach führen indem ich rechne:

Umsatzerlöse
+USt
-Veränderung FaLL

Denn in den Umsatzerlösen stecken natürlich nur drin:

Grundgebühr aus im Februar gestellten RE (Die Grundgebühr wird immer in dem Monat in Rechnung gestellt für den die Leistung gilt).

Variable Kosten aus im März in Rechnung gestellten Leistungen des Monats Februar.

Mein Gedanke nun: Eine rein statistische Buchung:
Da wir bei dem Mandanten alles schön über Excel importieren und ich hier eine ziemlich perverse Excel Automatisierung geschrieben habe, könnte ich natürlich auch eine Importzeile für die Summe der reinen Februarrechnungen erstellen.

Somit hätte ich die Möglichkeit auszuwerten:

Summe der Februarrechnungen
-Veränderung FaLL
=Cash conversion rate

Nun die Frage: Gibt es bei der Datev im z.B. SKR04 ein freies Statistikkonto auf das ich genau so eine Summe einbuchen kann um diese dann in der individuellen BWA abzurufen?

LG
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