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Vorlage Bilanz einer ausländischen GmbH
25.04.2013, 18:44
Beitrag: #11
RE: Vorlage Bilanz einer ausländischen GmbH
(25.04.2013 17:34)Uwe schrieb:  Das hat der Uli H. aus München auch gedacht ...
Ach, hat der die Kontoeröffnung auch seinem Finanzamt angezeigt gehabt? Hab ich ja gar nirgends gelesen. Rolleyes
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26.04.2013, 11:31 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.04.2013 11:32 von taxpert.)
Beitrag: #12
RE: Vorlage Bilanz einer ausländischen GmbH
(25.04.2013 15:11)tosch schrieb:  Der Mandant möchte nicht, dass Zahlen aus dem Ausland hier erscheinen, weil ein Kollege des Prüfers sein Nachbar ist. Und es stört ihn prinzipiell Big Grin , dass er die Zahlen in D vorlegen soll, obwohl er im Ausland ordnungsgemäß seine Steuern bezahlt hat.
Verständnis habe ich schon, aber dafür wäre der §83 AO da! Außerdem ist der Prüfer durch das Steuergeheimnis gebunden! Es verwundert mich auch, dass dein Mandant wegen seiner ausländischen GmbH da ein Problem sieht, wegen seiner inländischen Einkünfte aber nicht!
Außerdem wäre noch hinterfragen, was er unter Kollege versteht! Gleiches Zimmer? Gleiches Sachgebiet? Darf es ein Prüfer aus einem anderen Sachgebiet sein oder sollte er/sie besser von einem anderen Amt kommen? Wenn anderes Amt, gleiches Bundesland oder besser weit entferntes Bundesland? (Ironiemodus aus!)

tosch schrieb:Wäre für eine Verpflichtung aus 88 ff. nicht erforderlich, dass sich aus den ausld. Zahlen Folgen für die Besteuerung in D ergeben?

Eben genau das versucht das FA (oder besser der Kollege) ja zu prüfen! Sind z.B. tatsächlich keine Ausschüttungen getätigt worden? Stellen die Anteile eventuell BV beim Einzelunternehmen dar? Ich sehe da eigentlich verfahrenstechnisch gar kein Problem und würde den Anspruch auch jederzeit mit einem Verzögerungsgeld Nachdruck verleihen!

taxpert

Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!!

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26.04.2013, 12:24
Beitrag: #13
RE: Vorlage Bilanz einer ausländischen GmbH
(26.04.2013 11:31)taxpert schrieb:  Sind z.B. tatsächlich keine Ausschüttungen getätigt worden? Stellen die Anteile eventuell BV beim Einzelunternehmen dar? Ich sehe da eigentlich verfahrenstechnisch gar kein Problem und würde den Anspruch auch jederzeit mit einem Verzögerungsgeld Nachdruck verleihen!
Danke.
Mehr wollte ich mit meiner Ausgangsfrage gar nicht wissen.
Dass hier aber gleich die Verzögerungsgeld-Keule geschwungen wird ...
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26.04.2013, 12:43
Beitrag: #14
RE: Vorlage Bilanz einer ausländischen GmbH
Meines Erachtens nach ein klassischer Fall für ein Verzögerungsgeld!

1. Auslandssachverhalt = erhöhte Mitwirkungspflicht
2. Auslandssachverhalt = Anforderung bei deutschem Gesellschafter geringst möglicher Eingriff = fehlerfreies Ermessen
3. ohne Vorlage keine Entscheidung möglich = nur weil nicht vorgelegt wird, kann ja keine Zuschätzung von AUsschüttungen erfolgen!

Wenn Du schon mal 18 Monate auf die Vorlage eines Gesellschaftsvertrages einer deutschen KG gewartet hast, lernst Du die Vorzüge des Verzögerungsgeldes zu schätzen!

taxpert

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26.04.2013, 13:34
Beitrag: #15
RE: Vorlage Bilanz einer ausländischen GmbH
(26.04.2013 12:43)taxpert schrieb:  Meines Erachtens nach ein klassischer Fall für ein Verzögerungsgeld!
Dafür, dass der Prüfer letzte Woche nach der Bilanz gefragt hat?
So schnell arbeitet Ihr sonst aber nicht. Wink
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26.04.2013, 17:26
Beitrag: #16
RE: Vorlage Bilanz einer ausländischen GmbH
(26.04.2013 13:34)tosch schrieb:  Dafür, dass der Prüfer letzte Woche nach der Bilanz gefragt hat?
So schnell arbeitet Ihr sonst aber nicht. Wink
Jetzt natürlich noch nicht! Aber bei dauerhafter Weigerung sicherlich (und wer will schon nach einer Woche den Bericht schreiben? Versaut doch die Statistik!

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