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Elektronische Übermittlung v. Steuererklärungen
27.05.2013, 09:05
Beitrag: #21
RE: Elektronische Übermittlung v. Steuererklärungen
@taxpert

Zitat:...Das ihr die Erklärungen digital schickt heißt ja (Leider!) noch lange nicht, dass wir sie auch digital verarbeiten können!...

Das unterstellen aber die Mandanten und wundern sich dann. Es wird ja genug Werbung für ELSTER gemacht.

Zitat:...Wann dann tatsächlich eine bundesweite Einführung erfolgt, steht in den Sternen!...

Bedeutet das, dass sich betroffene StB auch für 2012 keine Sorgen wegen der Härtefallregelung machen müssen und Papierabgabe nicht schadet ?
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27.05.2013, 13:22
Beitrag: #22
RE: Elektronische Übermittlung v. Steuererklärungen
(27.05.2013 09:05)blindworm schrieb:  @taxpert

Zitat:...Das ihr die Erklärungen digital schickt heißt ja (Leider!) noch lange nicht, dass wir sie auch digital verarbeiten können!...

Das unterstellen aber die Mandanten und wundern sich dann. Es wird ja genug Werbung für ELSTER gemacht.

Jetzt wundere ich mich aber, was Du oder deine Mandanten eigentlich von einer digitalen Bearbeitung erwarten!!?? Der Bearbeiter hat doch auch jetzt schon etw zwei Tage nach Übertragung Zugriff auf die über ELSTER übertragenen Daten. Darum geht es bei EloSt doch gar nicht!

Es geht vielmehr um diverse Funktionen, die dich als StB oder auch deine Mandanten gar nicht tangieren, z.B. elektronische Erfassung des Eingangs authetisierter Erklärungen, Verknüpfung mit den FnD und natürlich das allseits beliebte RMS!

Natürlich soll dies alles auch den Innendienst entlasten, aber nicht etwa damit der Stpfl schneller seinen Bescheid bekommt, sondern um Personal einzusparen. D.h., der Bearbeiter bekommt eine höhere Fallzahl zugeteilt!

Künftig wird es also eher so sein, dass ein Teil der Bescheide schneller kommt, da das System sie sozusagen durchgewunken hat, ein anderer Teil aber länger braucht, weil das System dem Bearbeiter eine mehr oder weniger goße Anzahl von Prüfhinweisen auswirft, die abzuarbeiten sind!

Auch hier wird es aber, wie jetzt auch schon, sehr darauf ankommen, wie gut die Daten seitens des Beraters oder des Stpfl selber aufbereitet und präsentiert werden! Z.B. kannst Du bereits heute davon ausgehen, dass in mehr als der Hälfte der Fälle, bei denen auf Seiten des StB ein Bearbeiterwechsel vorliegt, die Anlage EÜR im RMS "auffällig" ist.


blindwurm schrieb:
Zitat:...Wann dann tatsächlich eine bundesweite Einführung erfolgt, steht in den Sternen!...

Bedeutet das, dass sich betroffene StB auch für 2012 keine Sorgen wegen der Härtefallregelung machen müssen und Papierabgabe nicht schadet ?

Was hat jetzt die digitale oder eben nicht digitale Bearbeitung im AMt mit den Härtefallregelungen zu tun??

Die Härtefallregelungen sind genau in den von @frankts zitierten AO-Fachinfos erläutert und somit -zumindest bei uns in Bayern- bindent für den Bearbeiter! Für StB gibt es dabei nur zwei "Ausreden":

Entweder die Finanzverwaltung hat noch keine Übermittlungsmöglichkeit eingeräumt (z.B. Feststellungserklärungen mit mehr als 10 Beteiligten, teilweise auch KöSt)

oder ältere StB mit nur wenigen Mandanten und fehlender technischer Kanzleiaustattung.

Von einer fehlenden digitalen Bearbeitungsmöglichkeit im Amt ist da nirgends die Rede!

