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Fragen bzgl. Umstellung auf SEPA ab 02/2014
23.05.2013, 08:01 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.05.2013 08:09 von blind****.)
Beitrag: #1
Fragen bzgl. Umstellung auf SEPA ab 02/2014
Von meiner Hausbank habe ich ein Formular "Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch SEPA-Basis-Lastschriften" erhalten. Nun bin ich etwas verwirrt. Bei DATEV steht u.a. fogendes:

Zitat:... SEPA-Basislastschrift (SDD Core), vergleichbar mit dem heutigen Einzugsermächtigungsverfahren:

Für die SEPA-Basislastschrift ist ein Mandat erforderlich. Der Zahlungsempfänger (Creditor) wird vom Zahlungspflichtigen (Debitor) ermächtigt, Lastschriften zu ziehen. Die kontoführende Bank wird beauftragt, die übermittelten Lastschriftanweisungen zu erfüllen und das entsprechende Konto zu belasten. Die Bank des Zahlungspflichtigen ist nicht verpflichtet das Mandat zu prüfen.

Für bereits schriftlich erteilte Einzugsermächtigungen müssen keine neuen SEPA-Lastschriftmandate eingeholt werden.

Die Widerspruchsfrist beträgt acht Wochen nach dem Zeitpunkt der Kontobelastung. Die Vorlauffristen betragen bei erstmaligen Einzug 5 Banktage, bei Folgeeinzug 2 Banktage. Die AGBs der Banken können von diesen Regelungen abweichen! Bei einem nicht erteilten oder gelöschten Mandat (unautorisierte Lastschrift) beträgt die Rückgabezeit bis zu 13 Monate.


SEPA-Firmenlastschrift (SDD B2B), vergleichbar mit dem heutigen Abbuchungsverfahren:

Abweichend von der SEPA Basis-Lastschrift sind bei der SEPA Firmen-Lastschrift (SEPA Direct Debit B2B) folgende Merkmale zu beachten:
Einzüge erfolgen nur zwischen Nicht-Verbrauchern
Es ist ein B2B Mandat erforderlich SEPA Lastschriftmandat
Der Zahlungspflichtige muss seiner Bank das Mandat vorlegen.
Die Lastschrift muss spätestens einen Tag vor Fälligkeit der Bank des
Zahlungspflichtigen vorliegen
Keine Rückgabemöglichkeit durch den Zahlungspflichtigen wegen Widerspruchs...

Meine Fragen:

Für den Gebühreneinzug bei Einzelunternehmen, PersG und KapG benötige ich generell die neuen SEPA-Firmenlastschriftsmandate ? Bisherige Lastschrifteinzugserteilungen gelten nicht mehr weiter ?

Was gilt für den Gebühreneinzug für die ESt-Erklärungen bei Einzelunternehmern ? Muss da ein gesondertes SEPA-Basis-Lastschrift-Mandat vorliegen ? Oder umfasst das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat auch die privaten Gebühren ?

Die ausfüllbaren Formulare im Internet verlangen eine Mandatsreferenz. Muss ich die schon vorab angeben ?

Nochmals DATEV:

Zitat:...Muss der Zahlungsempfänger das Original des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats bei der Bank des Zahlungspflichtigen einreichen?

Das Original des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats ist vom Zahlungspflichtigen an den Zahlungsempfänger zu übermitteln und muss von diesem auch (in der gesetzlich vorgegebenen Form) verwahrt werden. Der Zahlungspflichtige selbst übermittelt im Zusammenhang mit der Bestätigung der Mandatserteilung vor dem ersten Lastschrifteinzug gegenüber seiner Bank (Zahlstelle) auch die für die spätere Einlösung notwendigen Mandatsdaten in der vereinbarten Form (z. B. durch eine Kopie / "Zweitausfertigung" des Mandats)....

An welche Banken muss ich nun was senden ? Das Original der SEPA-Lastschrift verbleibt in der Kanzlei, eine Kopie geht an meine Hausbank ? Der Mandant muss ebenfalls eine Kopie an seine Bank senden ?

DATEV:

Zitat:...Ist eine SEPA-Lastschrift ohne Vorabankündigung autorisiert?

