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Thema "Mietkauf Südleasing" Teil 2-> Zeitpunkt des VorSt-Abzugs auf die Zinsen
18.04.2013, 12:12 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.04.2013 13:13 von blind****.)
Beitrag: #1
Thema "Mietkauf Südleasing" Teil 2-> Zeitpunkt des VorSt-Abzugs auf die Zinsen
Wie schon im anderen Thread beschrieben, kauft mein Mandant eine Baumaschine von Südleasing per Mietkauf. Die allgemeinen Mietkaufbedingungen im Vertrag i.V. insbesondere mit Abschn. 3.5 Abs. 6 UStAE lassen die Einstufung des Vorgangs in eine umsatzsteuerliche Lieferung zu.

Südleasing optiert zur Steuerpflicht bzgl. der Darlehensgewährung und stellt die USt auf die AK der Baumaschine und auf die Zinsen in einer Summe in Rechnung. Diese gesamte USt ist dann auch als 1. Anzahlung fällig.

Wann ist die Vorsteuer auf die Zinsen abziehbar ? Sofort, zusammen mit der Vorsteuer auf die Lieferung ?

Oder muss umsatzsteuerlich bzgl. des Vorsteuerabzugs in 2 Vorgänge (Lieferung der Maschine/ Darlehensgewährung) gesplittet werden ?
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18.04.2013, 13:49 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.04.2013 13:51 von blind****.)
Beitrag: #2
RE: Thema "Mietkauf Südleasing" Teil 2-> Zeitpunkt des VorSt-Abzugs auf die Zinsen
Leider steht in Haufe & NWB keine konkrete Rechtsquelle zum Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs auf Zinsen bei Mietkauf. Nur das habe ich gefunden:

Zitat:...Umsatzsteuer muss bereits im Vertrag ausgewiesen sein

Auf die Bezeichnung in den Verträgen kommt es nicht an. Allerdings ist kein Vorsteuerabzug aus dem gesamten Kaufpreis möglich, wenn die Vorsteuer nur bei den einzelnen Raten ausgewiesen ist....

Kann ich im Umkehrschluss klar davon ausgehen, das der Abzug in einer Summe möglich ist ? Gibt es dazu keine Stellungnahme der Finanzverwaltung ?

Aus NWB:

Zitat:...Unternehmer A hat im Jahr 01 bei der X-Bank ein endfälliges Darlehen in Höhe von 100.000 € zu einem Zinssatz von 6 % für die Fassadenerneuerung einer Immobilie aufgenommen. A nutzt einen Teil der Immobilie für eigene umsatzsteuerpflichtige Ausgangsumsätze, den anderen Teil vermietet er umsatzsteuerfrei an einen Versicherungsmakler. Die X-Bank hat Anfang des Jahres 02 auf die Steuerbefreiung verzichtet und stellt seitdem monatlich zusätzlich zu den Zinsen in Höhe von 500 € Umsatzsteuer in Höhe von 95 € (19 % von 500 €) in Rechnung...."

Wieder keine genau Quelle. Ist es tatsächlich nur davon abhängig, wie der Leistende die USt ausweist ?
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18.04.2013, 14:55
Beitrag: #3
RE: Thema "Mietkauf Südleasing" Teil 2-> Zeitpunkt des VorSt-Abzugs auf die Zinsen
(18.04.2013 13:49)blindworm schrieb:  Leider steht in Haufe & NWB keine konkrete Rechtsquelle zum Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs auf Zinsen bei Mietkauf.
Ob es nun Mietkauf heißt oder normales Darlehn, die steuerliche Behandlung ist doch die gleiche.
Rechtsquelle ist § 15 UStG mit seinen Grundsätzen: Die Vorsteuer ist abziehbar, wenn die Leistung ausgeführt ist und eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt.
Wann ist die Leistung ausgeführt?
Das ist davon abhängig davon, ob eine einheitliche Leistung (Hingabe des Darlehns) oder Teilleistungen (monatliche Überlassung des Geldes) vorliegen.
Teilleistungen liegen vor, wenn für bestimmte Teile einer wirtschaftlich teilbaren Leistung das Entgelt gesondert vereinbart wird (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 3 UStG).
Hier sind monatliche Ratenzahlungen vereinbart und die Leistung ist wirtschaftlich teilbar.
M.E. ist der Fall vergleichbar mit einer Vermietung. Ob ich nun eine Wohnung gegen monatliche Miete oder ein Darlehn gegen monatliche Zinsen überlasse, sollte m.E. keinen Unterschied machen.
Somit ist die jeweilige Leistung monatlich ausgeführt und die Vorsteuer monatlich abziehbar. Ob die Rechnung dann ordnungsgemäß ist, wenn das jeweilige monatliche Entgelt nicht aus einem Zins-/Tilgungsplan ersichtlich ist, ist vielleicht die nächste spannende Frage.
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18.04.2013, 15:12 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.04.2013 15:13 von blind****.)
Beitrag: #4
RE: Thema "Mietkauf Südleasing" Teil 2-> Zeitpunkt des VorSt-Abzugs auf die Zinsen
@eisvogel

