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Elektronische Übermittlung v. Steuererklärungen
26.06.2013, 15:56 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.06.2013 15:57 von Jive.)
Beitrag: #31
RE: Elektronische Übermittlung v. Steuererklärungen
Also ich habe auch grad wieder nen geschwollenen hals ....

heute kamen wieder 3 Anrufe vom FA dass Belege zwar da sind, aber keine Übermittelten Daten. Ich möge daher den Ausdruck der komprimierten Erklärung bitte einreichen oder authentifiziert übermitteln.. gegebenenfalls nochmals.

Ich hab jetzt entschieden dass es mir reicht.

Ich hab ein übermittlungsprotokoll der authenifizierten Übertragung.

Hab mir kurzerhand die Elsterdaten der Datev rückübertragen lassen und mal geschaut.

Datev hat mit BEstätigung an die Finanzverwaltung übermittelt.. Telenummer und alles was man braucht liegt mir vor.

Jetzt hab ich erstmal die Telenummer und übermittlungsdatum ( übrigens auf die Sekunde !!!) mitgeteilt und die Sollen sich mal an Ihre EDV abteilung wenden und den Fehler suchen.

Ohne Nachricht darüber, was mit meinen Daten passiert ist, deren empfang mir die Finanzverwaltung ja bestätigt hat sehe ich nicht ein nochmal was zu schicken. Das könnte ja auch Durchaus mal eine Frage für nen Datenschutzbeauftragten sein was mit meinen Daten passiert...

lg, ein derzeit dezent verärgerter Jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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26.06.2013, 16:11
Beitrag: #32
AW: Elektronische Übermittlung v. Steuererklärungen
Ganz ruhig. Mit den Angaben, wird die Erklärung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit aufgefunden. Die Daten sind bestimmt da. Wer soll sie haben?

Da kommen mir doch gerade die Nachrichten der letzten Tage in den Kopf. ...Big Grin

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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27.06.2013, 09:23
Beitrag: #33
RE: Elektronische Übermittlung v. Steuererklärungen
Um welches Bundesland handelt es sich denn? Hier bei mir in Niedersachsen habe ich seit unserer KONSENS-Einführung letztes Jahr, keine verschwundene Steuererklärung mehr gehabt. (vorher konnte dass prinzipiell vorkommen, aber mithilfe der Transferticketnummer (19 Stellen) waren auch die irgendwo aus dem System zu bekommen)
Seit dem ist bei jeder einzelnen Erklärung die ich von unsererm Rechenzentrum hab überprüfen lassen, weil der Berater sich absolut sicher war authentifiziert übermittelt zu haben, heraus gekommen das die Übermittlung doch ohne Authentifizierung stattgefunden hat.

Und völllig weg war noch nie eine. Solange mir der Berater die Nummer nennen konnte, konnte mir mein Rechenzentrum auch sagen was mit der Erklärung los ist. Früher blieb tatsächlich auch mal was auf dem Weg zu uns stecken (bevor es überhaupt in Niedersachsen war) aber auch diese Sachen konnten mir dann zur Verfügung gestellt werden.

Also hoffe ich doch, dass auch dein Finanzamt, mithilfe der Transferticketnummer, das überprüfen kann.
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27.06.2013, 10:15
Beitrag: #34
RE: Elektronische Übermittlung v. Steuererklärungen
(27.06.2013 09:23)Sirius schrieb:  ......
Also hoffe ich doch, dass auch dein Finanzamt, mithilfe der Transferticketnummer, das überprüfen kann.
Jetzt bin ich ketzerisch: Wenn der Bearbeiter weiss wo er suchen muss und wen er Lust dazu hat. Letztes Jahr hatten wir so einen Fall, wo mich der Bearbeiter solange genervt hat, bis wir den Pepierausdruck gefaxt haben. Interessanterweise ging das ohne Unterschrift.
frankts

frankts

____________________________________________
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27.06.2013, 10:26
Beitrag: #35
AW: Elektronische Übermittlung v. Steuererklärungen
Wir haben hier auch ein Fax, dass ohne Unterschrift funktioniert Big Grin

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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27.06.2013, 10:29
Beitrag: #36
RE: Elektronische Übermittlung v. Steuererklärungen
Auch eine reine Papiererklärung kann mal ohne Unterschrift durchrutschen. (oder man lässt sie durchrutschen...)