Eine SEPA-Lastschrift wird mit der Unterzeichnung des Mandats autorisiert. Daher gilt eine SEPA-Lastschrift ohne Vorabankündigung aus rechtlicher Sicht als autorisiert. Dennoch ist die Übermittlung einer Vorabankündigung als Verpflichtung aus der Inkassovereinbarung einzuhalten. Mögliche Folgen aus einer unterlassenen Vorabankündigung, wie eine Rückgabe wegen fehlender Kontodeckung oder aufgrund eines Erstattungsverlangens für autorisierte Zahlungen, müssen vom Zahlungsempfänger beachtet werden.

Wie weit im Voraus darf eine Lastschrift vorangekündigt werden?

Es richtet sich nach den üblichen Geschäftspraktiken. Die Vorankündigung muss jedoch spätestens 14 Tage vor dem Fälligkeitsdatum durch den Zahlungsempfänger versandt werden. Es sei denn, eine kürzere Frist wird zwischen Zahlungspflichtigem und Zahlungsempfänger vereinbart....

Man vermerkt somit auf der Rechnung künftig das genaue Lastschriftdatum ?
Bisher habe ich mit Stempel "Lastschrifteinzug" ohne Datum gearbeitet. Das geht dann nicht mehr ?
Was passiert, wenn der Einzug einen Tag zu früh oder 2 Tage nach Fälligkeit erfolgt, weil ich z.B. nicht rechtzeitig aus Star-Money absende ?

Datev:

Zitat:Wie wird eine Vorabankündigung eindeutig einer SEPA-Lastschrift zugeordnet?

Die Vorabankündigung muss die Gläubiger-ID und die Mandatsreferenz enthalten.

Also muss der Kopfbogen neben IBAN, BIC auch die Gläubiger-ID enthalten ? Die Mandatsreferenz ergibt sich aus der Rechnungsnummer ?
Muss der Begriff "Mandatsreferenz" konkret genannt sein ?
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23.05.2013, 10:23
Beitrag: #2
RE: Fragen bzgl. Umstellung auf SEPA ab 02/2014
Hier noch ein paar nützliche Links zum Thema, die aber leider obige Fragen nicht beantworten:

http://www.datev.de/dnlexos/mobile/docum...nt=1070293

http://www.vb-mittelhessen.de/Konto-Kart...c1028.html

http://www.vb-mittelhessen.de/Konto-Kart...c1029.html
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23.05.2013, 17:24 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.05.2013 17:34 von Jive.)
Beitrag: #3
RE: Fragen bzgl. Umstellung auf SEPA ab 02/2014
Für den Gebühreneinzug bei Einzelunternehmen, PersG und KapG benötige ich generell die neuen SEPA-Firmenlastschriftsmandate ?

Nein!!! Das standartverfahren geht auch bei firmen. Aber das Firmenlastschriftmandat geht halt nur bei Firmen und nicht bei Privaten.


Bisherige Lastschrifteinzugserteilungen gelten nicht mehr weiter ?

Doch!!! meines Wissen gibts für das standartverfahren eine Übergangsregelung bis 2016.

Ich bin baer auch grad dabei mich einzuarbeiten .. ( war neulich auf ner Infoveranstaltung... abner hab da nicht annähernd alles Kapiert)

Hab für mich aber eh schon entschieden, dass LAstschrift für mich gestorben ist....... Werd nun auf Vorkasse umsteigen ^^

Alternativ Kartenlesegerät mit PIN, denn das ist eine Überweisung, Kartenlesegerät mit Unterschrift ist Lastschrift ... :-/

lg, Jive



NAchtrag .... Wenn jemand bei Euch abbuchen will.. lasst euch keine SEPA-Firmenlastschrift unterjubeln wenn ihr nicht müsst....

da gibts kein Rückgaberecht!!!!

bei der Standart-Lastschrift schon .. und zwar 8 Wochen neuerdings. hinzu kommt ein 13 Monatiges !!! Rückgaberecht wenn auf anforderung nicht innerhalb von 7 Tagen ein gültiges SEPA-Mandat vorgelegt werden kann.

Da sag ich nur viel Spass mit den Insolvenzverwaltern.....

BEscheiden ist auch die Ankündigungspflicht .....

