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Eigenverbrauch Gastronomie etc.
20.06.2013, 11:00
Beitrag: #21
RE: Eigenverbrauch Gastronomie etc.
(20.06.2013 10:42)tosch schrieb:  € 6,00 am Tag für Ernährung? Sorry, aber das kann man nur Hartz IV Empfängern vorschreiben, ich mächte wenigstens ein bisschen Lebensqualität geniessen.

Genau, es war ja auch von mir ironisch gemeint. Arbeit muss sich schließlich lohnen.

Wegen der Fahrtenbuch-Methode - > Nahrungsmittel-Aufschreib-Methode:
Ich hefte mir tatsächlich sämtliche erhaltene privaten Kassenbons ab. Aber am Ausrechnen z. B. wieviel pro Monat oder pro Tag wofür ausgegeben wurde haperte es dann doch. Dazu ist mir auch die Lebenszeit bisher zu kostbar gewesen. Es gibt genug Wichtigeres/Schöneres zu tun. Außerdem gibt es gar nicht überall Kassenbon´s z. B. bei kaum einem Bäcker.
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20.06.2013, 11:56 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.06.2013 11:58 von tosch.)
Beitrag: #22
RE: Eigenverbrauch Gastronomie etc.
(20.06.2013 10:56)Buchi schrieb:  zu 2. Das ist doch aber das Traurige. Dass ich als Mandant meine privaten Einkäufe aufzeichnen muss, damit man mir nicht mehr unterstellen kann ich würde mir Essen und Trinken aus dem Wareneinkauf ziehen.
Glaubst du wirklich, ein Unternehmer macht unterschiedliche Einkäufe für Geschäft und privat? Glaubst Du wirklich, der Wirt konsumiert in seiner Gaststätte ausschließlich Waren, die er vorher privat eingekauft hat? Ein Wasser, ein Bierchen, ein Baguette gegen den Hunger - und nichts davon aus den Geschäftsbeständen? Und die im Geschäft angelieferte Kiste Wasser lädt er auch nicht in sein Auto ein und fährt sie nach Hause, sondern biegt unterwegs ab in den Supermarkt zum Einkauf. Oder schickt seine Frau los.

(20.06.2013 10:56)Buchi schrieb:  Wenn der Gastronom in seinen Einkäufen die er für seine Gaststätte tätigt eigenes Essen und Trinken mit reinpackt, ist er selbst Schuld. Das Lohnt sich nämlich noch am allerwenigsten.
Für jeden Euro den er über sein Geschäft einkauft, muss er den Aufschlagssätzen entsprechend Umsätze nachweisen. Also teilweise für 100 € Einkauf 300 € Umsatz versteuern.
Das ist falsch und außerdem widerlegst Du damit Deine eigene Argumentation:

Falsch, weil:
wenn ich für einen Mandanten einen Eigenverbrauch verbuche, dann ist dieser vom WE abzuziehen, bevor eine Aufschlagsverprobung gemacht wird. Die Aufschlagsätze sind außerdem nur Anhaltspunkte und werden beeinflusst z.B. durch Verderb oder Diebstahl.

Ein für den Mandanten schlechteres Ergebnis KÖNNTE nur dann herauskommen, wenn er tatsächlich mehr WE privat verwendet als ihm an Eigenverbrauch hinzugerechnet wird. Du behauptest aber, er verbraucht gar nichts.

(20.06.2013 10:56)Buchi schrieb:  Und entkräften geht nicht, weil es sowieso nicht anerkannt wird.
Geht nicht, gibt´s nicht Big Grin
Das ist keine Einstellung im Sinne von Robin Hood. Der hätte nie schon vorher kampflos aufgegeben. Big Grin
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20.06.2013, 12:48 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.06.2013 12:48 von blind****.)
Beitrag: #23
RE: Eigenverbrauch Gastronomie etc.
Zitat:Geht nicht, gibt´s nicht Big Grin
Das ist keine Einstellung im Sinne von Robin Hood. Der hätte nie schon vorher kampflos aufgegeben

Dem ist nichts hinzuzufügen !
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20.06.2013, 18:11
Beitrag: #24
Eigenverbrauch Gastronomie etc.
(19.06.2013 09:08)blindworm schrieb:  @showbee
Leider kann ich Deine Aussage nicht ganz nachvollziehen. Was meinst Du damit ?