Also im Fall einer Authentifizierung habe ich alle Daten automatisch im System und auch der Eingang wird maschinell gespeichert. (ich wüsste von keinem Fall in dem an der Stelle grundlegend was schiefgelaufen wäre) Gelegentlich ist kein Ausdruck zu finden, dann schreib ich ein "Ticket" ans Rechenzentrum und die Stellen das neu zur Verfügung. Wenn ich keine Daten und keinen Eingang im System finde, war es bei mir bisher zu 100% so, dass der Berater da was verkehrt gemacht hat. (keine Authentifizierung, oder falsche Steuernummer oder so)

Bei nicht authentifizierten gilt erst der Eingang des Ausdruckes. Und vorher sehe ich auch nix im System. Wenn der Berater mir am Telefon dann z.B. die Telenummer gibt kann ich die Daten auf jeden Fall schon aufrufen. Aber der Eingang zählt halt erst wenn der Ausdruck da ist. (Ich hoffe ja mal das auch die Kollegen sich daran halten)

(aber ich als EDV-Ansprechpartner hab da leicht reden, Ich bekomme regelmäßig das kalte Grauen wenn ich von den "PC-Kentnissen" einiger Kollegen höre. vielleicht bekommt der Kollege das auch nicht hin, oder er weiss gar nicht das es das gibt)
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27.06.2013, 16:19
Beitrag: #37
RE: Elektronische Übermittlung v. Steuererklärungen
Zitat:oder er weiss gar nicht das es das gibt

Oh ja, das hatte ich neulich auch (ist gar nicht lange her). Die Sachbearbeiterin wollte unbedingt die unterschriebene, komprimierte Erklärung haben. Von Authentifizierung hatte sie noch nie etwas gehört.

Keine Ahnung woher die versetzt worden ist.
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27.06.2013, 16:53
Beitrag: #38
RE: Elektronische Übermittlung v. Steuererklärungen
@sirius

Zitat:Also im Fall einer Authentifizierung habe ich alle Daten automatisch im System

Und dann kann sofort veranlagt werden ? Ein Papierausdruck z.B. vom technischen FA ist nicht Voraussetzung, dass der Datenbestand geöffnet werden kann ?

Zitat:reine Papiererklärung

Werden die auch für VZ 2012 von StB noch ohne Probleme angenommen ?
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27.06.2013, 18:41
Beitrag: #39
RE: Elektronische Übermittlung v. Steuererklärungen
(27.06.2013 10:29)Sirius schrieb:  Auch eine reine Papiererklärung kann mal ohne Unterschrift durchrutschen. (oder man lässt sie durchrutschen...)

Also im Fall einer Authentifizierung habe ich alle Daten automatisch im System ...

Aha, wie rufst du die denn auf?

(27.06.2013 10:29)Sirius schrieb:  Bei nicht authentifizierten gilt erst der Eingang des Ausdruckes. Und vorher sehe ich auch nix im System. Wenn der Berater mir am Telefon dann z.B. die Telenummer gibt kann ich die Daten auf jeden Fall schon aufrufen.
Nix anderes als bei der authentifizierten Erklärung. Ohne Ausdruck rufst du keine Daten auf, denn da steht die Telenummer drauf.

(27.06.2013 10:29)Sirius schrieb:  Aber der Eingang zählt halt erst wenn der Ausdruck da ist. (Ich hoffe ja mal das auch die Kollegen sich daran halten)
Welches Eingangsdatum für die Erklärung sollte den gespeichert werden? Es wird wohl niemand auf die Idee kommen, das Datum der Übermittlung herauszusuchen.

(27.06.2013 10:29)Sirius schrieb:  (aber ich als EDV-Ansprechpartner hab da leicht reden, Ich bekomme regelmäßig das kalte Grauen wenn ich von den "PC-Kentnissen" einiger Kollegen höre. vielleicht bekommt der Kollege das auch nicht hin, oder er weiss gar nicht das es das gibt)
Welche PC-Kenntnisse sind erforderlich, um den Ausdruck einer authentifizierten Erklärung im Rechnenzentrum anzufordern? Ist mir da etwas entgangen?

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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27.06.2013, 20:54
Beitrag: #40
RE: Elektronische Übermittlung v. Steuererklärungen
@blindworm: rein technisch ist der Ausdruck nicht direkt erforderlich. Wenn ich die Veranlagung für eine Steuernummer öffne werden authentifiziert übermittelte Steuererklärungen auch ohne Eingabe der Telenummer angezeigt. Praktisch sollen wir aber ohne Ausdruck nicht tätig werden.(da stehen ja auch noch Erläuterungen und andere nicht verkennzifferte Werte drin) Dann wird das halt vom Rechenzentrum erneut angefordert.
Wir nehmen auch noch Papiererklärungen entgegen. (mir ist das jedoch bei Steuerberatern ziemlich unverständlich warum manche da so krampfhaft dran festhalten) unsere lokalen Steuerberater werden allerdings bei Gelegenheit darauf angesprochen wenn nicht übermittelt wird. Mittlerweile machen es aber die meisten.

@Stadtkatze: Man muss nur unser Störungssystem öffnen (meiner Meinung nach total simpel für die Endanwender) und eine Meldung erfassen. Die geht ans Rechenzentrum und die übermitteln neu in unser Drucksystem für die Steuererklärungen. Aber manche tun sich da total schwer mit. (mit der ganzen EDV um genau zu sein, ich hab schon oft von Kollegen ein "das können wir aber nicht" gehört. Die glauben mir erst wenn ich hingehe und das vorführe. Genauso in anderen Ämtern wenn ich mit denen zu tun hab. (Aktenabgaben und Übernahmen...)
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