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SV-Beiträge bei Scheinselbständigkeit auf USt?
07.11.2013, 12:56
Beitrag: #1
SV-Beiträge bei Scheinselbständigkeit auf USt?
Hallo,

die Sozialversicherung stuft einen Mandanten als Scheinselbständigen ein und fordert Beiträge auf die von ihm erzielten Erlöse - und zwar auf die Bruttoerlöse incl. USt.

Bevor ich mich durch die SGB quäle, weiß jemand vielleicht gerade zufällig Cool , ob diese Bemessungsgrundlage o.k. ist, auf die vereinnahmte USt also tatsächlich SV-Beiträge abzuführen sind?
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07.11.2013, 14:15
Beitrag: #2
RE: SV-Beiträge bei Scheinselbständigkeit auf USt?
Kann m.E. nicht ganz richtig sein, ohne daß ich jetzt eine gesetzl. Grundlage hätte.
Geht es nur um die Rente (DRV)? Die Beiträge zur KV errechnen sich eigentlich nur aus dem Gewinn.
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07.11.2013, 16:28
Beitrag: #3
RE: SV-Beiträge bei Scheinselbständigkeit auf USt?
(07.11.2013 14:15)Opa schrieb:  Geht es nur um die Rente (DRV)? Die Beiträge zur KV errechnen sich eigentlich nur aus dem Gewinn.

Nein, Stpfl. arbeitet bis 03/12 für Firma XY GmbH in Innen-/Außendienst.
Ab 04/12 ist er selbständig und schreibt u.a. an XY GmbH Rechnungen.
DRV stuft ihn als Scheinselbständige ein und will KV-/RV-/AlV-/PV-Beiträge nachberechnen.
Als Bemessungsgrundlage nimmt sie die von Stpfl. an XY GmbH in Rechnung gestellten Brutto-Erlöse quasi als empfangenen Lohn.
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07.11.2013, 17:02
Beitrag: #4
RE: SV-Beiträge bei Scheinselbständigkeit auf USt?
Sorry ja, jetzt hab ich es begriffen. Wurde denn die USt an das FA abgeführt? Dann ist es m.E. ja keine Einnahme. Was wird denn der Steuer unterworfen? Wenn es das Brutto (inkl. USt.) ist, ist die USt dann WK?
Bin ich auch etwas ratlos.
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07.11.2013, 19:35
Beitrag: #5
SV-Beiträge bei Scheinselbständigkeit auf USt?
Ich denke § 226 Abs 1 Nr 1 SGB V ist entscheidend:

Zitat:(1) Bei versicherungspflichtig Beschäftigten werden der Beitragsbemessung zugrunde gelegt
1.
das Arbeitsentgelt aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung,
...

Steine statt Brot: Was ist Arbeitsentgelt? Und hier würde ich sagen, das Netto lt USt, weil dieser Betrag weder für ArbG eine Belastung, noch für den ArbN endgültig ein Ertrag darstellen sollten; es war wirtschaftlich durchlaufender Posten (jenseits aller möglichen steuerlichen Bewertung, bspw beim 4/3 Rechner).

Im übrigen, insb @Opa, bleibt es doch wohl steuerlich bei der Annahme gewerblicher Einkünfte und umsatzsteuerlichen Unternehmereigenschaft. Wir sprechen doch nur um eine Umqualifizierung nach Sozialrecht, oder?!
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07.11.2013, 22:06
Beitrag: #6
RE: SV-Beiträge bei Scheinselbständigkeit auf USt?
Hallo,

meines Wissens gilt: der überwiesene Betrag gilt als Nettoentgelt. Dann wird hochgerechnet auf das Bruttoentgelt, was dann die Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherungsbeiträge und die Lohnsteuer ist. Denn ein Lohnsteuerprüfer wertet den Bericht der Sozialversicherungsprüfung aus und wird sich der Bewertung anschließen, dass der Steuerpflichtige ein Arbeitnehmer ist. Die Umsatzsteuer wird dann als Werbungskosten zu berücksichtigen sein, sofern sie nicht zurückgeholt wird ...

Gruss
Uwe
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