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Was verlangen Banken für elektronischen Abruf der Konten durch den StB ?
03.05.2013, 12:53
Beitrag: #11
RE: Was verlangen Banken für elektronischen Abruf der Konten durch den StB ?
@tolledeu

Zitat:Dann könnte er eine DTAUS-Datei erzeugen. In Datev problemlos einlesbar.

Das Problem beim Sammler ist, dass die Buchführungssoftware beim Einlesen nur einen Sammel-Betrag und nicht die dahinter stehenden Einzelbuchungen erkennt. Somit muss der Bearbeiter über die Aufteilungsfunktion auseinanderpuzzeln. Die automatische Erkennung der Einzelbuchungen und Kontierung funktioniert hierbei nicht.

Deshalb gibt es bei den Banken die Hinterlegung eines Splittings in den Kontenfunktionen. Dann kommen Einzelbuchungen im System an.

Oder kann DATEV aus Sammlern Einzelbuchungen generieren ?
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06.05.2013, 18:23
Beitrag: #12
RE: Was verlangen Banken für elektronischen Abruf der Konten durch den StB ?
Nein, das kann DATEV auch nicht. Ich bekomme aber vom Mandanten per Mail eine DTAUS-Datei in dem der Sammler aufgesplittet ist. Die Bank brauche ich dafür nicht.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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07.05.2013, 08:22 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.05.2013 08:23 von blind****.)
Beitrag: #13
RE: Was verlangen Banken für elektronischen Abruf der Konten durch den StB ?
@tolledeu

Zitat: Ich bekomme aber vom Mandanten per Mail eine DTAUS-Datei in dem der Sammler aufgesplittet ist. Die Bank brauche ich dafür nicht.

Meines Wissen und auch lt. Auskunft der hiesigen Sparkasse kann eine in z.B. StarMoney oder S-Firm erfolgte Sammelüberweisung in dieser Software nicht nachträglich in Einzelbuchungen gesplittet bzw. ausgegeben werden.

Das geht nur, wenn in den Kontenfunktionen im Hause der Bank auf Splitting gesetzt wird. Nachteil dabei aber: Gebühren nicht wie beim Sammler, sondern wie bei Einzelüberweisung.

Ist das bei anderen Banken nicht so ?
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10.05.2013, 16:06
Beitrag: #14
RE: Was verlangen Banken für elektronischen Abruf der Konten durch den StB ?
Keine Ahnung. Die Bank muss keine Splittingfunktion setzen. Irgendwie sind die Sammelbuchungen ja mal entstanden und eingegeben worden und genau diese Dta. wird ausgelesen wenn der Mandant sie exportieren kann. Geht mit Starmoney-Business.

Auf dem Kontoauszug steht Sammelüberweisung 12.000,-. Ich lade mir die Dtaus Datei und sehe Buchungstag 14.03. , 12.000,- EUR erzeugt von 8 Überweisungen. Dann prüft Datev die 8 Überweisungen und je nach Trefferquote ist es gebucht oder ein eingreifen notwendig.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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13.05.2013, 13:52
Beitrag: #15
RE: Was verlangen Banken für elektronischen Abruf der Konten durch den StB ?
Ich bin voll bei tosch und tolledeu.
Bei uns gibt es keine einzige Buchhaltung ohne Kontoauszugsmanager. Für die Mitarbeiter undenkbar wieder alles von Hand einzugeben und sich womöglich mit fehlenden Auszügen rumzuärgern. Eine gewisse Zeitersparnis ist da sicher ebenfalls gegeben, auch über das Lernprogramm... Diese Zeit wird nur wieder für die Fibu verbraucht, da dann andere Buchungen besser und genauer durchgeführt werden, die früher als nicht so wichtig für die Fibu erachtet wurden (AfA, ARAP, EV mtl. verbuchen etc.).

Kosten für den Kontoauszugsmanager wie gesagt Datev seitig 1 Euro mtl. pro Konto. Software ist im Programm Rewe integriert.

Die Banken verlangen je nach dem und lassen mit sich handeln. Bei der Commerzbank können aber schon 5 Euro mtl. anfallen pro Konto. Da haben wir uns über das jeweilige Zahlungsverkehrsprogramm des Mandanten auch schon mit dortigem Export der kompletten Daten (inkl. Sammler) und import bei Datev beholfen. Geht auch relativ problemlos.

Datev-Kontoauszugsmanager ist super und absolut empfehlenswert. Zu Simba kann ich nichts sagen...
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13.05.2013, 17:59
Beitrag: #16
RE: Was verlangen Banken für elektronischen Abruf der Konten durch den StB ?
@lieschenmueller

Zitat:...Die Banken verlangen je nach dem und lassen mit sich handeln. Bei der Commerzbank können aber schon 5 Euro mtl. anfallen pro Konto...

Nicht mehr ? Ich habe von bis zu 20,- EUR pro Monat/ Konto bei Dt.Bank und Co. gehört. Und handeln, macht das Sinn ?

Was kostet die Ersteinrichtung des elektronischen Abrufs bei den Banken ? Das soll angeblich bis zu 150,- EUR gehen.

Lassen Deine Mandanten teilweise Konten auf Splitting setzen ?
Falls ja, was kostet das pro Monat ?
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13.05.2013, 19:57
Beitrag: #17
RE: Was verlangen Banken für elektronischen Abruf der Konten durch den StB ?
(13.05.2013 17:59)blindworm schrieb:  Nicht mehr ? Ich habe von bis zu 20,- EUR pro Monat/ Konto bei Dt.Bank und Co. gehört.
Du hörst ja so allerhand. Ich hab so was noch nie gehört. Und auch noch nie gesehen. Aber ich red auch nicht sooo viel mit Kollegen. Wink
Ich tät einfach mal bei einer der Banken anrufen und nach den Preisen fragen.

(13.05.2013 17:59)blindworm schrieb:  Was kostet die Ersteinrichtung des elektronischen Abrufs bei den Banken ? Das soll angeblich bis zu 150,- EUR gehen.
Und schon wieder "angeblich". RUF AN!
Bei DATEV hab ich noch nie was für eine "Ersteinrichtung bei Banken" bezahlt. Und die betreffenden Mandanten auch nicht.
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13.05.2013, 20:16
Beitrag: #18
RE: Was verlangen Banken für elektronischen Abruf der Konten durch den StB ?
Ich hab noch nirgends mehr als 3€/Monat Bankgebühren für die Übermittlung gesehen.

Und "Ersteinrichtungsgebühren" ebenfalls überhaupt nicht.
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14.05.2013, 07:27
Beitrag: #19
RE: Was verlangen Banken für elektronischen Abruf der Konten durch den StB ?
@tosch

Zitat:...Ich hab so was noch nie gehört....Bei DATEV hab ich noch nie was für eine "Ersteinrichtung bei Banken" bezahlt. ...

tel. Auskunft der Mittelbrandenburgischen Sparkasse zu meiner Anfrage:

Man ist derzeit dabei, zu überlegen, zukünftig eine monatliche Gebühr für die Einrichtung der Kontenabrufe von StB i.H.v. bis zu 20,- EUR zu nehmen.
Angeblich wäre der technische Aufwand dafür sehr hoch und im übrigen wäre das bei der Konkurrenz nicht anders.

Auskunft eines Kollegen, dessen Mandant bei der Dt. Bank Konten unterhält:

Für die Ersteinrichtung des StB-Zugangs werden dort bis zu 150,- EUR !!! verlangt.

Auskunft von Referenzkunden bei SIMBA:

Aufgrund fehlender Akzeptanz übernehmen einzelne StB die zusätzlichen monatlichen Bankgebühren und Ersteinrichtungskosten für den Mandanten zumindest teilweise.
Das Problem Kosten durch Sammelbuchungen und Hinterlegung Splitting bei den Banken wird von diesen Kollegen ebenfalls per (teilweiser) Kostenübernahme gelöst.


Es handelt sich allerdings immer um Fälle außerhalb von DATEV.
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14.05.2013, 09:38
Beitrag: #20
RE: Was verlangen Banken für elektronischen Abruf der Konten durch den StB ?
(14.05.2013 07:27)blindworm schrieb:  Man ist derzeit dabei, zu überlegen, zukünftig ...
Na, das ist doch mal eine konkrete Auskunft Big Grin
Dann solltest Du jetzt zuschlagen. Wenn das einmal eingerichtet ist, kommt die Bank in große argumentative Nöte, wenn sie irgendwann Geld für die Datenübertragungen haben will.

(14.05.2013 07:27)blindworm schrieb:  Es handelt sich allerdings immer um Fälle außerhalb von DATEV.
Ich bin ja nun auch nicht so ganz glücklich mit DATEV, aber es geht scheint´s auch schlechter. Von richtig besser hab ich allerdings noch nie was gehört.
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