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Zugangsfiktion erschüttert
31.05.2013, 13:12
Beitrag: #1
Zugangsfiktion erschüttert
Das kam gerade im Newsletter meines FG:


1. Günstigere Berechnung der Klagefrist bei verzögerten Brieflaufzeiten in sog. "Weiterleitungsfällen" bei Einschaltung privater Zustelldienste

Seit Aufhebung des Briefmonopols können sich die Finanzämter zur Bekanntgabe ihrer Steuerbescheide auch anderer Briefzustelldienste als der Deutschen Post AG bedienen. Diese sind jedoch häufig nur regional tätig und übergeben Sendungen an Empfänger außerhalb ihres eigentlichen Zustellbezirks zur Weiterbeförderung an die Deutsche Post AG (sog. Weiterleitung). Der 2. Senat hat mit Zwischenurteil vom 27. Februar 2013 (Az.: 2 K 3274/11<http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=FG+Baden-W%FCrttemberg&Art=en&Datum=2013-2&nr=16927&anz=7&pos=2&Blank=1>) entschieden, dass in solchen Weiterleitungsfällen Zweifel an der gesetzlichen Vermutung angebracht sind, wonach der Steuerbescheid dem Empfänger als am dritten Tag nach seiner Aufgabe zur Post bekanntgegeben gilt (sog. Drei-Tages-Fiktion, § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO). Die einmonatige Klagefrist beginnt dann erst mit dem vom Empfänger behaupteten späteren Zugangszeitpunkt zu laufen, sofern es der Finanzbehörde nicht gelingt, ihrerseits den Zugang des Bescheids innerhalb des Drei-Tages-Zeitraums nachzuweisen.

Im Streitfall hatte die Klägerin vorgetragen, dass ihr der Bescheid erst am 16. August 2011 und damit erst am vierten Tag nach Aufgabe der Sendung an den privaten Briefzustelldienst zugegangen sei. Zugleich hatte sie geltend gemacht, dass durch die Weiterleitung der Sendung an die Deutsche Post AG die üblichen Zustellzeiten nicht eingehalten worden seien. Das Finanzgericht hat der Klägerin Recht gegeben und die Zulässigkeit der erst am 16. September 2011 eingegangenen Klage bejaht. Da der private Zustelldienst die Weiterleitung erst am Folgetag nach Aufgabe der Sendung vorgenommen habe, sei bereits ein Drittel des Drei-Tages-Zeitraums verstrichen, ohne dass die Sendung überhaupt befördert worden wäre. Die Drei-Tages-Fiktion sei dadurch so schwer erschüttert, dass sie zur Berechnung der Klagefrist nicht mehr angewendet werden könne.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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31.05.2013, 13:40
Beitrag: #2
RE: Zugangsfiktion erschüttert
So ein Urteil war doch längst fällig.

Ich bekomme meine Post sehr oft erst am 3. Tag. Selten kommt der Briefträger vor 18.00 Uhr. Dann bin ich oft gar nicht mehr anwesend. Wenn es sich um einen Freitag handelt, bekomme ich von der Postsendung frühestens am Sonntagabend Kenntnis oder sogar erst im Laufe des Montag, falls ich die zeitweise Postlagerung bestellt habe, damit der Briefkasten während meiner Orts-Abwesenheit nicht überquillt.

Auch bei anderen Postsendungen ist Geduld angesagt. Ich verfolge gerade den 4. Tag einen Link, der mir sagt, wann meine Bürobedarf-Bestellung von der DHL mal endlich hierher weiterbefördert wird.

Wenn es heute nichts wird - was offensichtlich ist - dann womöglich morgen erst. Dann bin ich aber über das Wochenende nicht da, um das Paket entgegen zu nehmen. Sonntagabend werde ich die Benachrichtigungskarte im Briefkasten finden, dass das Paket in der Poststelle XY am nächsten Werktag abgeholt werden kann.

Von wegen:
Heute bis 17.00 Uhr bestellt und morgen bei Ihnen. Das war wohl nichts....

Beim letzten Mal kam mir auch noch der Streik (ich glaube es war DPD?) dazwischen, welcher sich ausgerechnet von Tag zu Tag und von Region zu Region entlang der Route des Zustellfahrzeuges in meine Richtung bewegte. So musste ich auf sehr wichtige Arbeitsmittel ca. 10 Tage warten, was auf meine Arbeitsproduktivität negative Auswirkungen hatte und meine Nerven strapazierte.

Als der Zusteller, welcher gerade um seinen Mindestlohn kämpft, endlich vor meiner Tür stand, hatte ich ein kleines Präsent für ihn parat. So habe ich mich auf die endlich eintreffende Lieferung gefreut.
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31.05.2013, 17:55 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31.05.2013 17:56 von Opa.)
Beitrag: #3
RE: Zugangsfiktion erschüttert
Da ich vor geraumer Zeit mit dem Büro umgezogen bin, kommen die Weiterleitungen teilweise über eine Woche später an: Bescheid v. 22.5. --> bekommen jetzt am 30.05. und das innerhalb des Ortes. Jetzt rief mich mal ein Bearbeiter an und fragte wo denn mein Büro sei. Der Bescheid kamm schon 2x zurück. Ich sagte auch sie solle doch mal in die erklärung reinsehen, da stehe in der Zustellungsvollmacht und dem Stempelfeld die neue Adresse drin. Ich verstehe nicht warum bei einer authentifizierten Erklärung die Zustellung nicht funktioniert.
Da ich aber ein Post E/A-Buch führe, sehe ich das relativ gelassen.
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