Ok, dann ganz technisch ohne jede Polemik von StB zu StB einfacher gefragt: Wie soll eine Besteuerung der privaten PKW Nutzung betrieblicher PKW einfach aber doch zugleich hinreichend typisiert geregelt werden? Woran stößt du dich genau? Am BLP? An der 1%? Wie sollte die gesetzlich bestehende Regel geändert werden? Die Meinung interessiert mich wirklich, da ich die Norm ja auch kommentiere ...
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20.06.2013, 20:11
Beitrag: #25
RE: Eigenverbrauch Gastronomie etc.
(20.06.2013 18:11)showbee schrieb:  Wie soll eine Besteuerung der privaten PKW Nutzung betrieblicher PKW einfach aber doch zugleich hinreichend typisiert geregelt werden? Woran stößt du dich genau? Am BLP? An der 1%? Wie sollte die gesetzlich bestehende Regel geändert werden? Die Meinung interessiert mich wirklich, da ich die Norm ja auch kommentiere ...

Ach wenn ich so in mich hineinhorche, dann ist mir die 1%-Regel doch lieber als die mögliche Folge einer Gesetzesänderungs-Idee:

2% des um ortsübliche Rabatte (bitte genau recherchieren und auch 5 Jahre später durch Vorlage von 5 Angeboten unterschiedlicher Autohäuser belegen) geminderten Listenpreises.

oder vielleicht folgende Variante:

monatlich 3% der Anschaffungskosten

Denn eins ist wohl sicher: eine echte Steuersenkung kann ich mir hier nicht vorstellen. Und die bisherige Listenpreisregelung ist ein relativ unproblematisch anzuwendendes Vehikel.

Und machen wir uns mal nichts vor: Mit der Variante der pauschalen 1%-Versteuerung fahren viele Unternehmer verdammt gut, gerade wenn sie die kosten für ein tatsächlich nur gering betrieblich genutztes Fahrzeug als Betriebsausgabe absetzen können. Ist m.E. eine
gewollte Subvention der Unternehmer, aber auch der Autoindustrie.

Und für die nicht überwiegenden Fälle, in denen jemand sein Auto wirklich nahezu ausschließlich betrieblich nutzt, nutzt dieser i.d.R. elektronisches oder handgeschriebenes Fahrtenbuch.

schönen Tag noch

phönix
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21.06.2013, 00:01
Beitrag: #26
RE: Eigenverbrauch Gastronomie etc.
(20.06.2013 11:00)Brande schrieb:  Außerdem gibt es gar nicht überall Kassenbon´s z. B. bei kaum einem Bäcker.
Komisch! Bei uns im Raum wird bei JEDEM Bäcker automatisch der Kassenzettel IMMER an die Tüte geklebt! Oder boniert dein Bäcker den Verkauf etwa garnicht?

(20.06.2013 11:56)tosch schrieb:  wenn ich für einen Mandanten einen Eigenverbrauch verbuche, dann ist dieser vom WE abzuziehen, bevor eine Aufschlagsverprobung gemacht wird.
Das interessante daran ist, dass der Eigenverbrauch immer dann steigt, wenn es für den Gastwirt interessant ist! Z.B. bei einer unliebsamen Nachkalkulation durch eine Bp. Da werden die Wirte selbst auf einmal ihre besten Kunden!

taxpert

Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!!

"Yeah, I'm the taxman
And you're working for no one but me"
(The Beatles, Taxman, Revolver)
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21.06.2013, 08:09 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.06.2013 08:10 von Brande.)
Beitrag: #27
RE: Eigenverbrauch Gastronomie etc.
(21.06.2013 00:01)taxpert schrieb:  
(20.06.2013 11:00)Brande schrieb:  Außerdem gibt es gar nicht überall Kassenbon´s z. B. bei kaum einem Bäcker.
Komisch! Bei uns im Raum wird bei JEDEM Bäcker automatisch der Kassenzettel IMMER an die Tüte geklebt! Oder boniert dein Bäcker den Verkauf etwa garnicht?

