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Betriebsaufgabe und Umsatzsteuer
26.02.2014, 08:55 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.02.2014 09:01 von Buchi.)
Beitrag: #21
RE: Betriebsaufgabe und Umsatzsteuer
(26.02.2014 08:17)Stadtkatze schrieb:  Du hast aber nur das AV im Kopf, und das ist falsch

Es werden bei Entnahme und Betriebsaufgabe nunmal nur die stillen Reserven besteuert. Alles andere wäre eine Doppelbesteuerung oder eine Nichtversteuerung. Das gilt natürlich auch für stille Lasten.

Ob AV, UV oder Passiva. Ist doch immer das Gleiche.

Gruß Buchi

Ich möchte noch hinzufügen, dass es sich hier offensichtlich um ein Unternehmen handelt, das zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (sonst würde ja keine USt auf die Entnahme anfallen).

Das sollte man natürlich nicht mit einem Unternehmen verwechseln, das nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist. Hier wirkt sich die USt natürlich allein schon buchungstechnisch bei der Entnahme gewinnerhöhend aus.

Gruß Buchi
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26.02.2014, 09:43
Beitrag: #22
RE: Betriebsaufgabe und Umsatzsteuer
(26.02.2014 08:17)Stadtkatze schrieb:  Du hast aber nur das AV im Kopf, und das ist falsch

Natürlich. Bei einer Betriebsaufgabe gilt alles entnommen. Man kann jetzt aber auch nicht dahergehen und (vereinfacht) das Kapital einem Gesamtwert des Unternehmens ggü. stellen. Das wäre der Teilwertansatz, der gerade nicht mehr geht. Man muss den gemeinen Wert jedes einzelnen WG ermitteln und entsprechend behandeln.

Buchhalterisch könnte man das bspw. nachvollziehen, wenn man nach dem Übergang von 4/3 zur Bilanz dann eben jedes WG w.o. skizziert ausbucht.

Also:

Entnahme an Buchwerte AV/UV/aRAP
an Buchgewinn
(ggf.) an USt

und:

Buchwerte FK/Rückst./Rückl./pRAP
(ggf.) Buchverluste
an Einlage
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26.02.2014, 17:14 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.02.2014 17:15 von Vorwitzig.)
Beitrag: #23
RE: Betriebsaufgabe und Umsatzsteuer
Vielen Dank für Eure Antworten.

Also, die Umsatzsteuer betrug 5.700 €, weil § 10 Absatz 4 UStG bestimmt, dass bei einer Entnahme der Einkaufspreis BMG ist, daher hat das Finanzamt auch nur 5.700 € für diesen entnommenen Gegenstand gefordert.

Showbee kommt ertragsteuerlich letztendlich zu dem gleichen Ergebnis, wie ich, nur dass er bereits (ganz sauber) buchungstechnisch die Umsatzsteuer als Verbindlichkeit erfasst und deshalb nur den Differenzbetrag aus Zeitwert abzgl. USt. u. Buchwert als Ertrag erfasst.

Ich hatte eine Excel Tabelle und habe Buchwerte und Zeitwerte gegenübergestellt. Deshalb die komplizierte Rechnung von mir mit der Umsatzsteuer als Aufgabekosten.

Aber im Ergebnis sind wir uns wohl einig, dass der Gewinn im vorliegenden Fall 24.300 € und nicht 30.000 €. Jetzt muss ich das nur noch dem Finanzamt verklickern.

Deshalb noch mal die Frage: gibts da eine offizielle Fundstelle, ich kann ja wohl schlecht meine Unterlagen aus dem Vorbereitungslehrgang für die Steuerberaterprüfung vorlegen....

Beste Grüße
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
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26.02.2014, 17:30 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.02.2014 17:30 von Buchi.)
Beitrag: #24
RE: Betriebsaufgabe und Umsatzsteuer
(26.02.2014 17:14)Vorwitzig schrieb:  Deshalb noch mal die Frage: gibts da eine offizielle Fundstelle, ich kann ja wohl schlecht meine Unterlagen aus dem Vorbereitungslehrgang für die Steuerberaterprüfung vorlegen....

Kommentar:
Frotscher, EStG § 16 Veräußerung des Betriebs, Rz. 222

"Veräußerungskosten sind Aufwendungen, die durch die Veräußerung unmittelbar veranlasst sind, z. B. Beurkundungs-, Abwicklungskosten, Maklerprovision oder Verkehrssteuern einschl. USt."

Gruß Buchi
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26.02.2014, 23:02 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.02.2014 23:02 von Vorwitzig.)
Beitrag: #25
RE: Betriebsaufgabe und Umsatzsteuer
danke an alle!

Ich werde mal wieder öfters auftauchen und mich revanchieren.Big Grin

Beste Grüße
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
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