Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz
27.10.2013, 14:00
Beitrag: #31
RE: Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz
(27.10.2013 11:22)Dragon schrieb:  Nur damit ich es nicht falsch versteh. In meinen Augen ist das ganz klar ein nicht steuerbarer Umsatz, weil es ja gerade an einem TBM für stb Umatz fehlt.
Wenn das TBM "stb Umsatz" fehlt, liegt nicht steuerbarer Umsatz vor?
Das TBM fehlt z.B. bei:
- Zinserträge des Girokontos
- Umsatz-/Gewerbe-/KöSt-Erstattungen
- Privateinzahlungen auf das Geschäftskonto

Alles nicht steuerbare Umsätze? Wohl kaum.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
27.10.2013, 22:26
Beitrag: #32
Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz
Nicht umsonst sind die Definitionen von "Nichtumsatz" und "nicht steuerbarer Umsatz" nicht existierend. Die Abgrenzung ist schwer und bringt auch keinen Erkenntnisgewinn.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
27.10.2013, 22:32
Beitrag: #33
RE: Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz
(27.10.2013 14:00)tosch schrieb:  
(27.10.2013 11:22)Dragon schrieb:  Nur damit ich es nicht falsch versteh. In meinen Augen ist das ganz klar ein nicht steuerbarer Umsatz, weil es ja gerade an einem TBM für stb Umatz fehlt.
Wenn das TBM "stb Umsatz" fehlt, liegt nicht steuerbarer Umsatz vor?
Das TBM fehlt z.B. bei:
- Zinserträge des Girokontos
- Umsatz-/Gewerbe-/KöSt-Erstattungen
- Privateinzahlungen auf das Geschäftskonto

Alles nicht steuerbare Umsätze? Wohl kaum.

Ich war der Meinung es so gelernt zu haben. Die von dir genannten Fälle sind doch

a) steuerbar aber stfr.
b)+c) nichtsteuerbar, da keine Gegenleistung

Es geht mir darum, dass ich in der Umsatzsteuer doch, mit Ausnahme der Krücke § 19, nur stb oder nichtstb haben kann, so steht es im § 1 UStG drin.

Den Begriff 'gar kein Umsatz' gibt es nicht. Ich habe mich da falsch ausgedrückt, es müsste heißen den TBM für stb Umsätze.Sad

Ciao Dragon
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
28.10.2013, 09:54 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.10.2013 09:54 von Meandor.)
Beitrag: #34
RE: Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz
Umsätze im Sinne der UStG sind:

- Lieferungen
- sonstige Leistungen
- Die Einfuhr
- der ig. Erwerb

Alles was da nicht dazu passt ist kein "Nichtumsatz", sondern es ist einfach kein Umsatz im Sinne des UStG.

Wenn dann der Rest noch vorliegt, z.B. bei der Lieferung "von einem UN" "im Inland" "gegen Entgelt" "im Rahmen des Unternehmens", dann ist es ein steuerbarer Umsatz.

§ 19 ist auch da kein Bruch im System, denn § 19 spricht von Umsätzen. Und diese Umsätze sind voll steuerbar und steuerpflichtig. Die Umsatzsteuer wird nur nicht erhoben. Im Ö-UStG wären KU-Umsätze steuerfrei, dort fällt keine Steuer an. Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied.

Wenn wir bei diesem unsäglichen Schadenersatz sind, dann ist die Einstiegsfrage: Ist es ein Umsatz im Sinne des UStG oder ist es kein Umsatz.

Der Abgemahnte erhält keine Gegenleistung, also wäre es kein Umsatz.

Es liegt dann zwar kein Umsatz i.S.d. UStG vor, aber auf jeden Fall gehört der Vorgang in den unternehmerischen oder wirtschaftlichen Bereich und daher halte ich die Auffassung der Prüfers weiterhin für falsch.

»Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und das Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.«
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
07.11.2013, 00:04 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.11.2013 00:11 von Uwe.)
Beitrag: #35
RE: Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz
Hallo,

aus meiner Sicht liegt ein nicht steuerbarer Umsatz vor. Dies ist m.E. unstrittig. Es geht um die Frage, ob die Vorsteuer gezogen werden darf.
Ich hatte gestern eine Umsatzsteuer-Sonderprüferin in meinem Büro, die mit der Frage konfrontiert wie aus der Pistole schoss, dass die Vorsteuer abgezogen werden dürfe, da im Gesetz eine abschließende Auflistung genannt wird, wann die Vorsteuer nicht gezogen werden darf. Und die nicht-steuerbaren Umsätze sind dort nicht aufgeführt.

Aber im Schreiben des BMF wird die Formulierung aus der Mehrwertsteuerrichtlinie übernommen, d.h. es kommt von "Oben" und ich habe ein Urteil eines Finanzgerichts gelesen, dass genau darauf Bezug genommen hat. Der Grundsatz lautet: es darf Vorsteuer gezogen werden, wenn damit steuerpflichtige Umsätze generiert werden. Es darf keine Vorsteuer gezogen werden, wenn daraus steuerfreie oder nicht-steuerbare Umsätze entstehen. Und dann kommen die Ausnahmen, z.B. echte (öffentliche) Zuschüsse ... wobei hier nun wiederum die deutsche Gerichtsbarkeit zunehmend die Steuerbarkeit feststellt, da Gegenleistungen erbracht werden, was aber nun politisch unerwünscht ist. Schließlich sollen bei Zuschüssen aus dem EU-Haushalt nicht der Fiskus in Form von Umsatzsteuer profitieren ... aber das ist eine andere Geschichte ...

So, das wollte ich jetzt mal loswerden ... Wink

Gruss
Uwe
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
07.11.2013, 00:39
Beitrag: #36
RE: Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz
(07.11.2013 00:04)Uwe schrieb:  ...aus meiner Sicht liegt ein nicht steuerbarer Umsatz vor. Dies ist m.E. unstrittig.
Nur wenn man die vorangegangenen Beiträge überlesen hat ...
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
27.03.2014, 17:28 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.03.2014 18:10 von tolledeu.)
Beitrag: #37
RE: Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz
Es gibt Neuigkeiten......

das FA will die VSt nicht gewähren. Wie lade ich eine PDF hier hoch???


Angehängte Datei(en)
.pdf  doc20140327163629.pdf (Größe: 414,73 KB / Downloads: 27)
.pdf  doc20140327163604.pdf (Größe: 242,63 KB / Downloads: 24)

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
Webseite des Benutzers besuchen Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
27.03.2014, 17:31
Beitrag: #38
RE: Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz
gar nicht. aber schick es mir doch per Email....

Ad hoc, ad loc and quid pro quo! So little time, so much to know!
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
27.03.2014, 17:34 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.03.2014 18:36 von phönix.)
Beitrag: #39
RE: Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz
(27.03.2014 17:28)tolledeu schrieb:  Wie lade ich eine PDF hier hoch???

Entweder durch Hochladen über einen anderen Hoster und Verlinken des Ganzen oder umwandeln pdf in jpg, dann Einbinden über die "Bild einfügen" -Funktion.


Edit: Ich sehe gerade, dass pdf als Anlage zugelassen ist. Versuche doch bitte, so wie ich über "neues Attachment" die pdf hochzuladen.

schönen Tag noch

phönix
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
27.03.2014, 18:01
Beitrag: #40
RE: Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz
(27.03.2014 17:28)tolledeu schrieb:  Es gibt Neuigkeiten......

das FA will die VSt nicht gewähren. Wie lade ich eine PDF hier hoch???

Au - das interessiert mich brennend, da wie bereits geschrieben ein ähnlicher Fall bei uns auch läuft. Wir können auch gerne per PN unsere E-Mail-Adressen austauschen.

Ciao Dragon
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation