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Thema "Mietkauf Südleasing" Teil 2-> Zeitpunkt des VorSt-Abzugs auf die Zinsen
23.04.2013, 10:41
Beitrag: #41
RE: Thema "Mietkauf Südleasing" Teil 2-> Zeitpunkt des VorSt-Abzugs auf die Zinsen
@tosch

Zitat:Jo, scheint, als wärst Du der einzige, der ein Problem sieht

Nein, absolut nicht. Ich handhabe diese Vorgänge schon seit Jahren unter sofortigem VorSt-Abzug. Zweifel kamen erst auf, als ich eine Mail eines Users aus diesem Forum erhielt, der gegenteiliger Ansicht war.

Lies bitte mal die Beiträge von phönix, showbee und auch eisvogel genauer. Die schienen die selben Zweifel zu haben. Ansonsten hätte sich diese Diskussion auch nicht so explosionsartig ausgeweitet.
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17.05.2013, 07:32 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.05.2013 07:33 von blind****.)
Beitrag: #42
RE: Thema "Mietkauf Südleasing" Teil 2-> Zeitpunkt des VorSt-Abzugs auf die Zinsen
Dies hat der USt-Dozent R. Sikorski (langjähriger Ausbilder an der FH Nordkirchen, jetzt BP-Leiter eines FA im Münsterland, Fachbuchautor u.a. "USt im Binnenmarkt´" NWB) auf meine Anfrage anlässlich eines USt-Seminars gestern beim StBV in Halle/ Saale geäußert:

Bei Mietkaufverträgen, bei denen, wie im vorliegenden Fall, die Kündigung innerhalb der Grundmietzeit ausgeschlossen ist und das Eigentum ohne Optionsrecht am Ende der Mietzeit auf den Mandanten übergeht, handelt sich um sog. verdeckte Kaufverträge bzw. unechte Mietverträge. Nach Abschn. 3.5 Abs. 6 UStAE ist somit eine Lieferung und keine sonstige Leistung gegeben.
Bzgl. der Darlehensgewährung kann der Lieferant zur USt-Pflicht optieren.
Aufgrund der Einstufung dieses Darlehens als Nebenleistung zur Hauptleistung (Lieferung des Wirtschaftsguts), richtet sich die teuerliche Behandlung der Zinsen und der darauf entfallenden USt nach den Vorschriften für die vorausgegangene Lieferung.

Folge:

Der Lieferant muss bei Vertragsbeginn eine Rechnung erstellen, die neben den sonstigen Angaben des § 14 UStG die Netto-AK des Wirtschaftsguts und die gesamte darauf entfallende USt ausweist. Diese Vorsteuer ist beim Kunden in einer Summe abziehbar.
Falls der Lieferant bzgl. der Darlehensgewährung, die mit solchen Verträgen regelmäßig verbunden ist, zur USt-Pflicht (bzgl. der Zinsen) optiert, müssen die gesamten Zinsen und die darauf entfallende USt ebenfalls in der obigen Rechnung ausgewiesen werden. Auch diese USt ist beim Kunden als Vorsteuer in einem Betrag abziehbar. Ein ratierlicher Abzug der Vorsteuer z.B. bei Ratenzahlung kommt nicht in Betracht.

Die anfänglichen Bedenken von phönix, eisvogel u.a. dürften damit ausgeräumt sein.
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17.05.2013, 07:52
Beitrag: #43
Thema "Mietkauf Südleasing" Teil 2-> Zeitpunkt des VorSt-Abzugs auf die Zinsen
Wenn Zins Nebenleistung wäre, wäre er per se steuerpflichtig und man müsste nicht optieren, gel? Wenn also per se pflichtig, wieso begehen soviele Leasingunternehmen dann Steuerhinterziehung? Ich denke die Antwort ist nicht schlüssig. Das Argument Nebenleistung teilt Schicksal der HL hatten wir übrigens schon vorher ...
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17.05.2013, 08:26 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.05.2013 08:27 von blind****.)
Beitrag: #44
RE: Thema "Mietkauf Südleasing" Teil 2-> Zeitpunkt des VorSt-Abzugs auf die Zinsen
@showbee

Zitat:...Wenn Zins Nebenleistung wäre, wäre er per se steuerpflichtig und man müsste nicht optieren, gel?...

