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Grundlagenbescheid?
30.01.2014, 13:06
Beitrag: #1
Grundlagenbescheid?
Schlage mich mal wieder mit Altlasten rum. Sad

Kind ist 1981 geboren und hat mit Bescheid v. 2004 100% Behinderung (91-95 50% und 95-98 70%).

Nun wurde aber von meinem Vorgänger seit 2005 keine Anlage Kind mehr abgegeben. Keine Ahnung warum. Nun wollte ich eine Änderung der Bescheide 2005-2011 erwirken mit der Berücksichtigung des Behinderten-PB des Kindes bei den Eltern. Dies wurde nun abgelehnt, da der Behinderten-Ausweis mit 100% bereits 2004 ausgestellt wurde und damit "keine neuen Tatsachen vorliegen".

Kann ich auf Änderung beharren, da der Behindertenausweis ja ein Grundlagenbescheid ist?
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30.01.2014, 14:36
Beitrag: #2
RE: Grundlagenbescheid?
Hilft das:
H 33b Hinweise

Allgemeines

- Zur Behinderung i.S.d. § 33b EStG >§ 69 SGB IX, zur Hilflosigkeit >§ 33b Abs. 6 EStG, zur Pflegebedürftigkeit >R 33.3 Abs. 1.

- Verwaltungsakte, die die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Pauschbeträge feststellen (>§ 65 EStDV), sind Grundlagenbescheide i.S.d. § 171 Abs. 10 und § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO (>BFH vom 5.2.1988 - BStBl II S. 436). Auf Grund eines solchen Bescheides ist ggf. eine Änderung früherer Steuerfestsetzungen hinsichtlich der Anwendung des § 33b EStG nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO unabhängig davon vorzunehmen, ob ein Antrag i.S.d. § 33b Abs. 1 EStG für den VZ dem Grunde nach bereits gestellt worden ist. Die Änderung ist für alle VZ vorzunehmen, auf die sich der Grundlagenbescheid erstreckt (>BFH vom 22.2.1991 - BStBl II S. 717 und vom 13.12.1985 - BStBl 1986 II S. 245).

Gruß
frankts

frankts

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30.01.2014, 16:44
Beitrag: #3
RE: Grundlagenbescheid?
Klingt eigentlich eindeutig. Abgelehnt haben sie ja nur weil "keine neue Tatsache". Auf "Grundlagenbescheid" sind sie gar nicht eingegangen.
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30.01.2014, 17:53
Beitrag: #4
RE: Grundlagenbescheid?
Sehe hier eigentlich weder eine Grund für Änderung auf Grund eines Grundlagenbescheides, noch eine neue Tatsache!

Die in den Hinweisen aufgeführten Urteile beziehen sich auf Fälle, in denen z.B. im Jahr 2011 ein Erst- oder Änderungsbescheid über GdB für vergangenen Jahre ergeht.Das ist hier ja eindeutig nicht der Fall!

Eine neue Tatsache führt nur dann zu einer Änderung, wenn auf Grund dieser Tatsache das FA bei Kenntnis einen anderen Bescheid erlassen hätte. Aber auch das ist hier ja nicht der Fall!

Hier steht der Freibetrag nach §33b EStG aber grundsätzlich dem Kind und nicht den Eltern zu und kann NUR AUF ANTRAG auf die Eltern übertragen werden. Dieser Antrag wurde offenbar bisher nicht gestellt! Mir fällt ehrlich gesagt keine Änderungsvorschrift ein, die eine Änderung wegen des erst jetzt gestellten Antrages erlauben würde soweit bereits Bestandskraft eingetreten ist.

Haftungsfall für den Vorgänger???

taxpert

Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!!

"Yeah, I'm the taxman
And you're working for no one but me"
(The Beatles, Taxman, Revolver)
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30.01.2014, 17:59
Beitrag: #5
RE: Grundlagenbescheid?
Zitat:Haftungsfall für den Vorgänger???
Wollte ich eigentlich vermeiden.
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30.01.2014, 18:42
Beitrag: #6
RE: Grundlagenbescheid?
Da ist aber die Rechtslage eindeutig, hier liegt weder eine neue Tatsache noch ein "neuer" Grundlagenbescheid vor.
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31.01.2014, 09:16
Beitrag: #7
RE: Grundlagenbescheid?
(30.01.2014 18:42)Petz schrieb:  Da ist aber die Rechtslage eindeutig, hier liegt weder eine neue Tatsache noch ein "neuer" Grundlagenbescheid vor.
ich meine, dass der Grundlagenbescheid nicht neu sein muss, s.
z.B. BFH v. 9.8.1983, VIII R 55/82 oder BFH v. 26.2.1985, IX R 59/82
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31.01.2014, 10:16
Beitrag: #8
RE: Grundlagenbescheid?
2005 --> Abgabe 2006 --> Festsetzungsverjährung zum 31.12.2010
Ablaufhemmung § 171 Abs. 10 AO?
2 Jahre nach Grundlagenbescheid aus 2004 = irgendwas in 2006 --> keine Ablaufhemmung --> Bestandskraft.

dto. dann wohl auch für 2006 und 2007...
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31.01.2014, 12:04
Beitrag: #9
RE: Grundlagenbescheid?
Danach hab ich noch gar nicht gesehen. Muss ich noch kontrollieren.
Bliebe aber immer noch 08-10.
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31.01.2014, 12:14 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31.01.2014 12:20 von taxpert.)
Beitrag: #10
RE: Grundlagenbescheid?
In den entschiedenen Fällen ging es aber um Sachverhalte, bei denen der Grundlagenbescheid zwingend zu einer Änderung des Steuerbescheides geführt hat!

Im Fall von Opa geht es aber um einen Bescheid über einen GdB DES KINDES.

Der Freibetrag wegen KB kann gemäß §33b Abs.5 EStG AUF ANTRAG auf die Eltern übertragen werden. Es handelt sich also um ein Wahlrecht! Warum sollte der "alte" Grundlagenbescheid hier dazu führen, dass man sein Wahlrecht mehrere Jahre später erneut ausüben darf?

Was Petz mit "neuem" Grundlagenbescheid meint, ist doch, dass bei einem "neuen" oder erstmaligen Grundlagenbescheid auch das Wahlrecht erstmalig ausgeübt werden kann!

taxpert

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