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Anforderungen Finanzverw. Sachsen-Anhalt versus Wunsch-Traum "papierlose Erklärung"
30.08.2013, 16:30
Beitrag: #71
RE: Anforderungen Finanzverw. Sachsen-Anhalt versus Wunsch-Traum "papierlose Erklärung"
ich habs schon länger aufgegeben, die internen Abläufe in einem FA zu verstehen....

erst heute hab ich wieder eine Aufforderung bekommen, das Original der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung einzureichen....

mein Anruf mit der Frage wozu.. schließlich liegen die Daten doch elektronisch vor. ( Das war nen AN von nem Mandanten,daher wusste ich genau, dass ich die werte elektronisch übermittelt habe und die auch angekommen waren......)

Darauf gabs ein "Moment ich schau mal nach" und ein "ach da sind die ja".. dann hat sich das erledigt ...

Die Kopie der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung war im Übrigen den Belegen trotzdem beigefügt ...

soviel zu " wer keijne Arbeit hat macht sich welche " .-....

lg, Jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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01.09.2013, 21:31
Beitrag: #72
RE: Anforderung Finanzverw. Sachsen-Anhalt versus Wunsch-Traum "papierlose Erklärung"
@Jive

Mal fehlen angeblich LSt-Bescheinigungen, ganz oft Riester-Meldungen oder die KV-Daten sind falsch. Leider noch nicht optimal das elektronische Meldeverfahren.
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02.09.2013, 08:25
Beitrag: #73
RE: Anforderungen Finanzverw. Sachsen-Anhalt versus Wunsch-Traum "papierlose Erklärung"
Die internen Abläufe muss man auch nicht verstehen. Es reicht zu wissen, dass die grundlegenden Dinge durch ein gemeinsames Schreiben der Landesfinanzbehörden geregelt sind, ergänzt durch Erlasse und Verfügungen der Mittel- und Oberbehörde.

Das LSt-Bescheinigungen fehlen gab es vor Konsens nur, wenn sie wirklich gefehlt haben. Nach Konsens ist öfter mal der Speicher nicht erreichbar und das läuft dann unter "fehlen".

Das Problem mit dem Riester liegt zu 90% an der fehlenden Zustimmung oder an einem Kommunikationsproblem zwischen Versicherung und ZfA.

Die KV-Daten sind nicht unbedingt falsch, nur ist die Übermittlung sehr oft zu nix zu gebrauchen und die Daten mit der Erklärung oder den Belegen in Übereinstimmung zu bringen ist wie Memory für Fortgeschrittene.

»Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und das Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.«
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02.09.2013, 14:41
Beitrag: #74
RE: Anforderungen Finanzverw. Sachsen-Anhalt versus Wunsch-Traum "papierlose Erklärung"
Die letzte Neuerung in Sache Technik ist, dass wenn das Rechenzentrum während der Verarbeitung keinen Zugriff auf den eDatenspeicher hat, dann werden die Beiträge zur Riesterrente ausgesteuert und ein Bescheid ohne Riesterbeiträge erlassen. Der Bearbeiter erhält darüber jedoch weder einen Hinweis noch ein Rückmeldung. Die erste Rückmeldung kommt von der LoHi oder vom StB, warum die Beiträge nicht berücksichtigt wurden.

»Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und das Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.«
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02.09.2013, 15:09
Beitrag: #75
RE: Anforderungen Finanzverw.
Na super. Dann wundert mich nix mehr.
Hab gerade heute 3 Bescheide o. Riester-Berücksichtigung u. ohne Erläuterung bekommen. Sad
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02.09.2013, 15:22
Beitrag: #76
RE: Anforderungen Finanzverw. Sachsen-Anhalt versus Wunsch-Traum "papierlose Erklärung"
Zitat:Dann wundert mich nix mehr.

Auf die E-Bilanz können wir uns schon heute freuen.
Die Mandanten bezahlen den Zusatzaufwand (Telefonat, Einsprüche usw.) schon jetzt nur ungern bzw. meist gar nicht.
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03.09.2013, 09:08
Beitrag: #77
RE: Anforderungen Finanzverw. Sachsen-Anhalt versus Wunsch-Traum "papierlose Erklärung"
Ein Erläuterungstext müsste drin stehen, aber irgendwo zwischen den "Standardtexten" versteckt, kurz bevor die Vorläufigkeiten anfangen.

»Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und das Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.«
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03.09.2013, 21:10
Beitrag: #78
RE: Anforderungen Finanzverw. Sachsen-Anhalt versus Wunsch-Traum "papierlose Erklärung"
(29.08.2013 11:33)Meandor schrieb:  Meines Wissens alle Mitarbeiter der FÄ besitzen eigene eMail Adressen. Diese sind aber rein für den dienstinternen Gebrauch, den der Eingang auf diesen Adressen wird nicht archiviert. Nur der Posteingang auf den offiziell nach außen bekannt gegebenen Adresse wird archiviert und gelangt so in den Postlauf.

Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Wir haben echte eigene Adressen, e-mails an mich kommen also direkt bei mir an, und auch nur bei mir.

Sind dort Einsprüche oder andere Sachen enthalten, ist eben jeder Bearbeiter verpflichtet, die in den internen Postumlauf zu geben.
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04.09.2013, 07:00
Beitrag: #79
RE: Anforderungen Finanzverw. Sachsen-Anhalt versus Wunsch-Traum "papierlose Erklärung"
(03.09.2013 21:10)Petz schrieb:  Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Wir haben echte eigene Adressen, e-mails an mich kommen also direkt bei mir an, und auch nur bei mir.

Sind dort Einsprüche oder andere Sachen enthalten, ist eben jeder Bearbeiter verpflichtet, die in den internen Postumlauf zu geben.

Dein zweiter Satz in Kombination mit dem dritten ist der Grund, warum wir die nicht nach außen geben dürfen. Wie oft ist jemand krank, im Urlaub oder wird umgesetzt oder oder oder... Und damit der korrekte Postgang gewährleistet wird gibt es nach außen nur die poststelle@fa-xxx.bwl.de

»Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und das Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.«
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04.09.2013, 07:20
Beitrag: #80
RE: Anforderungen Finanzverw. Sachsen-Anhalt versus Wunsch-Traum "papierlose Erklärung"
@petz

Zitat:Da die Ablage von pdfs zu einer Akte (noch) nicht machbar ist, zumindest innerhalb der Finanzverwaltung
Zitat:Wir haben echte eigene Adressen, e-mails an mich kommen also direkt bei mir an, und auch nur bei mir.

Eine Weiterverarbeitung/ Speicherung dieser Mails ist also nicht möglich ?
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