Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz
09.10.2013, 11:13
Beitrag: #1
Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz
Hallo,

ich habe ein dickes sechsstelliges Problem auf dem Tisch.

eine bekannte deutsche Musikgruppe beauftragt eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Verfolgung von illegalen Downloads. In den letzten Jahren kamen dabei ca. 4 Mio. an Schadensersatz zusammen. Die Anwälte legten ganz normal Rechnung. Jetzt kam BP und haut sämtliche Vorsteuer aus den Anwaltsrechnungen raus mit der Begründung, es liegt kein wirtschaftlicher steuerpflichtiger Umsatz zu Grunde. Es wurden Aufwendungen getätigt zur Erzielung von nicht steuerbaren Umsätzen. Der Prüfer beruft sich auf das Urteil des BFH zum nicht steuerbaren Umsatz beim Leasingausgleich und auf den Beschluss des BFH vom 22.12.2011 zu den Strafverteidigungskosten.

Besteht der direkte und unmittelbare Zusammenhang zu einem einzelnen Ausgangsumsatz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit, der steuerpflichtig ist (gleichgestellt: Umsatz i.S. von § 15 Abs. 3 UStG und Art. 17 Abs. 3 der Richtlinie 77/388/EWG), kann der Unternehmer den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen. Die für den Leistungsbezug getätigten Aufwendungen gehören dann zu den Kostenelementen dieses Ausgangsumsatzes.

Ich sehe hier ein ernstes Problem....

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
Webseite des Benutzers besuchen Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
09.10.2013, 12:43
Beitrag: #2
RE: Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz
Hmm, also ich hab gerade wenig Zeit mich da reinzudenken, aber ich bring einfach mal ein paar Gedanken rein.

1. durch illegale downloads wird mein originäres wirtschaftliches Geschäft, welches ust-pflichtig ist, geschädigt. Dagegen gehe ich vor.
2. natürlich sorgt der RA nicht für steuerplfichtige Umsätze, macht der ja nie. So gesehen dürfte ich aus praktisch keiner RA-Rechnung VSt ziehen
3. der RA sorgt nach Punkt 1 dafür, dass ich auch in Zukunft ust-pflichtige Umsätze tätigen kann

über mehr muss ich nachdenken und mal nachlesen, aber so ganz klar ist mir das noch nicht.

Strafverteidigerurteil muss ich nachlese, ich bilde mir ein, dass man das nicht auf deinen Fall rüberholen kann....

Ad hoc, ad loc and quid pro quo! So little time, so much to know!
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
09.10.2013, 13:02
Beitrag: #3
RE: Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz
Frage den Prüfer doch einmal, welche Rechtsgrundlage die von ihm vertretene Auffassung hat. Nach dem Gesetz ist jedenfalls der Vorsteuerabzug unter den Voraussetzungen des Paragraphen 15 Abs. 1a, 1b,2 USTG ausgeschlossen. Dazu kommen Fälle, in denen die Eingangsleistung nicht für das Unternehmen bezogen wurde.

Aus diesen Rechtsquellen kann wohl keiner den Ausschluss des Vorsteuerabzugs für die von Dir dargestellten Sachverhalte herauslesen.

schönen Tag noch

phönix
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
09.10.2013, 14:06
Beitrag: #4
RE: Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz
(09.10.2013 13:02)phönix schrieb:  .... Dazu kommen Fälle, in denen die Eingangsleistung nicht für das Unternehmen bezogen wurde.

Aus diesen Rechtsquellen kann wohl keiner den Ausschluss des Vorsteuerabzugs für die von Dir dargestellten Sachverhalte herauslesen.

Doch kann man, lt. BP wird klar zwischen USt und ESt getrennt. Ist ja auch logisch. Innerhalb der USt wird widerum getrennt zwischen wirtschaftlichen und nicht wirtschaftlichen Bereich. Und der Schadensersatz ist dem (umsatzsteuerlichen) nicht wirtschaftlichen Teil zuzurechnen. Es gibt ein BFH-Urteil zu den RA-Kosten im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Beteiligung durch eine Holding AG. Kein VSt-Anspruch auf die Leistungen, da es nicht der wirtschaftliche Zweck der Gesellschaft war.