Zitat:Allerdings ist kein Vorsteuerabzug aus dem gesamten Kaufpreis möglich, wenn die Vorsteuer nur bei den einzelnen Raten ausgewiesen ist....

Warum dann dieser Satz bei Haufe ?

Zitat:Ob die Rechnung dann ordnungsgemäß ist, wenn das jeweilige monatliche Entgelt nicht aus einem Zins-/Tilgungsplan ersichtlich ist

Die gesamte USt ist in der Mietkaufrechnung ausgewiesen. Bei Südleasing hängt da, im Unterschied zu VW, auch ein Tilgungsplan dahinter. Die volle USt wird als 1. Rate (Anzahlung) berücksichtigt. In den jeweiligen Raten (bei monatlichem Lastschrifteinzug) ist keine USt auf die Zinsen gesondert ausgewiesen (dürfte ja auch nicht, da sonst doppelter Ausweis).

Folge bei Deiner Annahme von Teilleistungen: kein Vorsteuerabzug am Anfang und auch keiner aus den Raten (weil kein extra Ausweis)-> Das kann es doch aber nicht sein oder ???
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18.04.2013, 15:30
Beitrag: #5
RE: Thema "Mietkauf Südleasing" Teil 2-> Zeitpunkt des VorSt-Abzugs auf die Zinsen
(18.04.2013 15:12)blindworm schrieb:  @eisvogel

Zitat:Allerdings ist kein Vorsteuerabzug aus dem gesamten Kaufpreis möglich, wenn die Vorsteuer nur bei den einzelnen Raten ausgewiesen ist....

Warum dann dieser Satz bei Haufe ?

Ich weiß nicht, welches Dokument das nun genau ist, aber da geht es doch sicher nur um den Anschaffungsvorgang, nicht um ein Darlehn.

(18.04.2013 15:12)blindworm schrieb:  Folge bei Deiner Annahme von Teilleistungen: kein Vorsteuerabzug am Anfang und auch keiner aus den Raten (weil kein extra Ausweis)-> Das kann es doch aber nicht sein oder ???

Wenn Du einen Tilgungsplan hast, sollte es doch kein Problem sein.

Wie weisen denn VW und Co. die USt aus? Ich habe bis jetzt immer nur steuerfreie Vorgänge gehabt.
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18.04.2013, 15:31
Beitrag: #6
RE: Thema "Mietkauf Südleasing" Teil 2-> Zeitpunkt des VorSt-Abzugs auf die Zinsen
Auch ich würde den Vorsteuerabzug erst für möglich halten, wenn die Leistung (zeitanteilige Zurverfügungstellung von Geld) erbracht ist §15 (1) Nr. 1 Satz 1 oder die Bezahlung der Zinsen bereits komplett geleistet wurde. (aaO, Satz 2).

Entspricht zumindest der aktuellen Gesetzeslage.

schönen Tag noch

phönix
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18.04.2013, 16:11
Beitrag: #7
RE: Thema "Mietkauf Südleasing" Teil 2-> Zeitpunkt des VorSt-Abzugs auf die Zinsen
Ich sehe es ebenso: Die VoSt auf den Zinsanteil ist erst mit Fälligkeit des Zinses abziehbar, also mtl.

Die Praxis wird es sicherlich aber abweichend handhaben, insbesondere die volle VoSt per Zahlung als abziehbar verbuchen... Auch hier gilt wieder, ggf vorab beim FA vorfühlen, wie die es sehen, damit nicht das böse erwachen bei der BP kommt.
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19.04.2013, 07:15
Beitrag: #8
RE: Thema "Mietkauf Südleasing" Teil 2-> Zeitpunkt des VorSt-Abzugs auf die Zinsen
@showbee

Zitat:Die VoSt auf den Zinsanteil ist erst mit Fälligkeit des Zinses abziehbar, also mtl.

