Grundlagenbescheid?
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30.01.2014, 17:53
Beitrag: #4
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RE: Grundlagenbescheid?
Sehe hier eigentlich weder eine Grund für Änderung auf Grund eines Grundlagenbescheides, noch eine neue Tatsache!
Die in den Hinweisen aufgeführten Urteile beziehen sich auf Fälle, in denen z.B. im Jahr 2011 ein Erst- oder Änderungsbescheid über GdB für vergangenen Jahre ergeht.Das ist hier ja eindeutig nicht der Fall! Eine neue Tatsache führt nur dann zu einer Änderung, wenn auf Grund dieser Tatsache das FA bei Kenntnis einen anderen Bescheid erlassen hätte. Aber auch das ist hier ja nicht der Fall! Hier steht der Freibetrag nach §33b EStG aber grundsätzlich dem Kind und nicht den Eltern zu und kann NUR AUF ANTRAG auf die Eltern übertragen werden. Dieser Antrag wurde offenbar bisher nicht gestellt! Mir fällt ehrlich gesagt keine Änderungsvorschrift ein, die eine Änderung wegen des erst jetzt gestellten Antrages erlauben würde soweit bereits Bestandskraft eingetreten ist. Haftungsfall für den Vorgänger??? taxpert Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!! "Yeah, I'm the taxman And you're working for no one but me" (The Beatles, Taxman, Revolver) |
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Grundlagenbescheid? - Opa - 30.01.2014, 13:06
RE: Grundlagenbescheid? - frankts - 30.01.2014, 14:36
RE: Grundlagenbescheid? - Opa - 30.01.2014, 16:44
RE: Grundlagenbescheid? - taxpert - 30.01.2014 17:53
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