Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Krankenkassen-Erstattung
01.07.2013, 17:02
Beitrag: #1
Krankenkassen-Erstattung
EF war das ganze Jahr in Elternzeit, hat also keine eigenen KV/PV-Beiträge gezahlt. Ist ja aber auch nicht familienversichert üben EM.

Nun hat sie aber Erstattungen für Teilnahme an Bonusprogrammen o.ä. erhalten. Elster "meckert" bei der Übertragung.
Wird die Erstattung nun vom KV-Beitrag des EM mit abgezogen?
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
01.07.2013, 18:06
Beitrag: #2
RE: Krankenkassen-Erstattung
(01.07.2013 17:02)Opa schrieb:  Wird die Erstattung nun vom KV-Beitrag des EM mit abgezogen?

Nein, der Vorjahresbescheid wird nach § 175 Abs. Satz 1 Nr. 2 AO geändert.

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
01.07.2013, 18:55
Beitrag: #3
RE: Krankenkassen-Erstattung
Sehe ich nicht ganz ein. Das widerspricht m.E. § 11 EStG, denn die Zahlung erfolgte ja erst in 2012, auch wenn sie für 2011 war.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
01.07.2013, 19:50
Beitrag: #4
RE: Krankenkassen-Erstattung
§ 10 (4b) S.3 EStG

3Ein verbleibender Betrag des sich bei den Aufwendungen nach Absatz 1 Nummer 3 und 4 ergebenden Erstattungsüberhangs ist dem Gesamtbetrag der Einkünfte hinzuzurechnen.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
02.07.2013, 08:50
Beitrag: #5
RE: Krankenkassen-Erstattung
Danke. Das klingt plausibel.
Aber: "Erhält der Steuerpflichtige ..." Ist da wirklich auf den Einzelnen abzustellen, oder bei Zusammenveranlagung auf das Ehepaar? Die SA werden ja nicht getrennt ermittelt.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
02.07.2013, 10:26
Beitrag: #6
RE: Krankenkassen-Erstattung
(01.07.2013 18:06)Stadtkatze schrieb:  Nein, der Vorjahresbescheid wird nach § 175 Abs. Satz 1 Nr. 2 AO geändert.
Rechtslage bis einschl. VZ 2011

(01.07.2013 19:50)fliederus2 schrieb:  § 10 (4b) S.3 EStG

3Ein verbleibender Betrag des sich bei den Aufwendungen nach Absatz 1 Nummer 3 und 4 ergebenden Erstattungsüberhangs ist dem Gesamtbetrag der Einkünfte hinzuzurechnen.
Rechtslage ab VZ 2012
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
02.07.2013, 17:01
Beitrag: #7
AW: Krankenkassen-Erstattung
Genau so. Ich vergaß die Änderung. Ist mir noch nicht unter gekommen - sorry.

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
03.07.2013, 09:37
Beitrag: #8
RE: Krankenkassen-Erstattung
Zitat:Ist mir noch nicht unter gekommen
Mir auch nicht, daher die Frage. Bleibt...
Zitat:Aber: "Erhält der Steuerpflichtige ..." Ist da wirklich auf den Einzelnen abzustellen, oder bei Zusammenveranlagung auf das Ehepaar?
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
06.07.2013, 11:39 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.07.2013 11:41 von Dragon.)
Beitrag: #9
Krankenkassen-Erstattung
Hi,

Ich würde es mal mit § 26b EStG probieren. klick

Ciao Dragon
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation