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§8 Nr.1 Bst. f) GewStG
18.02.2013, 13:17
Beitrag: #1
§8 Nr.1 Bst. f) GewStG
Ich stelle den Sachverhalt mal ohne eigene rechtliche Würdigung ein! Mal sehen ob sich eine Diskussion ergibt und was dabei rauskommt!

A GmbH schließt mit B GmbH einen "Entgeldvertrtrag über die Konzession zum Betrieb einer Lagerhalle" ab. Die Untervermietung ist der B GmbH vertraglich gestattet.

In weiteren Erstellt A GmbH die Lagerhalle nach Vorgaben der B GmbH auf eigenem Grundstück. B GmbH vermietet die Lagerhalle an weitere Firmen im Konzernverbund weiter.

Eine Zurechnung der "Infrastrukturprovision" bei der GewSt wurde nicht vorgenommen, da es sich um den Ausnahmetatbestandes des §8 Nr.1 Bst. f) GewStG handeln soll.

Es geht um die Kleinigkeit von 720.000 Euro p.a.

taxpert

Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!!

"Yeah, I'm the taxman
And you're working for no one but me"
(The Beatles, Taxman, Revolver)
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18.02.2013, 14:11 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.02.2013 14:14 von phönix.)
Beitrag: #2
RE: §8 Nr.1 Bst. f) GewStG
Wenn ich den Sachverhalt richtig verstehe, hat mit dem Vertrag mit der (jährlichen oder mehrmaligen Zahlung ) die B-GmbH das Recht erworben, das errichtete Gebäude u.a. durch Untervermietung zu nutzen.

Ist das ein wirtschafltich verkappter Kaufvertrag oder ein verkappter Mietvertrag?
Laufzeit des Vertrages? Kündigungsmöglichkeiten?
Welche Rechte und Pflichten sind mit dem "Entgeltvertrag" noch verbunden? Ich würde diese auflisten und mit den üblicherweise zivilrechtlich geregelten Vertragsvarianten lt. BGB abgleichen, welche dieser "Vertragsmuster" am Meisten den geregelten Rechten und Pflichten entspricht.

schönen Tag noch

phönix
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21.02.2013, 08:29
Beitrag: #3
RE: §8 Nr.1 Bst. f) GewStG
Für mich ist das nach dem gesamten Aufbau und Regelungsinhalt ein klassischer Mietvertrag.

Es ist nur erfrischend zu sehen, das PWC meint, weil "Konzession" drüber steht, wird etwas anderes daraus! Aber (ohne Forumsteilnehmer eventuell damit auf die Füße treten zu wollen!!) WP und STeuerrecht, dass klappt halt häufiger mal nicht!

taxpert

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21.02.2013, 09:30
Beitrag: #4
§8 Nr.1 Bst. f) GewStG
@taxpert: Da Arbeit
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21.02.2013, 09:31
Beitrag: #5
§8 Nr.1 Bst. f) GewStG
en nicht nur WP, sondern auch RA & StB!
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