Nein, der Bäcker nicht und alle anderen Bäcker in der Umgebung (auch im Nachbar-Bundesland) ebenso nicht. Übrigens auch im Blumenladen und auf dem Wochenmarkt gibt es keine Kassenbons. Sie tippen natürlich in die Registrierkasse ein, aber sie geben keinen Bon raus.

Beim Fleischer/Metzger gibt es nur Kassenbons, wenn das Geschäft sich innerhalb eines Supermarktes befindet und man an dessen Kasse bezahlt. Nur dann hängt der Kassenbon an der Tüte.

Wenn ich mir beim Italiener eine Waffel Eis hole oder beim Türken einen Döner, bekomme ich auch keinen Kassenbon.

Übrigens bekommt man in sehr vielen Dorf-Gastwirtschaften nur per Hand geschriebene Auflistungen der Beträge - wenn überhaupt - also auch keine korrekten Kassenbons. Das erleben wir bei unseren sehr zahlreichen Wochenendausflügen mit dem Wohnmobil.

Da ich meine sämlichen privaten Rechnungen, Quittungen und Kassenbons ablege, muss ich die fehlenden durch eigene Aufzeichnungen ersetzen. Was für ein Aufwand.....

Ich wollte mal vor ein paar Jahren dem Jobcenter nachweisen, dass ich KEINE Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen Person habe, weil absolut getrennt gewirtschaftet wird. Jeder bezahlt selbst seinen korrekten Anteil von allem. Das ist praktisch unmöglich. Es wird zu 99 % vom Jobcenter eine Bedarfsgemeinschaft unterstellt und dann das Hartz IV gekürzt bzw. komplett gestrichen.

Genauso ist es mit dem Haushaltsfreibetrag. Man wird trotz WG nicht als echt allein stehend anerkannt.

Somit kann ich mir vorstellen, dass manche Gastronomen auch keinen Nerv mehr haben, sich selbst Aufzeichnungen zu machen, die dann doch nicht als glaubwürdig eingestuft werden. Wenn man am Tag mehrere Einkäufe gemacht hat, ist es schwierig, sich alle Mengen und Preise bis zu Hause merken zu können. Wer nimmt schon ein Kassenbuch für derartige Aufzeichnungen mit zum Einkaufen?
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21.06.2013, 08:43
Beitrag: #28
RE: Eigenverbrauch Gastronomie etc.
(20.06.2013 11:56)tosch schrieb:  Falsch, weil:
wenn ich für einen Mandanten einen Eigenverbrauch verbuche, dann ist dieser vom WE abzuziehen, bevor eine Aufschlagsverprobung gemacht wird. Die Aufschlagsätze sind außerdem nur Anhaltspunkte und werden beeinflusst z.B. durch Verderb oder Diebstahl.

Ein für den Mandanten schlechteres Ergebnis KÖNNTE nur dann herauskommen, wenn er tatsächlich mehr WE privat verwendet als ihm an Eigenverbrauch hinzugerechnet wird. Du behauptest aber, er verbraucht gar nichts.

Das ist doch eben gerade nicht falsch.

3 Varianten sind doch möglich (theoretisch):

1. Der Mandant entnimmt tatsächlich nichts oder weniger als die unentgeltlichen Wertabgaben. Dann sind die unentgeltlichen Wertabgaben zusätzlich zu versteuerndes Geld. Somit ungünstig für den Mandanten

2. Der Mandant entnimmt (theoretisch) genau den Wert seiner unentgeltlichen Wertabgabe. Dann ist es ausgeglichen. Nichts passiert. Kommt aber ja nur theoretisch vor.

3. Der Mandant entnimmt weit mehr als die unentgeltlichen Wertabgaben. Wovon ja der Großteil der Leute ausgehen.
Dann hat er also den die unentgeltlichen Wertabgaben übersteigenden Teil in seinem Wareneinkauf hängen. Dieser sorgt dann wieder für den Umsatz, der ja dann nicht vorhanden ist (Aufschlagsätze).
Und genau das würde ja ein halbwegs mitdenkender Gastronom nicht machen. Das ist aber genau der Fall den die Finanzverwaltung unterstellt und fast unmöglich macht durch Aufzeichnungen zu entkräften.

