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Vorlage Mietverträge beim FA
31.01.2014, 11:51
Beitrag: #15
RE: Vorlage Mietverträge beim FA
Da muss ich showbee (leider!) recht geben!

Als ich in der Finanza ngefangen habe, da war bei jeder ESt-Akte eine mehr oder weniger dicke DU-(Dauerunterlagen)Akte dabei! Da waren dann auch solche Sachen wie Mietverträge abgelegt, damit sie eben nicht jedes Jahr neu angefordert werden!

Diese DU-Akte ist dann auch bei jedem Zuständigkeitswechsel weitergereicht worden, so dass man jeder Bearbeiter immer alle Unterlagen hatte.

Leider ist es in den letzten Sitte geworden auf die DU-Akte zu verzichten und einfach immer alles im laufenden Jahr abzuheften. Hier findet der Bearbeiter des folgenden Jahres natürlich die Unterlagen nicht und fordert sie erneut an. Nach ein paar Jahren wird dann bei der nächsten Ausreihaktion das Jahr in den Keller geräumt und die Unterlagen geraten erst recht in Vergessenheit! Die DU-Akte landet übrigens nie im Keller!

Wir geben unseren jungen Prüfer-Kollegen daher im Einführungslehrgang den Rat IMMER alle Kellerakten auf verborgene "Schätze" zu prüfen!

Auch sollten bei der Bp von entsprechenden Verträgen, die ggf. Auswirkungen auf Zeiträume nach dem PZR haben, immer Kopien für die Veranlagung (für die DU-Akte) gemacht werden! Hier würde ich aber für keinen meiner Kollegen die Hand ins Feuer legen, dass das auch immer passiert!

Ganz kompliziert wird es bei reinen ArbN-Fällen, denn da gibt es die aktenlose Verwaltung! Der Bearbeiter kann also angeforderte Unterlagen nur im laufenden Jahr ablegen, dass aber nicht unter einer bestimmtem StNr abgelegt wird, sondern mit etwa 30 anderen ESt-Erklärungen des Bezirkes in einer Mappe! Über die registrierte Mappennummer kann der Bearbeiter aber grundsätzlich auf die alten Unterlagen zurückgreifen. Hier können "nur" grundsätzliche Angaben im System als sog. festsetzungsnahe Daten (FnD) abgespreichert werden.

Besonders spassig wird das für die Kollegen in den ArbN-Stellen, wenn sie Unterlagen (z.B. Verträge im Rahmen einer Bp als Kontrollmaterial) für Stpfl. bekommen, die als reine ArbN noch nie eine Erklärung abgegeben haben! Es gibt weder eine Akte, noch eine laufende Veranlagung in der man die Unterlagen (mit) ablegen könnte! Auch kann man keine FnD abspeichern, da es den Steuerfall ja gar nicht gibt!

taxpert

Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!!

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Vorlage Mietverträge beim FA - limo - 31.01.2014, 12:00

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