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Unzulässiger Einspruch gegen Folgebescheid
03.07.2014, 16:59 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.07.2014 16:59 von Oliver Thomas.)
Beitrag: #1
Unzulässiger Einspruch gegen Folgebescheid
Hallo an Euch,

leider bin ich nun mit einer Sache an die Grenze meines Wissens gestoßen und finde nun nichts wie ich das lösen könnte:

ESt-Bescheid 2012 ergeht am 09.04.2014.
Am 17.04.2014 wird Einspruch eingelegt da Spenden nicht berücksichtigt wurden.
Dem Einspruch wird positiv am 28.05.2014 abgeholfen.
Nun wird inzwischen 2013 bearbeitet und dabei fallen zwei Dinge auf. Die Einnahmen V+V 2012 sind zu korrigieren, da die Mandantin versehentlich die NK-Zahlungen und Erstattungen für 2012 welche erst in 2013 geflossen sind in 2012 erklärt hat (marginal). Zudem sind keine Anlagen Kind eingereicht worden, da laut Unterlagen des Vorberaters dies nicht mehr möglich war. Tatsächlich wäre dies möglich und die Freibeträge günstiger als das Kindergeld. Änderung wäre zugunsten des Stpfl.
Am 13.06.2014 Einspruch gegen den Folgebescheid welcher aufgrund §351 (1) AO unzulässig ist.

Gibt es hier irgendeine Änderungsmöglichkeit? Ich sehe gerade keine.

Liebe Grüße
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03.07.2014, 18:02
Beitrag: #2
RE: Unzulässiger Einspruch gegen Folgebescheid
Tja, da sehe ich schlechte Karten, außer ggf. Haftung gegenüber dem Vorgänger (für die Kinder-FB).
Ansonsten in der 13er Erklärung angeben, daß diverse Einnahmen bereits 2012 angesetzt worden. Meist erkennt das FA dies dann auch an.
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03.07.2014, 20:28 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.07.2014 20:31 von Kiharu.)
Beitrag: #3
RE: Unzulässiger Einspruch gegen Folgebescheid
351 ist hier nicht einschlägig. Der Erstbescheid ist nie unanfechtbar geworden und der Änderungsbescheid ist durch den erneuten Einspruch vollumfänglich änderbar. Es sähe anders aus, wenn für den Erstbescheid nur ein Änderungsantrag nach 172 gestellt worden wäre.


Edit: ist eigentlich der Standardfall von kein 351

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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03.07.2014, 20:34 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.07.2014 20:35 von fliederus2.)
Beitrag: #4
RE: Unzulässiger Einspruch gegen Folgebescheid
Ich bin zwar kein AO-Experte aber warum sollte der zweite Einspruch gem. §351 (1) AO unzulässig sein?

§351 (1) AO ist m.E.nicht einschlägig, da der erste Steuerbescheid nicht unanfechtbar war.

Edit: war zu spät Tongue
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31.07.2014, 07:46
Beitrag: #5
RE: Unzulässiger Einspruch gegen Folgebescheid
Einen schönen guten Morgen,

vielen Dank für die schnelle Hilfe. Gestern war der Bescheid in der Post und nun wurde alles berücksichtigt. Das FA meinte dazu, dass man einen Vermerk vergessen hatte und daher davon ausging, dass beim Erstbescheid nur ein Änderungsantrag gestellt wurde.

Also tausend Dank nochmal.

Viele Grüße aus München
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01.08.2014, 19:26
Beitrag: #6
RE: Unzulässiger Einspruch gegen Folgebescheid
Das freut mich. Viele Grüße aus dem Norden

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