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Manuell nachdatierte GewSt-Bescheide
06.08.2013, 10:31
Beitrag: #1
Manuell nachdatierte GewSt-Bescheide
Moin, moin,


ein in der Praxis häufig zu beobachtendes Phänomen ist das folgende:

Das Finanzamt erlässt den Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag, datiert diesen aber nicht und übersendet ihn auch nicht an den Stpfl., sondern an die hebeberechtigte Gemeinde. Dort erlässt der Kämmerer den Gewerbesteuerbescheid und ergänzt auf dem Messbetragsbescheid manuell dasselbe Datum, das auch der GewSt-Bescheid trägt, bevor beide Bescheide gemeinsam dem Stpfl bekanntgegeben werden.

Daraus ergeben sich für mich folgende Fragen:

1. Auf welcher Rechtsgrundlage darf die Gemeinde den Gewerbesteuermessbetragsbescheid hinsichtlich seines Datums ändern?
2. Stellt der Messbetragsbescheid eine Urkunde i. S. d. § 267 StGB dar und bedeutet seine manuelle Änderung etwa eine Urkundenfälschung i. S. dieser Vorschrift?
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06.08.2013, 12:20 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.08.2013 12:21 von taxpert.)
Beitrag: #2
RE: Manuell nachdatierte GewSt-Bescheide
Eins vorweg: In Bayern ist so etwas nicht möglich! Gemäß §26 AGO und Erlass Nr. 9 zu §26 ABs.1 AGO erfolgt der Austausch mit ortsansässigen Behörden zwar per Boten, dabei dürfen jedoch für Dritte (also den Stpfl.) bestimmte Sendungen nicht mit weitergeleitet werden!

Grundsätzlich kann natürlich eben dieser Erlass in anderen BL anders aussehen. Dann kann der Versand über die Gemeinden der wirtschaftlich sinnvollste Weg (§26 Abs.1 AGO!!!), da kostenneutral, sein.

Wenn dieser Weg gewählt werden kann, dann MUSS natürlich dem Versender die Möglichkeit des Datierens gegeben werden (Zugangsfiktion, §122 Abs.2 AO!!!).

Geht es Dir hier darum das gesamte Verfahren in Frage zu stellen, oder hat die Frage einen anderen Hintergrund?

taxpert

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06.08.2013, 14:06
Beitrag: #3
RE: Manuell nachdatierte GewSt-Bescheide
In BaWü geht das auch nicht. Hier erlässt das Finanzamt den GewSt Meßbescheid und wenn die Gemeinde ihren Meßbescheid erhalten haben, erlässt der Kämmerer den GewSt Bescheid.


Nur zum Verständnis des Ablaufes. Das Finanzamt erlässt bei Euch den Meßbescheid, der geht aber nicht vom FA an den Stpfl. sondern der geht zur Gemeinde und die geben den Bescheid dann zur Post?

»Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und das Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.«
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06.08.2013, 14:19
Beitrag: #4
RE: Manuell nachdatierte GewSt-Bescheide
(06.08.2013 14:06)Meandor schrieb:  Das Finanzamt erlässt bei Euch den Meßbescheid, der geht aber nicht vom FA an den Stpfl. sondern der geht zur Gemeinde und die geben den Bescheid dann zur Post?

Jepp, genauso läuft das. Und zwar kommen beim Stpfl beide Bescheide in demselben Briefumschlag an, der von der Gemeinde kommt.
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06.08.2013, 15:07
Beitrag: #5
RE: Manuell nachdatierte GewSt-Bescheide
In Berlin geht sowas auch nicht :-)

Wenn, dann kommt immer gleich das Gesamtpaket vom Finanzamt. Messbescheid, Steuerbescheid, Zerlegung, Verluste....

®
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06.08.2013, 15:31
Beitrag: #6
RE: Manuell nachdatierte GewSt-Bescheide
(06.08.2013 15:07)ecro schrieb:  In Berlin geht sowas auch nicht :-)

Wenn, dann kommt immer gleich das Gesamtpaket vom Finanzamt. Messbescheid, Steuerbescheid, Zerlegung, Verluste....

Ja logisch, Stadtstaaten. Aber ich rede von Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.

Übrigens wird das auch innerhalb Niedersachsens nicht einheitlich gehandhabt: Es gibt Kommunen, die haben offenbar den beschriebenen Deal mit dem Finanzamt und andere, bei denen läuft das getrennt und der Messbescheid geht direkt vom FA zum Stpfl.
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06.08.2013, 17:39 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.08.2013 17:40 von taxpert.)
Beitrag: #7
RE: Manuell nachdatierte GewSt-Bescheide
Grundsätzlich sehe ich kein Problem mit diesem Verfahren. Auch bei uns wird der Bescheid ja nicht vom festsetzenden FA gedruckt und verschickt und damit auch datiert(!), sondern zentral vom TFA, das aber nun einmal nichts mit Festsetzung und Erhebung zu tun hat! Nur weil es (zufällig) Teil der Finanzverwaltung auf Länderebene hat es keine andere Stellung als eine Kämmerei, die zumindest für die Festsetzung und Erhebung der entsprechenden Steuer zuständig ist.

§26 Abs. AGO (Bayern) sagt, das der wirtschaftlichste Weg des Versandes gewählt werden soll. Was wäre sinnvoller, als zwei Bescheide zusammen zu versenden (ggf. per Boten)!

taxpert

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06.08.2013, 21:48
Beitrag: #8
Manuell nachdatierte GewSt-Bescheide
Hi,

Gibt es da nicht evtl. ein Problem mit dem Steuergeheimnis? Immerhin ist derjenige von der Gemeinde kein Finanzbeamter-oder irre ich da?

Auf dem GewStMB-Bescheid ist ja auch die Ermittlung enthalten und die geht sich den GewSt-festsetzenden nichts an, da dieser an den MB gebunden ist.

Ciao Dragon
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07.08.2013, 09:56
Beitrag: #9
RE: Manuell nachdatierte GewSt-Bescheide
Nein, ein Problem mit dem Steuergeheimnis sehe ich nicht!

Der GewStMB-Bescheid, der an die Gemeinde/Stadt geht, ist inhaltsgleich mit dem, der an den Steuerpflichtigen geht. Ich "offenbare" also nur etwas, was derjenige sowieso schon weiss, da ich ja nach §30 Abs.4 Nr.1 AO zur Offenbarung befugt bin.

Der Gemeinde/Stadt muss ja auch nicht nur der MB selbst mitgeteilt werden, sondern auch die Ermittlung, da die Gemeinde/Stadt ein eigenes Einspruchsrecht gegen den GewStMB-Bescheid hat. Grundsätzlich kann sich eine Gemeinde/Stadt ja auch an einer Betriebsprüfung hinsichtlich der GewSt beteiligen (Manche Städte haben eigene GewSt-Prüfer!).

taxpert

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07.08.2013, 17:48
Beitrag: #10
RE: Manuell nachdatierte GewSt-Bescheide
Danke für deine Ausführungen @Taxpert - da habe ich wieder mal dazu gelernt und hoffe mit deinem Wissen glänzen zu können Big Grin

Ciao Dragon
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