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Eigenverbrauch Gastronomie etc.
19.06.2013, 10:31
Beitrag: #11
RE: Eigenverbrauch Gastronomie etc.
(19.06.2013 09:08)blindworm schrieb:  Das ist zwar auch eher Off-Topic, aber ein bischen kann man es schon verstehen, wenn sich Mandanten über den "Segen" der 1%-Regelung aufregen und gleichzeitig Herrn wie der Bayern-Präsident locker Mio. an der Steuer vorbeischleusen. Die "Kleinen hängt man....".
Wo hängen denn all die kleinen? Big Grin

Und der Herr zahlt - wie tausende andere auch - seine Steuern nach, die Zinsen darauf und bekommt evtl. noch eine Strafe aufgebrummt.
Ich find´s zum k... , dass einzelne öffentlich breitgetreten und an den Pranger gestellt werden.
Und erzähl mir blos nicht, dass Deine BMW, Handwerker ... alle brav ihre Steuern bezahlen. Die meisten von denen versuchen sich doch auch an der "Steueroptimierung".
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19.06.2013, 11:25
Beitrag: #12
RE: Eigenverbrauch Gastronomie etc.
@tosch

Jetzt wird's wirklich off-Topic.

Das alle brav zu 100% ihre Steuern bezahlen, ist natürlich eine Illusion. Auf der anderen Seite sind die in Seminaren immer mal wieder verbreiteten Zahlen zu angeblichen Schummel-Quoten von z.B. bis zu 50% in der Gastronomie m.E. reine Horrorannahmen der Finanzverwaltung.

Generell kann ich aber auch an der Offenlegung solch krasser Fälle wie Hoeneß nichts Negatives finden. Solche angeblichen "Vorbilder" müssen sich klar bewusst sein, dass es bei Aufdeckung zum Vollcrash kommen kann. Die Arbeit der Journalisten z.B. bei

http://offshoreleaks.icij.org/search

kann man eigentlich nur bewundern.



Zitat:Und der Herr zahlt - wie tausende andere auch - seine Steuern nach, die Zinsen darauf und bekommt evtl. noch eine Strafe aufgebrummt.

Wirklich ? Wenn man z.B. die Verhältnisse aus dem aktuellen Fall Gustl Mollath auf das Steuerrecht überträgt, kann schon gewisse Bedenken bekommen. Da hat sich sogar eine CSU-Innenministerin wissentlich falsch geäußert.
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19.06.2013, 14:24
Beitrag: #13
RE: Eigenverbrauch Gastronomie etc.
(18.06.2013 17:50)showbee schrieb:  
(18.06.2013 07:37)blindworm schrieb:  ... Die Regelung gehört m.E. dringend überarbeitet.

Zur Sache: Wo denn genau?

Überarbeitet heißt ja noch nicht abgeschafft.

Vielleicht sollte man diese Angelegenheit nicht ausschließlich von der steuerlichen Seite betrachten.

Nehmen wir an, der AG zahlt dem AN genau so viel mehr an Lohn wie er für das Firmenfahrzeug insgesamt (Anschaffung, Betriebsausgaben...) ausgibt. Dann muss sich der AN ein eigenes Fahrzeug anschaffen und es unterhalten.

In diesem Fall würde auch die Sozialversicherung von höheren Einnahmen aus den SV-Beiträgen profitieren.

Meistens fallen die Firmenfahrzeuge aus Prestigegründen teurer aus als für private Fahrzeuge ausgegeben wird. Dann profitiert der Staat durch höhere Steuereinnahmen (z. B. MwSt, höhere Treibstoffausgaben....) von den Firmenfahrzeugen.