Wenn man an einem anderen Tag abbucht als angekündigt, muss man ggf. die Rücklastschriftgebühren selber tragen .. man hat ja nicht dann abgebucht wann man wollte, wenn dann keine Deckung drauf ist hat man selber schuld .....

Unerheblich ist übrigens, wann man selber die Lastschrift rausgibt !!!
Es zählt da meines Wissens nach nämlich der Bankarbeitstag wann das Geld das Konto vom Zahlenden verlässt.... Wenn die Bank aber den Sitz in Bayern hat sollte ich mich eventuell mal mit den katholischen Feiertagen da unten befassen .....

wie gesagt .. Lastschrift ist für mich gestorben ....

lg, Jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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24.05.2013, 09:29
Beitrag: #4
RE: Fragen bzgl. Umstellung auf SEPA ab 02/2014
@jive

Zitat:... Das standartverfahren geht auch bei firmen. Aber das Firmenlastschriftmandat geht halt nur bei Firmen und nicht bei Privaten....

Wie behandelt man dann Gebühren-LS wegen ESt bei Einzelunternehmern ?
Muss ich zukünftig nur noch eine Rechnung (USt+GewSt+ESt) schreiben, die dann mittels Firmen-LS eingezogen werden darf ? Oder benötige ich bei getrennten Rechnungen sowohl Basis--LS, als auch Firmen-LS ?

Zitat:...Werd nun auf Vorkasse umsteigen ^^

Alternativ Kartenlesegerät mit PIN, denn das ist eine Überweisung, Kartenlesegerät mit Unterschrift ist Lastschrift ... :-/

Vorkasse ? Da sind die Mandanten sicher nicht begeistert. Und wie Vorkasse ?
Bar oder Überweisung ?

Zitat:...Alternativ Kartenlesegerät mit PIN...

Also gleich nach Abschlussgespräch muss bezahlt werden ? Wie im Supermarkt nach Erhalt der Ware-> Bezahlung ?

Zitat:...BEscheiden ist auch die Ankündigungspflicht .....

Wenn man an einem anderen Tag abbucht als angekündigt, muss man ggf. die Rücklastschriftgebühren selber tragen .. man hat ja nicht dann abgebucht wann man wollte, wenn dann keine Deckung drauf ist hat man selber schuld .....

Ich muss doch 14 Tage vorher ankündigen oder ? Wenn ich dann nach 14 Tagen oder später abbuche, ist doch alles ok. Nur bei frührerer LS könnte der Mandant widersprechen.
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24.05.2013, 14:33
Beitrag: #5
RE: Fragen bzgl. Umstellung auf SEPA ab 02/2014
(24.05.2013 09:29)blindworm schrieb:  Ich muss doch 14 Tage vorher ankündigen oder ? Wenn ich dann nach 14 Tagen oder später abbuche, ist doch alles ok.
Die Datensätze müssen 5 Tage, bei Folgelastschriften 2 Tage vor Fälligkeit bei der Bank eingereicht werden. Diese verbucht dann genau zum bezeichneten Datum. Da gibt es keine Toleranztage mehr.
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27.05.2013, 09:07
Beitrag: #6
RE: Fragen bzgl. Umstellung auf SEPA ab 02/2014
Nützlich Links zur Formulierung bzgl. zukünftiger Vorabankündigung (Pre-Notification):

http://www.vb-tl.de/content/dam/g4906-0/...digung.pdf

https://www.volksbank-ludwigsburg.de/fil...cation.pdf
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01.06.2013, 17:23
Beitrag: #7
RE: Fragen bzgl. Umstellung auf SEPA ab 02/2014
So bin ausm Urlaub wieder heil zurück. ..hab etwas Sonne getankt während hier in Braunschweig die sintflut herschte ^^


Was Sepa angeht:

Die SEPA-Firmenlastschrift geht nur noch von Konten die bei der bank als " Geschäftskonto" gegkennzeichnet sind.

Ob das dann okay ist, wenn man von da Rechnung für die private ESt abbuchen lässt weiss ich auch nicht.

Deswegen werd ich zukünftig solange nicht mehr abbuchen, bis der ganze mist geklärt ist.....

denn wie tosch schon geschrieben hat .. es gibt keine Toleranze mehr.. auch späteres Abbuchen geht nicht.


lg, Jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

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