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Anspruch auf Rückzahlung zu Unrecht in Rechnung gestellter USt.?
15.04.2013, 07:38
Beitrag: #10
RE: Anspruch auf Rückzahlung zu Unrecht in Rechnung gestellter USt.?
@tosch

Zitat:Der Lieferer hatte selber mit Erlösen von 1.000 gerechnet. Dann muss er die Rechnung auch auf 1.000 berichtigen und die zu viel erhaltenen 190 erstatten. Er muss sie schließlich auch nicht (mehr) ans Finanzamt abliefern.

Genau so sehe ich das auch. Die USt fließt schließlich im Kreis an das FA zurück (FA->Leistender->Kunde->FA). Das wurde in ähnlichen Fällen von Kleinunternehmern und in einem Fall einer Geschäftsveräußerung im Ganzen (Mandant war falscherweise von Steuerpflicht ausgegangen) bei uns auch bereits ohne Probleme so gehandhabt.

Nicht zu vergessen ist hier allerdings auch noch Abschn. 14c.2 Abs. 3 UStAE:

Zitat:Soweit der Aussteller der Rechnung den unberechtigten Steuerausweis gegenüber dem Belegempfänger für ungültig erklärt hat und die Gefährdung des Steueraufkommens beseitigt wurde, ist dem Schuldner des Steuerbetrags die Möglichkeit zur Berichtigung einzuräumen (§ 14c Abs. 2 Satz 3 ff. UStG)

und § 14c Abs. 2 S. 3 ff. UStG:

Zitat:Der nach den Sätzen 1 und 2 geschuldete Steuerbetrag kann berichtigt werden, soweit die Gefährdung des Steueraufkommens beseitigt worden ist. 4Die Gefährdung des Steueraufkommens ist beseitigt, wenn ein Vorsteuerabzug beim Empfänger der Rechnung nicht durchgeführt oder die geltend gemachte Vorsteuer an die Finanzbehörde zurückgezahlt worden ist. 5Die Berichtigung des geschuldeten Steuerbetrags ist beim Finanzamt gesondert schriftlich zu beantragen und nach dessen Zustimmung in entsprechender Anwendung des § 17 Abs. 1 für den Besteuerungszeitraum vorzunehmen, in dem die Voraussetzungen des Satzes 4 eingetreten sind.
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RE: Anspruch auf Rückzahlung zu Unrecht in Rechnung gestellter USt.? - blind**** - 15.04.2013 07:38

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