Nun kann sich der Staat durch seine eigenen Gesetze aussuchen, ob er lieber sich oder die Sozialversicherungsträger unterstützen möchte. Es gibt ja noch die Demografie-Ausrede, die immer herhalten muss, wenn die Sozialkassen klamm werden. Solange auch hier nichts dagegen unternommen wird, funktioniert diese Ausrede weiter. Es wird ja auf unterschiedlichen Ebenen alles dafür gesetzlich geregelt, wodurch sich das Demografie-Problem weiter verstärkt.
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19.06.2013, 15:17
Beitrag: #14
RE: Eigenverbrauch Gastronomie etc.
War sehr nett mal wieder mit Euch über Eigenverbrauch geredet zu haben :-)
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19.06.2013, 22:28
Beitrag: #15
RE: Eigenverbrauch Gastronomie etc.
Warum lassen sich die Kollegen der Steuerberatung diesbezüglich überhaupt auf Diskussionen ein?

Das FA muss die Werte aus dem BMF Schreiben übernehmen und das sagt klar aus, das es sich um ermittelte Durchschnittswerte handelt, dass diese pauschaliert sind und das keine Zu- und Abschläge dazu möglich sind. Diskussionen mit dem FA sind diesbezüglich für die Katz.

Der erste Diskussionspartner wäre als der Richter am FG, und da es die Sätze immer noch gibt, gehe ich davon aus, dass es diese Diskussion nie gab oder dass sie zugunsten des Finanzamts entschieden wurden.

Wenn man den Mandanten bittet gesonderte Aufzeichnungen zu führen etc. pp. Kommt der sich letztlich nicht verarscht vor, wenn sich dann rausstellt, dass alles für die Katz war?

»Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und das Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.«
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19.06.2013, 22:35
Beitrag: #16
RE: Eigenverbrauch Gastronomie etc.
(19.06.2013 22:28)Meandor schrieb:  Wenn man den Mandanten bittet gesonderte Aufzeichnungen zu führen etc. pp. Kommt der sich letztlich nicht verarscht vor, wenn sich dann rausstellt, dass alles für die Katz war?

Klar. Er kommt sich aber auch verarscht vor, wenn er für sich und seine Familie Pauschbeträge für Essen versteuern soll, das er nicht gegessen hat.

Darum ja auch meine Frage ob es jemand bisher geschafft hat die Aufzeichnungen zu führen.
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20.06.2013, 08:48
Beitrag: #17
RE: Eigenverbrauch Gastronomie etc.
Für eine vollwertige Ernährung eines Erwachsenen wurden an anderer Stelle offiziell 6,00 €/Tag als Durchschnittswert ermittelt.

Siehe hier:

http://nwo-links.killerzins.de/dat/ALG2.pdf
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20.06.2013, 09:17
Beitrag: #18
RE: Eigenverbrauch Gastronomie etc.
(20.06.2013 08:48)Brande schrieb:  Für eine vollwertige Ernährung eines Erwachsenen wurden an anderer Stelle offiziell 6,00 €/Tag als Durchschnittswert ermittelt.

Siehe hier:

http://nwo-links.killerzins.de/dat/ALG2.pdf

Selbst wenn er bei 20 € pro Tag wäre. Darum geht es ja nicht.

Wenn ich nicht in meinem Laden esse sind sogar 1 € pro Tag zu viel.

Jetzt unterstellen schon die eigenen Steuerberater den Mandanten, dass die unentgeltlichen Wertabgaben auf jeden Fall für den Mandanten günstiger sind.

Hinterfragt wird da nichts. Einfach die für den Mandanten schlechtere Wahl treffen, nur damit man weniger Arbeit hat?
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20.06.2013, 10:42
Beitrag: #19
RE: Eigenverbrauch Gastronomie etc.
(20.06.2013 09:17)Buchi schrieb:  Wenn ich nicht in meinem Laden esse sind sogar 1 € pro Tag zu viel.
"Fahrtenbuch"lösung: jeden privaten Einkauf nachweisen. Viel Spass, der Bäcker, Metzger ... stellt gerne für alles einen Beleg aus. Und dem Betriebsprüfer machst Du damit auch eine Freude. Cool