Das natürlich in Ämtern, die noch nahezu unbeleckt von EloST sind, die Akzeptanz von Papiererklärungen weiter hoch sein wird, ist dabei aber unbestritten! Nur wird sich auf Dauer jeder Bearbeiter seinem SGL gegenüber, jeder SGL gegenüber dem Amtsvorsteher und jeder Amtsvorsteher sich gegenüber dem LfSt/OFD rechtfertigen müssen, wenn in seinem Verantwortungsbereich überdurchschnittlich viele Papiererkärungen akzeptiert werden!

taxpert

Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!!

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27.05.2013, 13:48
Beitrag: #23
AW: Elektronische Übermittlung v. Steuererklärungen
Ich verstehe nicht, wo das Problem liegt. Letztendlich muss den Beratern und Mandanten doch egal sein, wie die elektronisch übermitteln Daten zu einem Bescheid verarbeitet werden. Selbst wenn ich den Bescheid in Granit meißeln würde... Es kommt auf die zutreffende Steuerfestsetzung an.
In Bezug auf die elektronische Abgabeverpflichtung ist auf die gesetzlichen Regelungen zu verweisen. Für Härtefallregelungen ist bei steuerlich beratenen Steuerpflichtigen kein Raum...

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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27.05.2013, 14:39
Beitrag: #24
RE: Elektronische Übermittlung v. Steuererklärungen
@stadtkatze

Zitat:...muss den Beratern und Mandanten doch egal sein, wie die elektronisch übermitteln Daten zu einem Bescheid verarbeitet werden...

Man verschweigt doch aber, dass die derzeitige Handhabung (Ausdrucken im techn. FA) nicht gerade zur Kostenersparnis beiträgt. Im Gegenteil: Es werden (dankenswerterweise Big Grin) bisher von den StB getragene Aufwendungen (Toner, Papier, Gehalt usw.) in verstärkten Maße auf die Allgemeinheit überwälzt.

Zitat:...Für Härtefallregelungen ist bei steuerlich beratenen Steuerpflichtigen kein Raum...

Das steht zumindest so in der Verfügung aus Bayern. Nur scheint der größere Teil der FÄ, zum Glück auch einiger StB, davon nichts zu wissen bzw. wissen zu wollen.

@taxpert

Zitat:...bei denen auf Seiten des StB ein Bearbeiterwechsel vorliegt, die Anlage EÜR im RMS "auffällig" ist....

Was hat ein StB-Wechsel mit der Anlage EÜR zu tun ?
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27.05.2013, 14:53
Beitrag: #25
RE: AW: Elektronische Übermittlung v. Steuererklärungen
(27.05.2013 13:48)Stadtkatze schrieb:  ...Letztendlich muss den Beratern und Mandanten doch egal sein, wie die elektronisch übermitteln Daten zu einem Bescheid verarbeitet werden. ... Es kommt auf die zutreffende Steuerfestsetzung an.

Jetzt habt Ihr Euch einmal im Kreis herum gedreht.

Es entstehen sehr wohl Probleme, die den Steuerpflichtigen und seine Berater tangieren. Siehe hier:

(www. steuerzahler.de unter Steuern/Eingaben/10.10.2012...)

http://www.steuerzahler.de/files/19180/A...reibRL.pdf
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27.05.2013, 14:57
Beitrag: #26
RE: Elektronische Übermittlung v. Steuererklärungen
@Brande

Der Link funktioniert leider nicht.
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27.05.2013, 15:52
Beitrag: #27
RE: Elektronische Übermittlung v. Steuererklärungen
(27.05.2013 14:39)blindworm schrieb:  Im Gegenteil: Es werden (dankenswerterweise Big Grin) bisher von den StB getragene Aufwendungen (Toner, Papier, Gehalt usw.) in verstärkten Maße auf die Allgemeinheit überwälzt.