Zunächt mal würde ich den Dozenten, der u.a. mehrere Fachbücher zum Thema USt im NWB-Verlag verfasst hat, als sehr glaubwürdig einstufen. Er hält seit Jahren Vorträge bei den StBV und ist nach eigenen Aussagen auch in der StB-Ausbildung tätig. Einer Aussage eines erfahrenen Leiters der BP-Abteilung in einem größeren FA muss man vielleicht nicht unbedingt misstrauen oder ?

Er hat sich gestern den konkreten Vertrag und auch die Mietkaufabrechnung angeschaut. Die Aussage "unechter Mietkauf" kam sofort, ohne zu Zögern.
Das Recht zur Option bzgl. USt-Pflicht der Zinsen sah er ebenfalls als gegeben an. Er sprach dann davon, dass aus Sicht als Nebenleistung "Darlehensgewährung" die Vorsteuer analog der Lieferung sofort abziehbar sei.

Nochmal: Man könnte Zweifel bekommen, so wie Du sie äußerst. Mich wundert auch, warum sich Abschn. 3.5 des UStAE absolut nicht zu solchen Fällen äußert. Auch mir zur Verfügung stehende Kommentare sage dazu nichts aus.

Wie soll ich aber die Vorgehensweise vieler großer Mietkaufanbieter und Aussagen von USt-Experten einstufen ? Liegen die alle falsch ?
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17.05.2013, 09:43
Beitrag: #45
RE: Thema "Mietkauf Südleasing" Teil 2-> Zeitpunkt des VorSt-Abzugs auf die Zinsen
(17.05.2013 07:52)showbee schrieb:  Wenn Zins Nebenleistung wäre, wäre er per se steuerpflichtig und man müsste nicht optieren, gel? Wenn also per se pflichtig, wieso begehen soviele Leasingunternehmen dann Steuerhinterziehung?

Darf ich mal zusammenfassen?

Zins ist nicht per se steuerpflichtig.

Zins ist als gesonderte Leistung anzusehen, wenn die Bedingungen in A 3.11 "Kreditgewährung im Zusammenhang mit anderen Umsätzen" UStAE (insbesondere Absatz 2) erfüllt sind.

Zudem muss man doch erst mal trennen, ob (einkommensteuerrechtlich) der Leasinggegenstand dem Leasinggeber oder dem Leasingnehmer zuzurechnen ist.

Wenn Zurechnung beim Leasingnehmer, dann also Lieferung. Dann ist - wenn die Bedingungen in A 3.11 UStAE nicht erfüllt sind - die Kreditgewährung Nebenleistung, welche das Schicksal der Hauptleistung teilt. Somit steuerpflichtig. Dann ist die Lieferung mit Verschaffung der Verfügungsmacht ausgeführt und bei Vorlage der Rechnung auch die VoSt vollständig abziehbar.

Wenn Zurechnung beim Leasingnehmer, dann liegt keine Lieferung vor. Es liegt eine sonstige Leistung vor (Duldungsleistung). Diese ist wirtschaftlich teilbar und es sind Teilleistungen gesondert vereinbart. Somit entsteht die Steuer beim Leasing monatlich (§ 13 (1) Nr. 1 Satz 2 UStG). In diesem Fall kann dann die VoSt nicht am Anfang abgezogen werden, weil ja die Leistung nicht vollständig erfüllt wurde bzw. bei Zahlung dise Balonsache (siehe oben) greift. Er müsste also den vollen Rechnungsbetrag zahlen um die komplette VoSt abziehen zu können).
Hier muss natürlich auch A 3.11 UStAE geprüft werden.