(20.06.2013 09:17)Buchi schrieb:  Jetzt unterstellen schon die eigenen Steuerberater den Mandanten, dass die unentgeltlichen Wertabgaben auf jeden Fall für den Mandanten günstiger sind.
Wenn ich mir die Sätze so ansehe, glaube ich nicht, dass ich mich selber für weniger Geld ernähren wollte. Und wenn ich die teilweise doch sehr gut ernährten Mananten sehe, ...
Verbuchen die Steuerpflichtigen den Lebensmitteleinkauf für sich + Familie komplett über´s Geschäft, lohnt sich die Inanspruchnahme der pauschalen Eigenverbrauchssätze mit Sicherheit. Da fällt dann auch der Gänsebraten samt Rotwein und zur Not auch vorweg ein Tequila drunter. Kreativ muss man sein.

(20.06.2013 09:17)Buchi schrieb:  Hinterfragt wird da nichts. Einfach die für den Mandanten schlechtere Wahl treffen, nur damit man weniger Arbeit hat?
Jetzt unterstellst Du einfach mal, dass es die schlechtere Wahl ist.

1. bezweifle ich, dass es die für den Mandanten schlechtere Wahl ist und
2. Nö, damit der Mandant weniger Arbeit hat.
Wenn er mal ein Jahr lang Quittungen für privates Essen und Getränke gesammelt (und verbucht !) hat, die bisher unter den Tisch gefallen sind, bin ich überzeugt, dass er die Pauschalen zu schätzen weiß.

€ 6,00 am Tag für Ernährung? Sorry, aber das kann man nur Hartz IV Empfängern vorschreiben, ich mächte wenigstens ein bisschen Lebensqualität geniessen.
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20.06.2013, 10:56
Beitrag: #20
RE: Eigenverbrauch Gastronomie etc.
(20.06.2013 10:42)tosch schrieb:  1. bezweifle ich, dass es die für den Mandanten schlechtere Wahl ist und
2. Nö, damit der Mandant weniger Arbeit hat.
Wenn er mal ein Jahr lang Quittungen für privates Essen und Getränke gesammelt (und verbucht !) hat, die bisher unter den Tisch gefallen sind, bin ich überzeugt, dass er die Pauschalen zu schätzen weiß.

€ 6,00 am Tag für Ernährung? Sorry, aber das kann man nur Hartz IV Empfängern vorschreiben, ich mächte wenigstens ein bisschen Lebensqualität geniessen.

zu 2. Das ist doch aber das Traurige. Dass ich als Mandant meine privaten Einkäufe aufzeichnen muss, damit man mir nicht mehr unterstellen kann ich würde mir Essen und Trinken aus dem Wareneinkauf ziehen.
Wenn ich es wirklich nicht mache, dann möchte ich auch eine halbwegs machbare Aufzeichnungsmöglichkeit haben.

Was auch noch beachtet werden sollte ist:

Wenn der Gastronom in seinen Einkäufen die er für seine Gaststätte tätigt eigenes Essen und Trinken mit reinpackt, ist er selbst Schuld. Das Lohnt sich nämlich noch am allerwenigsten.
Für jeden Euro den er über sein Geschäft einkauft, muss er den Aufschlagssätzen entsprechend Umsätze nachweisen. Also teilweise für 100 € Einkauf 300 € Umsatz versteuern.

Somit kann man doch nicht einfach hingehen und sagen: Gastronom Du bist so doof, dass du deine privaten Einkäufe über das Geschäft laufen lässt, obwohl es dich mehr kostet als es dir Einsparungen bringt. Und andererseits berechnet man ihm für diese "Dummheit" auch noch Pauschbeträge?

Und entkräften geht nicht, weil es sowieso nicht anerkannt wird.

Irgendwas ist doch da unlogisch. Wieso sehe nur ich darin eine Ungerechtigkeit?

Gruß

Buchi (aka Robin Hood)
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