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Thema "Mietkauf Südleasing" Teil 2-> Zeitpunkt des VorSt-Abzugs auf die Zinsen
22.04.2013, 16:37
Beitrag: #31
RE: Thema "Mietkauf Südleasing" Teil 2-> Zeitpunkt des VorSt-Abzugs auf die Zinsen
So, mein Kollege meint auch:

1) VoSt bei Rng + Leistung oder
2) bei Rng + Zahlung

wobei 2) jetzt ausfällt, weil aus der Ballonrate am Anfang max. 19/119tel abziehbar sind und
1) nicht einschlägig ist, weil Zins immer mtl entstehen wird.
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23.04.2013, 07:59 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.04.2013 08:00 von blind****.)
Beitrag: #32
RE: Thema "Mietkauf Südleasing" Teil 2-> Zeitpunkt des VorSt-Abzugs auf die Zinsen
@showbee

Zitat:1) VoSt bei Rng + Leistung oder
2) bei Rng + Zahlung

wobei 2) jetzt ausfällt, weil aus der Ballonrate am Anfang max. 19/119tel abziehbar sind und
1) nicht einschlägig ist, weil Zins immer mtl entstehen wird.

Ich habe das ehrlich gesagt nicht ganz verstanden. 2) fällt aus und 1) ist nicht einschlägig ? Was meinst Du konkret damit ?
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23.04.2013, 08:40
Beitrag: #33
RE: Thema "Mietkauf Südleasing" Teil 2-> Zeitpunkt des VorSt-Abzugs auf die Zinsen
Die einzige Erklärung für die sofortige Abzugsfähigkeit der VoSt ist, dass die Lieferung und Finanzierung in diesem Mietkauf-Fall als eine einheitliche Leistung angesehen werden. Dann wäre die gesamte Leistung mit Ausführung der Lieferung ausgeführt und die VoSt zu Beginn abzugsfähig.
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23.04.2013, 08:50
Beitrag: #34
Thema "Mietkauf Südleasing" Teil 2-> Zeitpunkt des VorSt-Abzugs auf die Zinsen
Ok. Ich dachte das sei verständlich! Die Voraussetzungen für VoSt-Abzug JETZT sind

1. oder 2.

einer dieser Tatbestände muss vorliegen. Also entweder muss eine Vorauszahlung VOR Leistung vorliegen oder Leistung muss schon JETZT erbracht sein.

VZ. vor Leistung liegt nicht vor, da hatten wir oben schon eine Fundstelle, das in der Ballonrate nicht 100% VoSt enthalten sind, sondern eben nur 19/119 der VZ.

Leistungserbringung liegt aber mE (und so auch mein USt Kollege) nicht vor, weil die Leistung Kreditgewährung monatlich erbracht wird (Dauerschuldverhältnis). Der Zins entsteht nicht per Vertragsschluss, weshalb auch hier keine Möglichkeit zum vollen VoSt-Abzug JETZT besteht.

Hast du mal im Amt angerufen? Ggf kann ja eine UStSonderprüfung dieses Falles initiiert werden?
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23.04.2013, 08:51 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.04.2013 08:52 von blind****.)
Beitrag: #35
RE: Thema "Mietkauf Südleasing" Teil 2-> Zeitpunkt des VorSt-Abzugs auf die Zinsen
@eisvogel
Zitat: einzige Erklärung für die sofortige Abzugsfähigkeit der VoSt ist, dass die Lieferung und Finanzierung in diesem Mietkauf-Fall als eine einheitliche Leistung angesehen werden

In der Praxis läuft das anscheinend bei allen großen Leasingesellschaften und auch bei Groß-Investitionen nach der Methode "einheitliche Leistung" (Abschn. 3.5 Abs. 6 UStAE). Beanstandungen seitens der Finanzverwaltung bisher selbst bei Konzernen Fehlanzeige. Allerdings existieren auch keine anderslautenden BMF-Schreiben, Richtlinien bzw. Urteile.

Fazit: Theoretisch bestünde zwar die alternative Variante (mit geringer Wahrscheinlichkeit), des zeitlich gestreckten VorSt-Abzugs. In der Praxis interessiert das aber keinen. Somit verfährt man besser wie bisher oder ?
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23.04.2013, 08:51
Beitrag: #36
Thema "Mietkauf Südleasing" Teil 2-> Zeitpunkt des VorSt-Abzugs auf die Zinsen
(23.04.2013 08:40)Eisvogel schrieb:  Die einzige Erklärung für die sofortige Abzugsfähigkeit der VoSt ist, dass die Lieferung und Finanzierung in diesem Mietkauf-Fall als eine einheitliche Leistung angesehen werden. Dann wäre die gesamte Leistung mit Ausführung der Lieferung ausgeführt und die VoSt zu Beginn abzugsfähig.

Genau.
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23.04.2013, 08:53
Beitrag: #37
Thema "Mietkauf Südleasing" Teil 2-> Zeitpunkt des VorSt-Abzugs auf die Zinsen
(23.04.2013 08:51)blindworm schrieb:  Fazit: Theoretisch bestünde zwar die alternative Variante (mit geringer Wahrscheinlichkeit), des zeitlich gestreckten VorSt-Abzugs. In der Praxis interessiert das aber keinen. Somit verfährt man besser wie bisher oder ?

Im Zweifel sollte man die Rechtsfrage immer vorab klären.
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23.04.2013, 09:00
Beitrag: #38
RE: Thema "Mietkauf Südleasing" Teil 2-> Zeitpunkt des VorSt-Abzugs auf die Zinsen
@showbee

Zitat:Im Zweifel sollte man die Rechtsfrage immer vorab klären.

Grundsätzlich hast Du natürlich recht. Aber in einem solchen Fall, wo selbst Konzerne und auch die Mehrheit das so handhaben, wo es in anderen Fällen sogar bei Mio.-Beträgen nicht beanstandet wird und wo selbst die Kommentar-Experten komplett dazu schweigen, werde ich als Provinz-StB nicht gesondert beim FA anfragen.

Allerdings finde ich es schon etwas schwach, dass auch in den Kommentaren nichts dazu zu finden ist. Ein gewisses Konfliktpotenzial scheint ja schon zu bestehen. Nur wenn die User hier im Forum das schon erkennen, warum nicht die Experten ???
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23.04.2013, 09:36
Beitrag: #39
RE: Thema "Mietkauf Südleasing" Teil 2-> Zeitpunkt des VorSt-Abzugs auf die Zinsen
Im Zweifel wird das irgendwann der unfehlbare EUGH entscheiden, und uns dann mitteilen, dass wir alle völlig daneben gedacht haben...

schönen Tag noch

phönix
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23.04.2013, 10:23
Beitrag: #40
RE: Thema "Mietkauf Südleasing" Teil 2-> Zeitpunkt des VorSt-Abzugs auf die Zinsen
(23.04.2013 09:00)blindworm schrieb:  Aber in einem solchen Fall, wo selbst Konzerne und auch die Mehrheit das so handhaben, wo es in anderen Fällen sogar bei Mio.-Beträgen nicht beanstandet wird und wo selbst die Kommentar-Experten komplett dazu schweigen, ...
Jo, scheint, als wärst Du der einzige, der ein Problem sieht Wink
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