Beeinflussung durch Verderb und Diebstahl? Da haben wir doch wieder das gleiche Problem. Das ist alles in der Richtsatzsammlung mit eingerechnet. Das zu entkräften bedarf wieder Aufzeichnungen, die keiner erfüllen kann.

Gruß Buchi

P.S.: Bitte nicht falsch verstehen. Ich würde für keinen Gastronom die Hand ins Feuer legen. Es geht mir wirklich nur ums Prinzip und die Ungerechtigkeit.

Gleiches Spiel mit der 1% Regelung. Die Finanzverwaltung hat schon sichergestellt, dass sich das Ganze für den Steuerpflichtigen nicht lohnt. Die ist nämlich nur anwendbar, wenn die betrieblichen Fahrten bei min. 50% liegen. Ab dann lohnt sich doch aber schon viel eher ein Fahrtenbuch. Das Fahrtenbuch wird dann aber wegen jedem kleinsten Mist verworfen.

Wer gewinnt? Das Finanzamt. Und warum? Weil es auf die Tatsache baut, dass man ein Fahrtenbuch nur mit unverhältnismäßigem Aufwand führen kann.

Wer mag mich wählen? Smile

Buchi for Finanzminister!
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21.06.2013, 09:07
Beitrag: #29
RE: Eigenverbrauch Gastronomie etc.
Zitat:Denn eins ist wohl sicher: eine echte Steuersenkung kann ich mir hier nicht vorstellen.

Das es keine Steuersenkung geben wird ist klar. Man kann doch aber trotzdem einen Wunsch äußern:

Zunächst mal sollte man vom Bruttolistenpreis wegkommen und nur noch den Nettopreis ansetzen (darauf dann die USt für den Privatanteil).
Zum anderen müsste es eine differenzierte Regelung geben. Bei Neuwagen meinetwegen weiterhin 1%, bei älteren Fahrzeugen aber weniger (z.B. 0,5 bis 0.75 %) oder 1% nur auf den Gebrauchtwagenwert.

Zitat:Mit der Variante der pauschalen 1%-Versteuerung fahren viele Unternehmer verdammt gut

Bei zahlreichen meiner Mandanten ist es genau umgekehrt. Die besitzen meist ältere Fahrzeuge mit nicht so hoher Kostenbelastung. Da greift dann schnell (z.B. wegen fehlender AfA) die Kostendeckelung und der Vorteil des PKW im Betriebsvermögen ist dahin. Die Mandanten schauen mich immer etwas entgeistert an, wenn ich erwähnte, dass auch bei alten Kisten der Neupreis zählt.

Zitat:für die nicht überwiegenden Fälle, in denen jemand sein Auto wirklich nahezu ausschließlich betrieblich nutzt, nutzt dieser i.d.R. elektronisches oder handgeschriebenes Fahrtenbuch.

Auch da mache ich meist gegenteilige Erfahrungen. Der innere Schweinehund setzt sich eher durch. Von 10 Mandanten führt bei uns max. 1 ein Fahrtenbuch.
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21.06.2013, 09:33
Beitrag: #30
RE: Eigenverbrauch Gastronomie etc.
(21.06.2013 08:43)Buchi schrieb:  1. Der Mandant entnimmt tatsächlich nichts oder weniger als die unentgeltlichen Wertabgaben. Dann sind die unentgeltlichen Wertabgaben zusätzlich zu versteuerndes Geld. Somit ungünstig für den Mandanten
Warum sammelt er dann nicht Belege über seinen privaten Verbrauch und Du buchst sie (bis max. zur Höhe des anzusetzenden Eigenverbrauchs) ein? Das wäre dann doch der einfachste Weg. Und für den Mandanten gut nachvollziehbar. Ich bin überzeugt, jeder wird auf einmal "private" Belege in ausreichender Höhe ranschaffen. Wink
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