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Folgen fehlender Feststellung des JA
17.02.2014, 13:30
Beitrag: #1
Folgen fehlender Feststellung des JA
Hat mir jemand irgendeine griffige Zusammenstellugn der folgen einer fehlenden Feststellung des JA bei einer GmbH?

Der Fall ist ein Klassiker:
Ehefrau meines Mandanten hat vor Urzeiten eine GmbH gegründet, da ihr damaliger Freund nicht durfte (warum wohl....). Sie ist heute noch Gesellschafterin und der Ex immer noch GF. Abschlüsse hat sie irgendwie die letzten Jahre nicht gesehen und jetzt erst auf Aufforderung erhalten.

Der Ex hat jetzt mal schick seine Entnahmen auf sie buchen lassen, der StB hat das auch so offengelegt. Problem: Es gibt keine festgestellten Ja, und somit ja auch keine rechtswirksamen.

Ich würde den GF als Gesellschafter jetzt dazu anhalten, die Abschlüsse zu korrigieren und die berichtigten dann feststellen.

Aber mir fehlt noch literaturtechnisch "Futter".

Ad hoc, ad loc and quid pro quo! So little time, so much to know!
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18.02.2014, 09:53
Beitrag: #2
RE: Folgen fehlender Feststellung des JA
Guten Morgen,

schau mal in den Baumbach/Hueck § 42a GmbHG Rn. 23ff (18. Auflage)

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
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