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Schätzung - tatsächliche Verständigung
23.08.2013, 00:28
Beitrag: #1
Schätzung - tatsächliche Verständigung
Hallo,

ein Stpfl. (§15 und §19) hat in der Vergangenheit (2009 - 2012) keine ESt / USt / GewSt - Erklärungen abgegeben. Wohl aber in 2009 - 2011 seine USt-VA.

Nun sind für 2009 + 2010 die ESt-Schätzbescheide eingetroffen. Der Stpfl. strebt Privatinsolvenz an, da die Summen sein Vermögen deutlich übersteigen.

Nun möchte ich für den Stpfl. die notwendigen Erklärungen anfertigen und der Stpfl. hat leider sehr (!) unvollständige Unterlagen.

Dazu erlaube ich mir mal laut zu denken:
Macht es Sinn, in den alten Jahren jeden Cent zu suchen (Schätzungsweise sind nur 40% der §15-Belege vorhanden) oder die Schätzung zu akzeptieren, die Erklärung nach Vorbild der Schätzung zu erstellen und im Rahmen der tatsächlichen Verständigung Verfahrensruhe zu bekommen, da die Steuerschuld mit ins Privatinsolvenzverahren geht.

Effenhausen, der überlegt, ob das die Lösung ist oder ob er auf der Leitung steht....


PS:
Ist es eig. möglich über das FA herauszubekommen, welche §19 Eink. vorhanden sind (sollten ja über die eTIN elektronisch vorhanden sein).
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23.08.2013, 00:40
Beitrag: #2
AW: RE: Schätzung - tatsächliche Verständigung
(23.08.2013 00:28)Effenhausen schrieb:  PS:
Ist es eig. möglich über das FA herauszubekommen, welche §19 Eink. vorhanden sind (sollten ja über die eTIN elektronisch vorhanden sein).

Die stehen doch im Bescheid. Bei sachgerechter Schätzung sind alle e-Daten zu berücksichtigen. Du solltest nur nachfragen, ob der Lohn übermittelt wurde.

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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23.08.2013, 00:46
Beitrag: #3
RE: AW: Schätzung - tatsächliche Verständigung
(23.08.2013 00:40)Stadtkatze schrieb:  
(23.08.2013 00:28)Effenhausen schrieb:  PS:
Ist es eig. möglich über das FA herauszubekommen, welche §19 Eink. vorhanden sind (sollten ja über die eTIN elektronisch vorhanden sein).

Die stehen doch im Bescheid. Bei sachgerechter Schätzung sind alle e-Daten zu berücksichtigen. Du solltest nur nachfragen, ob der Lohn übermittelt wurde.

Für 2009 + 2010 schon. Aber 2011 + 2012 fehlt. Da gibt es noch kein Schätzbescheid.
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23.08.2013, 15:57
Beitrag: #4
RE: Schätzung - tatsächliche Verständigung
Achso die NOTWENDIGEN Erklärungen sind in deinen Augen nur '11 und '12.
Natürlich kannst du nicht einfach beim FA anrufen und die Auskunft verlangen. Da sollte dein Mandant mal persönlich beim FA vorsprechen.

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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26.08.2013, 09:49
Beitrag: #5
RE: Schätzung - tatsächliche Verständigung
Mit Bearbeitern zu denen ich einen guten Draht habe, ist das kein Problem. Die senden mir schonmal einen Ausdruck der gemeldeten Daten. Die "vorausgefüllte Erklärung" soll ja später auch mal folgen. Obwohl derzeit noch keiner weiß, wie das in der Praxis funktionieren soll.
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26.08.2013, 10:47 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.08.2013 10:49 von Effenhausen.)
Beitrag: #6
RE: Schätzung - tatsächliche Verständigung
(23.08.2013 15:57)Stadtkatze schrieb:  Achso die NOTWENDIGEN Erklärungen sind in deinen Augen nur '11 und '12.
Natürlich kannst du nicht einfach beim FA anrufen und die Auskunft verlangen. Da sollte dein Mandant mal persönlich beim FA vorsprechen.

Cool
Ups, habe ich mich da doof ausgedrückt?
Nein, natürlich sind alle Erklärungen notwendig, aber für 2009 und 2010 habe ich die Werte, da hier Schätzungen vorliegen. Das habe ich damit gemeint, dass es mir um 2010 + 2011 geht. Smile
(26.08.2013 09:49)Opa schrieb:  Mit Bearbeitern zu denen ich einen guten Draht habe, ist das kein Problem. Die senden mir schonmal einen Ausdruck der gemeldeten Daten. Die "vorausgefüllte Erklärung" soll ja später auch mal folgen. Obwohl derzeit noch keiner weiß, wie das in der Praxis funktionieren soll.

Ok. Danke...

Nochmal zum anderen Thema. Sieht jemand hier dabei eine Falle?

Zitat:Dazu erlaube ich mir mal laut zu denken:
Macht es Sinn, in den alten Jahren jeden Cent zu suchen (Schätzungsweise sind nur 40% der §15-Belege vorhanden) oder die Schätzung zu akzeptieren, die Erklärung nach Vorbild der Schätzung zu erstellen und im Rahmen der tatsächlichen Verständigung Verfahrensruhe zu bekommen, da die Steuerschuld mit ins Privatinsolvenzverahren geht.
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26.08.2013, 11:56
Beitrag: #7
RE: Schätzung - tatsächliche Verständigung
(26.08.2013 10:47)Effenhausen schrieb:  Macht es Sinn, in den alten Jahren jeden Cent zu suchen (Schätzungsweise sind nur 40% der §15-Belege vorhanden) oder die Schätzung zu akzeptieren, die Erklärung nach Vorbild der Schätzung zu erstellen und im Rahmen der tatsächlichen Verständigung Verfahrensruhe zu bekommen, da die Steuerschuld mit ins Privatinsolvenzverahren geht.
Wenn Du die Schätzung akzeptierst, warum willst Du dann überhaupt noch eine Erklärung abgeben? Wegen ein bisschen Honorar?
Und wenn Du schätzungsentsprechend erklärst, hast Du vorsätzlich eine FALSCHE Erklärung abgegeben. Ohne irgendeine Notwendigkeit. Aber mit allen steuer- und strafrechtlichen Konsequenzen.
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26.08.2013, 14:00 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.08.2013 14:43 von Effenhausen.)
Beitrag: #8
RE: Schätzung - tatsächliche Verständigung
(26.08.2013 11:56)tosch schrieb:  
(26.08.2013 10:47)Effenhausen schrieb:  Macht es Sinn, in den alten Jahren jeden Cent zu suchen (Schätzungsweise sind nur 40% der §15-Belege vorhanden) oder die Schätzung zu akzeptieren, die Erklärung nach Vorbild der Schätzung zu erstellen und im Rahmen der tatsächlichen Verständigung Verfahrensruhe zu bekommen, da die Steuerschuld mit ins Privatinsolvenzverahren geht.
Wenn Du die Schätzung akzeptierst, warum willst Du dann überhaupt noch eine Erklärung abgeben? Wegen ein bisschen Honorar?
Und wenn Du schätzungsentsprechend erklärst, hast Du vorsätzlich eine FALSCHE Erklärung abgegeben. Ohne irgendeine Notwendigkeit. Aber mit allen steuer- und strafrechtlichen Konsequenzen.

Ne, ums Honorar geht es mir bei dem Mdt nicht. Mir gehts nur um Verfahrensruhe. Grundästzlich befreit die Schätzung ja nicht von der Erklärungspflicht.

Würdet Ihr eher warten bis der VdN aufgehoben wird und die Bescheide bestandskraft erlangen?

Der Mandant selbst kann seine Einkünfte auch nur schätzen. Daher dachte ich an das Ziel der tatsächliche Verständigungen um Rechtsfrieden für das VJ zu bekommen.

Sehe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht oder ?
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