Passt das so? Oder hab ich mal wieder irgendwas verpasst? Smile
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17.05.2013, 10:01
Beitrag: #46
RE: Thema "Mietkauf Südleasing" Teil 2-> Zeitpunkt des VorSt-Abzugs auf die Zinsen
Ja, dass ist wohl die Auffassung. Aber jetzt stellt sich mir nur noch die Frage:

Wenn doch die Kreditgewährung Nebenleistung zur Lieferung ist und deren Schicksal teilt, warum wird dann noch von "Option zur Steuerpflicht" gesprochen? Was schon qua Umqualifizierung in Lieferung steuerpflichtig ist, kann nicht mehr erst durch Option pflichtig werden. Wenn es so wäre, würden also alle Leasinggeber, die auf die Zinsen KEINE USt erheben (soll es geben lt. Ausgangsposting von Blindworm) es falsch machen.

Einer macht es also falsch, entweder es ist Nebenleistung, dann immer pflichtig. Oder es ist keine Nebenleistung sondern selbstständig, dann ist Steuerpflicht von Option abhängig.
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17.05.2013, 10:34
Beitrag: #47
RE: Thema "Mietkauf Südleasing" Teil 2-> Zeitpunkt des VorSt-Abzugs auf die Zinsen
(17.05.2013 10:01)showbee schrieb:  Wenn doch die Kreditgewährung Nebenleistung zur Lieferung ist und deren Schicksal teilt, warum wird dann noch von "Option zur Steuerpflicht" gesprochen? Was schon qua Umqualifizierung in Lieferung steuerpflichtig ist, kann nicht mehr erst durch Option pflichtig werden. Wenn es so wäre, würden also alle Leasinggeber, die auf die Zinsen KEINE USt erheben (soll es geben lt. Ausgangsposting von Blindworm) es falsch machen.

Einer macht es also falsch, entweder es ist Nebenleistung, dann immer pflichtig. Oder es ist keine Nebenleistung sondern selbstständig, dann ist Steuerpflicht von Option abhängig.

Vielleicht erfüllen die ja die Voraussetzungen in A 3.11 UStAE?

1. gesonderte Vereinbarung
2. Angabe Jahreszinssatz
3. getrennte Abrechnung

Dann wäre die Kreditgewährung eine gesonderte (steuerfreie) Leistung und Option wäre möglich. Egal ob Lieferung oder sonstige Leistung.
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17.05.2013, 10:48
Beitrag: #48
RE: Thema "Mietkauf Südleasing" Teil 2-> Zeitpunkt des VorSt-Abzugs auf die Zinsen
Ja, dann drehen wir uns aber im Kreis. Wenn die Leistung selbständig ist, dann entsteht die Steuer auf die Zinsen m.E. mit Ablauf des jeweiligen Teilleistung (monatlich). Dann entsteht aber auch der Vorsteuerabzug auf die Zinsen nicht per "Lieferung" zusammen mit dem Objekt, sondern erst monatlich (Diskussion hin und her, vgl. oben).
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17.05.2013, 11:05 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.05.2013 11:32 von blind****.)
Beitrag: #49
RE: Thema "Mietkauf Südleasing" Teil 2-> Zeitpunkt des VorSt-Abzugs auf die Zinsen
@showbee

Zitat:...Ja, dann drehen wir uns aber im Kreis....

Jetzt wird es aber schon etwas verwirrend. Ich kann Deine Bedenken im Moment nicht entkräften. Andererseits, soll Herr Sikorski das tatsächlich falsch sehen ?

Es wäre schön, wenn sich hier mal einer von der FA-Fraktion fachlich zu Wort melden würde.



Der StBV Sachsen-Anhalt gibt zwar die Kontaktdaten des Dozenten nicht weiter. Man kann aber die eien Anfrage stellen. Ich werde dies Anfang nächster Woche tun und dann wieder berichten.

Oder findet sich inzwischen jemand, der die Lösung weiß ?
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17.05.2013, 11:36
Beitrag: #50
RE: Thema "Mietkauf Südleasing" Teil 2-> Zeitpunkt des VorSt-Abzugs auf die Zinsen
Unsere Finanzbeamten im Forum machen alle nicht in Umsatzsteuer ;-)
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