Mietkauf/ Leasing u.a. kommt in der heutigen Praxis doch sehr oft vor. Umso merkwürdiger finde ich, dass es dazu bisher anscheinend keine Äußererungen des BMF, einer OFD u.a. gibt. Sowohl in Beck, Haufe und auch NWB ist nichts spezielles zu finden. Dort äußert man sich nur zur Einstufung des Vorgangs als Lieferung/ sonst. Leistung (dass sich das USt-Recht in solchen Fällen an das Ertragsteuerrecht anhängt). Den Vorsteuerabzug beleuchtet man überhaupt nicht. So eindeutig scheint die Rechtslage aber nicht zu sein ???

Zitat:Die Praxis wird es sicherlich aber abweichend handhaben, insbesondere die volle VoSt per Zahlung als abziehbar verbuchen...

Nur "abweichend" muss ja nicht unbedingt richtig sein. Man unterstellt zwar immer gerne, dass die Handhabung von Großfirmen/ Konzernen (hier Südleasing) korrekt ist, aber man hat auch schon "Pferde ko.... sehen".
Zumindest mein Vorgänger (StB/WP) hat es in früheren Jahren auch so gehandhabt.

Ich habe noch einmal alle bisherigen Mietkaufabrechnungen an Mandanten durchgesehen. Allen gemeinsam ist folgendes:

- Ausweis der gesamten Vorsteuer auf AK und Zinsen in einer Mietkaufabrechnung
- Raten werden ohne nochmalige Angabe der auf die Zinsen entfallenden VorSt per Lastschrift eingezogen
- die gesamte USt wird als Anzahlung bei Vertragsbeginn per Lastschrift eingezogen
- Es steht unter der Mietkaufrechnung u.a.: "...Diese Mitteilung gilt als Rechnung i.S. des § 14 UStG und ist als Nachweis des Vorsteuerabzugs sorgfältig aufzubewahren..." oder "...Dies ist eine Rechnung im Sinne des UStG..."
- Tilgungspläne enthalten als Restschuld die Netto-AK, davon werden dann die Tilgungsanteile aus den Raten abgezogen, Zinsanteile sind gesondert ausgewiesen (die USt ist nicht erwähnt !)

Um die meist recht hohe USt-Erstattung kurzfristig zu erhalten, legt der Mandant bei Mietkauf seit ca. 2 Jahren die Mietkaufabrechnungen persönlich der USt-VA-Stelle im FA vor. Der volle VorSt-Abzug wurde bisher immer akzeptiert. Die letzte BP datiert allerdings schon etwas länger.
Ich kann leider nicht einschätzen, ob sich die USt-VA-Stelle solche Vorgänge auch genauer angeschaut hat. Bin ich damit nun auf der sicheren Seite ?
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19.04.2013, 08:33
Beitrag: #9
Thema "Mietkauf Südleasing" Teil 2-> Zeitpunkt des VorSt-Abzugs auf die Zinsen
Nunja, man sollte sich nicht zu sehr an die Rng klammern. Der Leistende Unternehmer beurteilt Steuerbarkeit und Stpfl selbst, auch den Zeitpunkt. Der VoStabzug hängt zwar dem Grunde nach von der gesetzlichen Steuerbarkeit ab (§ 15: ""), nicht von der Einschätzung des Leistenden, aber der Zeitpunkt ist mE nicht konnex. Die Inrechnungstellung vor Leistung verpflichtet den Leistenden ggf zur Zahlung on the spot, aber Zeitpunkt VoSt ist davon unabhängig. Aber sicherlich ist es komisch, wenn man über langfristige Verträge nachdenkt, die bspw in eine Steuersatzänderung fallen. Anpassung? Ansonsten bedeutet der VoStAusweis erst Buchung als VoSt; eben gesplittet als abziehbar und "in Folgejahren abziehbar". Dann muss man das Folgejahr-Konto eben entsprechend der Ratenzahlungen auflösen.

Ich versuch mal einen Kollegen zu fragen, der sich auf USt spezialisiert hat.
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19.04.2013, 08:41
Beitrag: #10
RE: Thema "Mietkauf Südleasing" Teil 2-> Zeitpunkt des VorSt-Abzugs auf die Zinsen
Zitat:Ich versuch mal einen Kollegen zu fragen, der sich auf USt spezialisiert hat.

Das wäre sehr nett von Dir.

Zitat:Ansonsten bedeutet der VoStAusweis erst Buchung als VoSt; eben gesplittet als abziehbar und "in Folgejahren abziehbar". Dann muss man das Folgejahr-Konto eben entsprechend der Ratenzahlungen auflösen.

Wäre eine Variante. Ich wundere mich nur sehr, warum sich die Fachliteratur dazu komplett ausschweigt. Es geht doch bei größeren Unternehmen um Mio-Beträge.
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