Du übersiehst hierbei, dass durch die elektronische Übertragung in der Mehrzahl der Fälle bereits erhebliches Einsparpotenzial gegeben war! Allein bei uns im Amt sind 20 Stellen für Angestellte in der DE-Abteilung weggefallen, da sind die Mehrkosten für Papier und Toner zu vernachlässigen!

blindworm schrieb:Was hat ein StB-Wechsel mit der Anlage EÜR zu tun?
Glaub mir blindworm, wenn man sich nicht nur ein Jahr anschaut, sondern mehrere Jahre nebeneinander, so wie wir in der Bp, dann erkennt man ob es immer die gleiche Buchhaltungskraft war, die die Buchhaltung gemacht hat! Und bei der Anlage EÜR kann (muss aber nicht!) das zu einem Problem mit dem RMS führen!

taxpert

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27.05.2013, 17:03 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.05.2013 17:12 von Brande.)
Beitrag: #28
RE: Elektronische Übermittlung v. Steuererklärungen
(27.05.2013 14:57)blindworm schrieb:  @Brande

Der Link funktioniert leider nicht.

http://www.steuerzahler.de/Eingaben/2092...tml?page=1

Es geht darum, dass es unfair ist, die Nachteile, welche dem Steuerpflichtigen und seinem Berater entstehen, einfach zu ignorieren und todzuschweigen. Die Finanzverwaltung hat zwar eine Arbeitsgruppe gebildet, um die Steuerverbände ruhig zu stellen. Seit September 2012 scheint sich aber leider nichts mehr zu bewegen.

Oder hat jemand aktuellere Info´s, wann auch wir endlich mit Erleichterungen oder wenigstens mit dem Wegfall der Verschlechterungen rechnen können?

Wie @Stadtkatze schon geschrieben hat: Auf die korrekte Steuerfestsetzung kommt es an.

Ich muss leider feststellen, dass wir zunehmend "Brände löschen" müssen und uns dabei auch noch "Steine in den Weg gelegt" werden.
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28.05.2013, 07:47
Beitrag: #29
RE: Elektronische Übermittlung v. Steuererklärungen
@taxpert

Zitat:...Das natürlich in Ämtern, die noch nahezu unbeleckt von EloST sind, die Akzeptanz von Papiererklärungen weiter hoch sein wird, ist dabei aber unbestritten! ...

Also sind wir hier in Brandenburg bisher etwas unbeleckt ? Da scheint von Elost noch nichts angekommen zu sein.

Zitat:...Künftig wird es also eher so sein, dass ein Teil der Bescheide schneller kommt, da das System sie sozusagen durchgewunken hat, ein anderer Teil aber länger braucht, weil das System dem Bearbeiter eine mehr oder weniger goße Anzahl von Prüfhinweisen auswirft, die abzuarbeiten sind! ..

Eine FA-interne Quelle berichtete mir, dass die Prüfhinweise anscheinend teilweise sehr nervig und auch unlogisch seien. Da werden Sachen gepüft, die eindeutig sind und wieder andere Sachen werden "durchgewinkt", die eigentlich näher beleuchtet werden sollten. Und wir StB wundern uns dann über unsinnige Anfragen, für die der FA-Bearbeiter gar nichts kann.

Zitat:...Allein bei uns im Amt sind 20 Stellen für Angestellte in der DE-Abteilung weggefallen, da sind die Mehrkosten für Papier und Toner zu vernachlässigen!

Interessante Zahl. Wenn ich mir die geplante Zusammenlegung örtlicher FÄ so anschaue, wird das dort wohl auch der Fall sein. Aber die Einrichtung einzelner, weit entfernter Groß-FÄ kann doch auch keine Lösung sein.
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28.05.2013, 09:08
Beitrag: #30
RE: Elektronische Übermittlung v. Steuererklärungen
Können wir bitte in der Diskussion folgende Themengebiete klar und deutlich voneinander trennen:

1. Mehrkosten für Steuerberater vs. Minderkosten im Amt
2. Mehraufwand im Amt vs. "Steuerverschwendung"
3. Fehlerhafte Software im Amt vs. Mehrarbeit wegen Nachfragen beim StB und finally

4. Materielles Steuerrecht und richtige Steuerfestsetzung

Dieses Forum wurde zuvorderst für die Diskussion um Frage 4. eingeführt. Frage 3 ist hier in diesem Brett auch gern gesehen; Fragen 1 und 2 sind dann eher "bierseelige" Themen für den Stammtisch.
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