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Gesellschafterversammlung 1-Mann-UG
05.03.2014, 11:07
Beitrag: #1
Gesellschafterversammlung 1-Mann-UG
Ich habe heute zum ersten Mal von einem Finanzamt die Aufforderung bekommen, das "Protokoll der Gesellschafterversammlung über die Feststellung der Bilanz zum 31.12.12" einzureichen.

Rolleyes

Was mach ich jetzt? Mein Allein-Gesellschafter hat sich noch nie versammelt. Big Grin

Er hat zwar seine Beschlüsse stets protokolliert, aber aus § 31 KStG kann ich nur eine Verpflichtung zur Einreichung der Steuererklärungen herauslesen.

Gibt das Gesetz irgendwo anders dazu was her?
Ich gebe ungern mehr als zwingend nötig heraus.
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05.03.2014, 11:44
Beitrag: #2
RE: Gesellschafterversammlung 1-Mann-UG
Eingereicht wird nach § 60 EStDV die Bilanz. Solange diese nicht von der Gesellschafterversammlung festgestellt ist, handelt es sich nur um einen vorläufigen Abschluss. Erst die Feststellung macht aus dem Papier eine Handelsbilanz.
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05.03.2014, 12:47
Beitrag: #3
RE: Gesellschafterversammlung 1-Mann-UG
(05.03.2014 11:44)showbee schrieb:  Erst die Feststellung macht aus dem Papier eine Handelsbilanz.
Mit der Unterschrift stellt der Alleingesellschafter doch die Bilanz fest.

Die schriftliche Fassung des Beschlusses ist dann eine Formvorschrift des GmbH-G, die aber die Wirksamkeit der Bilanz nicht berühren dürfte - so lange diese wie hier noch in Papier unterschrieben eingereicht wird.

Na, ja, dann reiche ich den Beschluss halt ein.


Und ändere das Protokoll ab in:

Unter Verzicht auf Formen und Fristen habe ich mich heute zu einer Gesellschafterversammlung einberufen und umgehend versammelt ... Big Grin
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05.03.2014, 13:29
Beitrag: #4
RE: Gesellschafterversammlung 1-Mann-UG
Klar. An den Zeitpunkt sind eben ggf. Wahlrechtsausübungen (bspw. 6b) oder Bildungen von RSt (Wertaufhellung) geknüpft. Ist da ggf etwas im Busche?
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06.03.2014, 15:17
Beitrag: #5
RE: Gesellschafterversammlung 1-Mann-UG
Nix im Busch, ist der einfachste Fall, den es nur geben kann.
Danke.
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