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V+V AfA
21.11.2013, 22:44 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.11.2013 22:45 von Effenhausen.)
Beitrag: #1
V+V AfA
Hallo,

Ich habe eine Erbengemeinschaft, welche Immobilien geerbt hat und diese vermietet. Mit V+V Erben hatte ich bisher nicht so viel zu tun, daher die Frage, wie komme ich an die jährliche AfA der Immobilien (von 1980 / 1995 / 1972)?

Den Altberater habe ich bislang nicht erreicht, und beim Mdt. waren keine Unterlagen zu finden.

Wie geht man da vor?
Danke!

Smile
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21.11.2013, 22:50
Beitrag: #2
RE: V+V AfA
Du kannst mal im FA des Erblassers anfragen. .

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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22.11.2013, 00:04
Beitrag: #3
RE: V+V AfA
oder "bitte AfA v.a.w. ermitteln"
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22.11.2013, 10:18
Beitrag: #4
V+V AfA
@tosch
Deine Lösung hat den Nachteil, dass Du dann keine Laufzeit hast, und somit immer im Dunklen tapst! Ich rufe in solchen Fällen beim FA an.

-----------------
LG
Clematis
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22.11.2013, 11:05
Beitrag: #5
RE: V+V AfA
(22.11.2013 10:18)Clematis schrieb:  Deine Lösung hat den Nachteil, dass Du dann keine Laufzeit hast, und somit immer im Dunklen tapst!
Ich nicht, bei Baujahren ab 1980 mein Nachfolger ... Big Grin

Und gefragt war auch nur nach der jährlichen Abschreibung Tongue

Aber ich gestehe, ich frage in diesen (Erbschafts-) Fällen auch beim FA nach den Basisdaten.
Immer häufiger kommt es jedoch vor, dass die selbstgenutzte Immobilie der Eltern geerbt wird und vermietet werden soll. Wenn ich keine Daten habe, hilft nur v.a.w. oder die Einheitswertstelle.
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22.11.2013, 12:03
Beitrag: #6
RE: V+V AfA
Die EW-Akten der Bewertungsstellen sind in diesen Fällen meist ware "Schätze". In jeder Erklärung zum EW sollten ANgaben zu den HK des Gebäudes stehen.

Leider sind diese Zahlen aber meist nur sehr ungenau angegeben. Außerdem sind diese Zahlen meist eher zu gering angesetzt. Entweder aus Unkenntnis über das Bewertungsverfahren, weil man mit niedriegeren Werten einen niedrigeren EW erwartete oder auch einfach nur, weil man das Schwarzgeld ungern irgendwo auftauchen lassen wollte!

Aber das geht jetzt natürlich zu Lasten des Rechtsnachfolgers nach hinten los!

taxpert

Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!!

"Yeah, I'm the taxman
And you're working for no one but me"
(The Beatles, Taxman, Revolver)
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22.11.2013, 16:00
Beitrag: #7
RE: V+V AfA
(22.11.2013 12:03)taxpert schrieb:  Aber das geht jetzt natürlich zu Lasten des Rechtsnachfolgers nach hinten los!
Nö, die sind erfahrungsgemäß froh, wenn überhaupt noch irgendwelche Zahlen ermittelbar sind und eine kleine AfA ermöglichen, die sie nichts kostet.
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22.11.2013, 17:20
Beitrag: #8
RE: V+V AfA
Ich hab das vor ein paar Jahren so gemacht:

Fall:
S(ohn) erbt vom V(ater) dessen Haus, in dem der Vater wohnte. S braucht aber keins, da er selber schon ein Haus hat, und vermietet es. Ist Afa anzusetzen und wenn ja, wieviel? Der V hatte das Haus 1959 gebaut und wohnte von Anfang an selbst drin. AK waren nicht ermittelbar.

Zum Glück gab es ein Wertgutachten zur ErbStE (Escape-Klausel). Dieses habe ich anhand der Preis-Indizes nach 1959 zurückgerechnet; einen Anbau von 1980 korrigierend mit einbezogen und dem FA das Ganze als AfA-Bemessungsgrundlage präsentiert. Natürlich schön mit Aufschlüsselung.

Und die AfA? Die wurde bis 1965 in Höhe von 1% und ab da mit 2% p.a. angesetzt. Im Jahr 2000 war also noch ein Volumen für 5 Jahre da.

®
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