Im NWB war so vor 3-6 Wochen ein Aufsatz über die Leasinggeschichte, da wurde wohl das Thema angerissen was aus der Vorsteuer des Gutachters wird, wenn die Leasinggesellschaft einen nicht steuerbaren Umsatz aus der Entschädigung erzielt.

Bin auf der Suche...........

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
Webseite des Benutzers besuchen Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
09.10.2013, 14:34
Beitrag: #5
RE: Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz
(09.10.2013 14:06)tolledeu schrieb:  Es gibt ein BFH-Urteil zu den RA-Kosten im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Beteiligung durch eine Holding AG. Kein VSt-Anspruch auf die Leistungen, da es nicht der wirtschaftliche Zweck der Gesellschaft war.
nach meiner Erinnerung entfiel hier der Vorsteuerabzug, da die Eingangsleistungen auf steuerbefreiten Umsatz gerichtet waren, nämlich den Verkauf von Gesellschaftsanteilen, steuerbefreit nach § 4 Nummer 8. Aber das sollten wir noch einmal nachschauen.


(09.10.2013 14:06)tolledeu schrieb:  Im NWB war so vor 3-6 Wochen ein Aufsatz über die Leasinggeschichte, da wurde wohl das Thema angerissen was aus der Vorsteuer des Gutachters wird, wenn die Leasinggesellschaft einen nicht steuerbaren Umsatz aus der Entschädigung erzielt.

ich zitiere NWB, Jacobs, NWB Nr. 38 vom 16.09.2013 Seite 2986
"Dabei würde man jedoch verkennen, dass die Begutachtungs- und Rechtsberatungskosten ihrem objektiven Inhalt nach darauf gerichtet sind, die Vollamortisation der Investition zu erreichen und mithin ihren ausschließlichen Entstehungsgrund im Leasinggeschäft haben (vgl. EuGH-Urteil vom 21. 2. 2013 - Rs. C-104/12, Becker FAAAE-35633, Rn. 25; vgl. auch EuGH-Urteil vom 26. 5. 2005 - Rs. C-465/03, Kretztechnik MAAAB-72833, Rn. 36). Der Vorsteuerabzug ist damit grundsätzlich zulässig (§ 15 Abs. 1 i. V. mit Abs. 4 UStG; vgl. Abschn. 15.2 Abs. 15a Satz 4 UStAE). "

wenn du den Artikel brauchst, schicke ich ihn dir.

schönen Tag noch

phönix
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
09.10.2013, 15:37
Beitrag: #6
RE: Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz
(09.10.2013 11:13)tolledeu schrieb:  Es wurden Aufwendungen getätigt zur Erzielung von nicht steuerbaren Umsätzen.
Hmmm, Schadensersatz ist doch kein Umsatz. Rolleyes
Schadensersatz erhalten die Musiker doch nur, weil der legale Umsatz ausgefallen ist. Dann dienen die RA-Kosten der Umsatzerzielung, da der Schadensersatz eben den Ersatz für den ausgefallenen Umsatz darstellt.

Was mich hier allerdings etwas iritiert: Müssten die Anwaltskosten nicht von den illegal downloadenden bezahlt werden? Und wenn diese die Anwaltskosten brutto bezahlen müssen, dann stellen sich tatsächlich die Fragen, warum dann der Kläger den Vorsteuerabzug bekommen sollte und daraus auch noch einen Profit ziehen kann bzw. ob es sich bei den weiterbelasteten RA-Kosten nicht um ust-pflichtigen Umsatz handelt.

Wie sieht es dann aus mit den RA-Kosten für die Durchsetzung der Forderungen bei Kfz-Unfallschäden? Die dürfte man auch nicht mehr als Vorsteuer geltend machen. Und ust-pfl. Unternehmer könnte diese dann bei der Versicherung einfordern, oder?
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
09.10.2013, 15:42
Beitrag: #7
RE: Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz
Die Anwälte stellen ihre Rechnungen doch an denjenigen, der den Auftrag ausgelöst hat, und das ist nun mal die Musikergruppe. Dort besteht Vorsteuerabzugsmöglichkeit. Die Musiker machen nunmehr Schadenersatz bei den illegalen Downloadern geltend. Als Schaden aus den Eingangsrechnungen der Rechtsanwälte verbleibt der Nettobetrag, und den müssten theoretisch die Verursacher des Schadens bezahlen.

schönen Tag noch

phönix
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
09.10.2013, 15:56
Beitrag: #8
RE: Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz
Ich hab mir das Urteil jetzt mal angetan und bin der Meinung das passt überhaupt nicht.

