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Anforderungen Finanzverw. Sachsen-Anhalt versus Wunsch-Traum "papierlose Erklärung"
04.09.2013, 15:50
Beitrag: #81
RE: Anforderungen Finanzverw. Sachsen-Anhalt versus Wunsch-Traum "papierlose Erklärung"
Schon ist das Forum zu etwas gut:

Interessante Liste aus meinem Land der Frühaufsteher. Habe ich bisher nicht gewusst.
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05.09.2013, 22:34
Beitrag: #82
RE: Anforderungen Finanzverw. Sachsen-Anhalt versus Wunsch-Traum "papierlose Erkl...
(28.08.2013 17:41)showbee schrieb:  
(28.08.2013 16:10)Stadtkatze schrieb:  Das wäre der Hammer. Vorziehen, weil Nachzahlung!
Würdest du bitte die außerordentliche Güte besitzen, deine letzte Aussage etwas einzuschränken?
Nein!


So, heute war der EStB schon mit der Schneckenpost da. Natürlich ist der Steuerbescheid rechtswidrig, er verletzt jedoch nicht meine Rechte, weil er zu meinen Gunsten falsch ist.

Tatsächlich wurde die Erstattung vom Versorgungswerk *huusst* nicht abgezogen, obwohl deutlich mit Minusbetrag im ELSTER eingetragen.

Big Grin
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06.09.2013, 00:05
Beitrag: #83
RE: Anforderungen Finanzverw. Sachsen-Anhalt versus Wunsch-Traum "papierlose Erkl...
(05.09.2013 22:34)showbee schrieb:  Tatsächlich wurde die Erstattung vom Versorgungswerk *huusst* nicht abgezogen, obwohl deutlich mit Minusbetrag im ELSTER eingetragen.
Big Grin
Warum wundert das mich nicht? Rolleyes
Sieht aus, als hättest DU alles richtig gemacht Cool
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11.09.2013, 11:54
Beitrag: #84
RE: Anforderungen Finanzverw.
Zitat:Warum wundert das mich nicht?
Weil es so ist, wie es immer ist. Man kann in die Erklärung eintragen, was man will, es wird immer mit den elektronisch gemeldeten Daten überschrieben. Es wird auch nicht geprüft warum in der Erklärung andere Daten stehen könnte. Aber das Thema hatten wir schon öfter.

Manchmal frag ich mich nur warum es noch "Erklärung" heißt, statt "Antrag auf Bescheidabruf", "Auftrag Bescheiderlaß" o.ä. Big Grin
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12.09.2013, 22:20
Beitrag: #85
RE: Anforderungen Finanzverw. Sachsen-Anhalt versus Wunsch-Traum "papierlose Erklärung"
Hallo,

@Opa,
das kann ich nicht unterschreiben ...
Hatte letztens ein neues Mitglied, dass die Steuererklärung selbst erstellt hat und es zu ungewöhnlich hohen Nachzahlungen kam. Nach intensiver Recherche war das Ergebnis, dass der Krankenversicherungsbeitrag auf der Lohnsteuerbescheinigung nicht berücksichtigt worden war. Auf Nachfrage beim Finanzamt erhielt ich die Antwort, dass der Steuerpflichtige diesen nicht beantragt habe ... (alle anderen Versicherungsbeiträge haben gestimmt: Pflege- und Rentenversicherung ...)

Gruss
Uwe
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13.09.2013, 08:55
Beitrag: #86
RE: Anforderungen Finanzverw.
Ausnahmen bestätigen die Regel. Cool
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