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Elektronische Übermittlung v. Steuererklärungen
15.05.2013, 09:05
Beitrag: #1
Elektronische Übermittlung v. Steuererklärungen
Ich bin auf der Suche nach einer Veröffentlichung, die ich vor kurzem gelesen, aber dummerweise nicht gespeichert habe.
Von einer Länderverwaltung gibt es eine Anweisung, dass ab Veranlagungsjahr ?? von einem Steuerberater erstellte und auf Papier eingereichte Erklärungen, als nicht abgegeben gewertet werden, wenn eigentlich die Pflicht zur Datenübermittlung besteht.

Kann mir aus diesem erlauchten Kreis jemand mit einer Fundstelle weiterhelfen?
Danke im Voraus.

frankts

frankts

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15.05.2013, 09:16
Beitrag: #2
RE: Elektronische Übermittlung v. Steuererklärungen
Zitat:...von einem Steuerberater erstellte und auf Papier eingereichte Erklärungen,als nicht abgegeben gewertet werden,...

Das würde mich auch sehr interessieren. Will die Finanzverwaltung das wirklich so konsequent durchziehen ?
Ich sende zwar bereits zu ca. 90 % die Erklärungen. Die örtlichen FÄ haben mit Papier aber bisher auch kein Problem. Zumal das technische FA sowieso alles dann noch einmal ausdruckt.

Ich kenne StB, die sich bis heute erfolgreich der elektronischen Übermittlung weitesgehend verweigern. Bisher wurde dies auch nie beanstandet.
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15.05.2013, 13:41
Beitrag: #3
RE: Elektronische Übermittlung v. Steuererklärungen
Nachtrag:

Wie hoch ist denn aktuell die elektronische Abgabequote der StB ?
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15.05.2013, 15:16
Beitrag: #4
RE: Elektronische Übermittlung v. Steuererklärungen
Bei mir 100%. Big Grin
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15.05.2013, 15:45
Beitrag: #5
RE: Elektronische Übermittlung v. Steuererklärungen
Hallo,

die KSt-Erklärung 2012 kann man doch bei der Datev bis heute nicht elektronisch übermitteln....
zitat:
Die Elektronische Datenübermittlung der KSt-Erklärung an die Finanzverwaltung (ELSTER) ist in den nachfolgend aufgeführten Sachverhalten mit der aktuellen Körperschaftsteuerversion 8.25 / 16.25 (Auslieferung voraussichtlich ab 17. Mai 2013) nicht möglich.

Verzichten Sie in diesen Fällen ggf. auf die Elektronische Datenübermittlung und klären Sie mit Ihrem zuständigen Finanzamt, ob eine Abgabe in Papierform möglich ist.

Grüße
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15.05.2013, 17:00
Beitrag: #6
RE: Elektronische Übermittlung v. Steuererklärungen
(15.05.2013 15:45)Cloud schrieb:  die KSt-Erklärung 2012 kann man doch bei der Datev bis heute nicht elektronisch übermitteln....
ja, bis heute nicht, aber übermorgen geht´s Wink

Das ist doch nur eine Frage der Zeit, bis das EDV-Programm das auch für 2012 kann. Ich habe vor 2 Monaten unproblematisch eine KSt-Erklärung für 2011 per Datev übermittelt.
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15.05.2013, 19:36
Beitrag: #7
RE: Elektronische Übermittlung v. Steuererklärungen
(15.05.2013 09:16)blindworm schrieb:  Ich kenne StB, die sich bis heute erfolgreich der elektronischen Übermittlung weitesgehend verweigern. Bisher wurde dies auch nie beanstandet.
Was daran jetzt "erfolgreich" sein soll, kann ich zwar nicht beurteilen.

Aber es gab mal eine Anweisung in Rheinland-Pfalz, wie mit Papiererklärungen umzugehen ist, die trotz Verpflichtung zur elektronischen Abgabe eingereicht wurden. Die ist aber wieder gekippt worden.
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16.05.2013, 07:43
Beitrag: #8
RE: Elektronische Übermittlung v. Steuererklärungen
(15.05.2013 19:36)Petz schrieb:  
(15.05.2013 09:16)blindworm schrieb:  Ich kenne StB, die sich bis heute erfolgreich der elektronischen Übermittlung weitesgehend verweigern. Bisher wurde dies auch nie beanstandet.
Was daran jetzt "erfolgreich" sein soll, kann ich zwar nicht beurteilen.

Aber es gab mal eine Anweisung in Rheinland-Pfalz, wie mit Papiererklärungen umzugehen ist, die trotz Verpflichtung zur elektronischen Abgabe eingereicht wurden. Die ist aber wieder gekippt worden.

Hast Du da eine zeitliche Vorstellung? Das könnte der Grund sein warum ich das Ding nicht finde.
frankts

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17.05.2013, 07:10
Beitrag: #9
RE: Elektronische Übermittlung v. Steuererklärungen
Zitat:...Aber es gab mal eine Anweisung in Rheinland-Pfalz, wie mit Papiererklärungen umzugehen ist,...

Quelle ?

Ist das bisher die einzige Verfügung zum Thema ? Oder gibt es ein neuere ?
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17.05.2013, 10:29
Beitrag: #10
RE: Elektronische Übermittlung v. Steuererklärungen
Neue Info:
Es gibt in den Bundesländern interne Anweisungen zur AO, wo auf die Härtefallregelung (=Verzicht auf die Abgabe elektr. Erklärungen) bis inkl. VZ 2011 Bezug genommen wird. Dort heißt sinngemäß, dass grundsätzlich durch steuerberatende Berufe gefertigte Papiererklärungen, obwohl die gesetzliche Verpflichtung zur elektr. Übermittlung besteht, nicht mehr zu akzeptieren seien. Die Papiererklärung verbliebe beim FA, als Grundlage - bei weiterhin fehlender elektronischer Übermittlung - für eine Schätzung! Verfahrensrechtlich würden diese Erklärungen als nicht abgegeben gelten. Es könne in diesen Fällen auch ein Zwangsgeldverfahren gestartet werden.

Dies interne Anweisung soll die Verwendung eines maschinellen Erläuterungstextes vorsehen, wenn die Härtefallregelung ohne Einzelüberprüfung angewandt werde. Dies würde aber nicht näher erläutert.

Nach meinen Informationen hätten fast alle Bundesländer entsprechende Regelungen.

frankts

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