Aufgabe der Strafvertreidiger im Urteilsfall war die Mandantschaft vor strafrechtlicher Ahndung zu schützen. Und dafür gibt es keinen Vorsteuerabzug, weil die strafrechtlichten Konsequenzen nie/nicht den wirtschaftlichen Bereich betreffen. Eine Rufschädigung und damit verbundene niedrigere Umsätze reichen nicht als Bezug für den wirtschaftlichen Zusammenhang.

Im geschilderten Fall jedoch geht es nicht um Strafverteidigung des Unternehmers sondern eindeutig um den wirtschaftlichen Bereich des Unternehmers.

»Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und das Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.«
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
09.10.2013, 16:46
Beitrag: #9
RE: Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz
(09.10.2013 14:34)phönix schrieb:  
(09.10.2013 14:06)tolledeu schrieb:  Es gibt ein BFH-Urteil zu den RA-Kosten im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Beteiligung durch eine Holding AG. Kein VSt-Anspruch auf die Leistungen, da es nicht der wirtschaftliche Zweck der Gesellschaft war.
nach meiner Erinnerung entfiel hier der Vorsteuerabzug, da die Eingangsleistungen auf steuerbefreiten Umsatz gerichtet waren, nämlich den Verkauf von Gesellschaftsanteilen, steuerbefreit nach § 4 Nummer 8. Aber das sollten wir noch einmal nachschauen.


(09.10.2013 14:06)tolledeu schrieb:  Im NWB war so vor 3-6 Wochen ein Aufsatz über die Leasinggeschichte, da wurde wohl das Thema angerissen was aus der Vorsteuer des Gutachters wird, wenn die Leasinggesellschaft einen nicht steuerbaren Umsatz aus der Entschädigung erzielt.

ich zitiere NWB, Jacobs, NWB Nr. 38 vom 16.09.2013 Seite 2986
"Dabei würde man jedoch verkennen, dass die Begutachtungs- und Rechtsberatungskosten ihrem objektiven Inhalt nach darauf gerichtet sind, die Vollamortisation der Investition zu erreichen und mithin ihren ausschließlichen Entstehungsgrund im Leasinggeschäft haben (vgl. EuGH-Urteil vom 21. 2. 2013 - Rs. C-104/12, Becker FAAAE-35633, Rn. 25; vgl. auch EuGH-Urteil vom 26. 5. 2005 - Rs. C-465/03, Kretztechnik MAAAB-72833, Rn. 36). Der Vorsteuerabzug ist damit grundsätzlich zulässig (§ 15 Abs. 1 i. V. mit Abs. 4 UStG; vgl. Abschn. 15.2 Abs. 15a Satz 4 UStAE). "

wenn du den Artikel brauchst, schicke ich ihn dir.

Danke aber das Heft habe ich auch gefunden. Ist aber genau der Artikel. Er Problematisiert das Thema schon, kommt für sich dann auf die von uns auch erwünschte Lösung. Der Prüfer stellt sich leider genau in die andere Ecke. Er rief übrigens vorhin an und gab mir zu verstehen, dass er keine Lust hat sich mit der Problematik weiter auseinander zusetzen und die Sache bereits zur Veranlagung gegeben hat. Es werden also jetzt USt-Rückforderungen von rund 500 Tsd. zzgl Zinsen von 80 Tsd. einflattern.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
Webseite des Benutzers besuchen Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
09.10.2013, 16:52 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.10.2013 16:53 von phönix.)
Beitrag: #10
RE: Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz
Oh, das ist doch mal angenehm:
Ordentliche Verfahrensgebühr beim FG incl. Vorverfahren, wobei ich eigentlich keine Zweifel am Ausgang des Verfahrens habe.

schönen Tag noch

phönix
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation