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Thema "Mietkauf Südleasing" Teil 2-> Zeitpunkt des VorSt-Abzugs auf die Zinsen
22.04.2013, 09:46 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.04.2013 09:49 von blind****.)
Beitrag: #26
RE: Thema "Mietkauf Südleasing" Teil 2-> Zeitpunkt des VorSt-Abzugs auf die Zinsen
weitere Idee eines Kollegen aus StBdirekt:

Zitat: ... die Lösung liegt hier nicht in der Regelung zu den Abschlagsrechnungen (§ 13 Abs. 1 Nr. 1a S. 4 UStG zur USt-Entstehung beim Lieferanten bzw. § 15 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 UStG zum VoSt-Abzug beim Leistungsempfänger).
...sondern in der Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung bei Mietkaufverträgen (R 3.5 Abs. 6 UStAE).
Handelt es sich danach um eine Lieferung, entsteht die USt in voller Höhe bereits im Voranmeldungszeitraum der Übergabe des Mietkaufgegenstandes (Verschaffung der Verfügungsmacht).
Das Entgelt setzt sich zusammen aus sämtlichen Mietraten einschließlich einer etwaigen Abschlusszahlung und einschließlich der Zinsen.Das VoSt-Abzugsrecht besteht entsprechend in voller Höhe in dem Voranmeldungszeitraum, in dem die Leistung erfolgt ist und die Rechnung vorliegt...."

Ich könnte mir das inzwischen auch vorstellen. Nur die Regelung im UStAE enthält nirgends den Begriff "Zinsen" und Beispiele leider auch nicht.

Liegt der Kollege richtig ?
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RE: Thema "Mietkauf Südleasing" Teil 2-> Zeitpunkt des VorSt-Abzugs auf die Zinsen - blind**** - 22.04.2013 09:46

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